AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung PV-Anlage

Eine PV-Anlage zählt zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die Nutzungsdauer einer PV-Anlage 20 Jahre. Für bestimmte Solaranlagen wird hingegen eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben. Die Grundlage hierfür ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, die für alle Anlagen gilt, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von PV-Anlagen:

Die in der AfA-Tabelle genannte Nutzungsdauer für PV-Anlagen basiert auf den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie gibt einen Orientierungswert für die Abschreibung von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen.

Eine abweichende Nutzungsdauer kann berücksichtigt werden, wenn man diese nachvollziehbar belegen kann, etwa durch technische Gutachten oder branchenspezifische Belastungen. Je nach Art der Anlage – ob klassische Photovoltaikanlage oder kompaktere Solaranlage – kann die Abschreibung unterschiedlich ausfallen. Kläre die richtige Vorgehensweise am besten im Vorfeld mit deinem Steuerberater.

Für eine unkomplizierte Ermittlung nutze den AfA-Rechner von Lexware, um die jährliche Abschreibung deiner Photovoltaikanlage oder Solaranlage zu berechnen.

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