AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Stromerzeuger

Ein Stromerzeuger, ob als stationäre Anlage oder als mobiler Stromgenerator, gehört zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die Nutzungsdauer eines Stromerzeugers 19 Jahre. Diese Regelung gilt für alle Anlagen, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Grundlage ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Stromerzeugern:

Die in der AfA-Tabelle angegebene Nutzungsdauer für Stromerzeuger basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie bietet einen Orientierungswert, wie lange ein Stromerzeuger oder Stromgenerator üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, wenn man diese glaubhaft macht, beispielsweise durch erhöhte Beanspruchung oder technische Besonderheiten. Je nach Einsatzgebiet und Ausstattung können Unterschiede bestehen, die sich auf die AfA von Stromerzeugern auswirken. Stimme solche Details am besten vorab mit deinem Steuerberater ab.

Zur einfachen Kalkulation deiner Abschreibung steht dir der  AfA-Rechner von Lexware zur Verfügung. 

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