AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Wasserenthärtungsanlagen
Wasserenthärtungsanlagen sind technische Betriebseinrichtungen, die regelmäßig in gewerblichen Immobilien oder Produktionsprozessen eingesetzt werden. Sie zählen zu den abnutzbaren Anlagegütern und werden steuerlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei 12 Jahren. Diese Regelung gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Wasserenthärtungsanlagen:
Die genannte Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung und stellt einen durchschnittlichen Richtwert dar. Sollte eine Anlage jedoch intensiver genutzt werden oder in einer Umgebung mit höherem Verschleiß betrieben werden, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – sofern sie fachlich nachvollziehbar ist.
Da die AfA-Tabelle keine gesetzlich verbindliche Vorgabe darstellt, sondern als Verwaltungsempfehlung dient, sind abweichende Einschätzungen je nach Branche oder Einsatzbedingungen möglich. Für eine rechtssichere Einordnung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
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