AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Verpackungsmaschinen

Verpackungsmaschinen sind fester Bestandteil vieler Produktions- und Logistikbetriebe. Als abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen sie der steuerlichen Abschreibung. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 13 Jahre. Diese Angabe gilt für alle Maschinen, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Verpackungsmaschinen.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Verpackungsmaschinen:

Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und spiegelt eine übliche wirtschaftliche Lebensdauer wider. Wird eine Maschine stark beansprucht oder unter besonderen Bedingungen betrieben, kann auch eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden – vorausgesetzt, diese lässt sich sachlich begründen und dokumentieren.

Da die AfA-Tabelle als Verwaltungshilfe dient und keine rechtlich verbindliche Regelung darstellt, können je nach Branche oder Nutzung individuelle Abschreibungszeiträume sinnvoll sein. Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Die Abschreibung für Ihre Verpackungsmaschine lässt sich mit dem AfA-Rechner von Lexware einfach und schnell ermitteln.

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