AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Kunstwerke ohne Werke anerkannter Künstler
Kunstwerke, die nicht den anerkannten Künstlern zugeordnet werden, gelten steuerlich als abnutzbare Anlagegüter. Für diese wird gemäß der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums eine Nutzungsdauer von 15 Jahren angesetzt. Diese Tabelle findet Anwendung auf alle betreffenden Anschaffungen oder Eigenherstellungen ab dem 1. Januar 2001.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Kunstwerken ohne Werke anerkannter Künstler:
Die angegebene Nutzungsdauer stützt sich auf Erfahrungswerte der Finanzverwaltung sowie Erkenntnisse aus steuerlichen Betriebsprüfungen. Sie dient als Orientierungshilfe und bildet den Regelfall für die wirtschaftliche Verwendung solcher Kunstwerke ab. Wird nachgewiesen, dass das jeweilige Objekt einer schnelleren Abnutzung unterliegt, kann eine entsprechend verkürzte Nutzungsdauer berücksichtigt werden.
Da es sich bei der AfA-Tabelle nicht um eine gesetzliche Verpflichtung, sondern um eine praxisbezogene Empfehlung handelt, können branchenspezifische oder nutzungsbedingte Abweichungen auftreten. Für eine fundierte Beurteilung empfiehlt sich die individuelle Rücksprache mit einem Steuerberater, um die korrekte Bemessungsgrundlage festzulegen.
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