AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Wohnmobil

Sowohl Wohnwagen als auch Wohnmobile zählen zu den abnutzbaren Anlagegütern, die nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer beträgt in beiden Fällen 8 Jahre. Grundlage ist die AfA-Tabelle, die für alle Anschaffungen oder Herstellungen nach dem 31.12.2000 gilt.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Wohnwagen und Wohnmobilen:

Die angesetzte AfA bei Wohnwagen und Wohnmobilen orientiert sich an den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und bildet die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Diese Angabe hilft bei der Einschätzung, wie lange ein Wohnmobil oder Wohnwagen wirtschaftlich genutzt werden kann.

Es ist jedoch möglich, eine verkürzte Nutzungsdauer anzusetzen, wenn diese nachweislich begründet wird. Solche Fälle können sich beispielsweise durch eine intensive Nutzung, besondere Beanspruchungen oder branchenspezifische Gegebenheiten ergeben. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater sorgt für Rechtssicherheit.

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