AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Windkraftanlagen
Für die steuerliche Abschreibung gelten bei Windkraftanlagen feste Vorgaben. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums wird bei Windkraftanlagen eine Nutzungsdauer von 16 Jahren angenommen. Die Tabelle enthält Richtwerte für bewegliche Wirtschaftsgüter und gilt für alle Anschaffungen oder Eigenherstellungen nach dem 31.12.2000.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Windkraftanlagen:
Die genannte Nutzungsdauer ist ein Orientierungswert, der sich aus der üblichen wirtschaftlichen Lebensdauer ergibt. Grundlage dafür sind Erkenntnisse aus der steuerlichen Prüfungspraxis. Der AfA-Wert soll dabei helfen, die jährliche Wertminderung sachgerecht zu erfassen.
Abweichungen von der Standarddauer sind in bestimmten Fällen zulässig, etwa wenn die Anlage aufgrund technischer oder betrieblicher Faktoren schneller an Wert verliert. Dann kann auch eine kürzere Nutzungsdauer steuerlich berücksichtigt werden.
Da Windkraftanlagen je nach Standort, Bauart und Betriebsweise unterschiedlich beansprucht werden, solltest du dich im Zweifel von deinem Steuerberater unterstützen lassen.
Mit dem AfA-Rechner von Lexware kannst du die Abschreibung von Windkraftanlagen unkompliziert und effizient berechnen.
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