AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung stationärer Schneidemaschinen
Stationäre Schneidemaschinen gehören zu den typischen Anlagegütern im gewerblichen Bereich und werden über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 13 Jahre. Diese Regelung gilt für alle Schneidemaschinen, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von stationären Schneidemaschinen:
Die angegebene Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und spiegelt die durchschnittliche wirtschaftliche Lebensdauer im betrieblichen Einsatz wider. In Fällen, in denen die Maschinen unter hoher Belastung stehen oder besonders häufig genutzt werden, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – vorausgesetzt, sie ist sachlich begründet und dokumentiert.
Da es sich bei der AfA-Tabelle um eine Verwaltungshilfe und keine gesetzliche Vorschrift handelt, sind abweichende Einschätzungen – je nach Branche oder Nutzung – zulässig. Für eine verlässliche Anwendung der AfA empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Du möchtest die Abschreibung für eine stationäre Schneidemaschine einfach ermitteln? Verwende dafür den AfA-Rechner von Lexware.
Auszeichnungen
Lexware Office ist mehrfacher Testsieger




