AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen sind fest installierte Sicherheitseinrichtungen, die im Gebäudeschutz eine zentrale Rolle spielen. Als abnutzbare Anlagegüter werden sie über einen längeren Zeitraum steuerlich abgeschrieben. Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums sieht hierfür eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vor. Diese gilt für alle Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Sprinkleranlagen:
Die vorgegebene Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt einen durchschnittlichen Richtwert für die wirtschaftliche Nutzung dar. Wenn eine Anlage unter außergewöhnlichen Bedingungen betrieben wird, etwa in stark beanspruchten Industrieumgebungen, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden, sofern diese nachvollziehbar dokumentiert ist.
Da es sich bei der AfA-Tabelle nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um eine Verwaltungsempfehlung der Finanzbehörden handelt, sind abweichende Nutzungszeiträume – je nach Branche oder Einsatzumfeld – durchaus zulässig. Eine Rücksprache mit deinem Steuerberater sorgt für rechtliche Sicherheit bei der Abschreibung.
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