AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Motorrad

Ein Motorrad gehört zu den abnutzbaren Anlagegütern und wird laut AfA-Tabelle über eine Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben. Dies gilt auch für vergleichbare Fahrzeuge wie Motorroller, Quads und E-Scooter. Grundlage bildet die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AV. Sie gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Motorrädern:

Die dort angegebene Nutzungsdauer eines Motorrads oder ähnlichen Mobilitätslösungen basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt eine Orientierungshilfe dar. Sie gibt an, wie lange diese Fahrzeuge in der Regel wirtschaftlich genutzt werden können.

Eine kürzere Nutzungsdauer kann geltend gemacht werden, wenn du diese nachvollziehbar belegen kannst – etwa bei hoher Beanspruchung oder besonderen betrieblichen Anforderungen. Auch branchenspezifische Unterschiede können die AfA beeinflussen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Details im Vorfeld mit deinem Steuerberater zu besprechen.

Mit dem AfA-Rechner von Lexware kannst du die jährliche Abschreibung für dein Motorrad oder ähnliche Fahrzeuge unkompliziert ermitteln.

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