AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Vitrinen
Vitrinen zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und werden im Rahmen der steuerlichen AfA über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die Nutzungsdauer für Vitrinen 9 Jahre. Diese Regelung gilt für alle entsprechenden Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder selbst gefertigt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Vitrinen:
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und gibt eine durchschnittliche Lebensdauer im betrieblichen Einsatz vor. Wenn Vitrinen durch häufige Nutzung, Standortwechsel oder äußere Einflüsse schneller an Wert verlieren, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – vorausgesetzt, dies ist fachlich begründbar.
Die Angaben in der AfA-Tabelle sind nicht rechtlich bindend, sondern dienen als Hilfestellung der Finanzverwaltung. Abweichungen können je nach Art der Nutzung oder Branche sinnvoll sein. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, solltest du die Einordnung mit deinem Steuerberater abstimmen.
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