AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Notstromaggregate

Notstromaggregate gehören zu den technischen Anlagen, die in vielen Betrieben zur Absicherung der Energieversorgung eingesetzt werden. Sie zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 19 Jahre. Diese gilt für Aggregate, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Notstromaggregaten:

Die festgelegte Nutzungsdauer stützt sich auf Praxiswerte der steuerlichen Betriebsprüfung und bildet eine Grundlage für die standardisierte Abschreibung. Werden Notstromaggregate unter erhöhten Belastungen oder in besonders anspruchsvollen Umgebungen betrieben, kann eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – sofern sie nachvollziehbar belegt wird.

Da es sich bei der AfA-Tabelle um eine unverbindliche Verwaltungshilfe handelt, sind Anpassungen je nach Nutzungssituation oder Branche möglich. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, ist eine fachliche Abstimmung mit einem Steuerberater zu empfehlen.

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