AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Segelyachten

Segelyachten zählen zu den abnutzbaren beweglichen Anlagegütern. Laut der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Segelyachten 20 Jahre. Diese Angabe gilt für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder produziert wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Segelyachten.

Das musst du bei der Abschreibung von Segelyachten beachten:

Die genannte Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung und bietet eine Orientierung für die Abschreibung. Sie geht davon aus, wie lange eine Segelyacht im gewöhnlichen betrieblichen Einsatz wirtschaftlich nutzbar ist.

Wenn sich bei dir eine verkürzte Nutzungsdauer nachweisen lässt, zum Beispiel durch intensive Beanspruchung oder spezielle Einsatzbedingungen, kannst du diese ebenfalls der AfA zugrunde legen. Branchenübliche Unterschiede sind hierbei zu berücksichtigen. Hole dir im Zweifel fachkundigen Rat von deinem Steuerberater.

Für die Berechnung deiner jährlichen Abschreibung von Segelyachten steht dir der AfA-Rechner von Lexware zur Verfügung.

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