Lastschrift zurückholen: Welche Arten von Lastschrift gibt es?
Der Name sagt es bereits. Die Abbuchung bei einer Lastschrift geht zu Ihren Lasten, andersherum als bei einer Gutschrift. Eine Lastschrift, die fälschlicherweise ausgeführt wurde, kann unter Berücksichtigung einiger gesetzlichen Regelungen nur dann zurückgeholt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es muss sich um die Ausführung einer Einzugsermächtigung handeln.
Bis vor einigen Jahren (31.01.2014) gab es noch Abbuchungsaufträge, die mit der Einführung des SEPA-Verfahrens endeten. Wenn Einzugsermächtigungen für regelmäßige Zahlungen erteilt werden, buchen die Zahlungsempfänger wiederkehrende Mieten oder Beiträge einfach ab. Theoretisch kann bereits die Kenntnis der SEPA-Bankverbindung dafür sorgen, dass jemand Schaden anrichten kann – daher ist es auch so wichtig, den eigenen Zahlungsverkehr sorgfältig im Auge zu behalten und regelmäßig alle Konten anzuschauen.
Vorbeugung von Missbrauch beim Lastschriftverfahren
Gegen einen Missbrauch können Sie relativ unkompliziert vorgehen, da es ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Sollten Abbuchungen von Ihrem Konto unberechtigterweise getätigt worden sein, können Sie diese sehr schnell wieder rückgängig machen – innerhalb bestimmter Fristen, die eingehalten werden müssen.
Diese Fristen richten sich danach, ob die Lastschrift, die Sie zurückholen wollen, berechtigterweise oder unberechtigterweise ergangen ist.
Eine unrechtmäßige Lastschrift zurückholen zu müssen, das kommt dank Übertragungsfehlern, verspäteten oder nicht verarbeiteten Kündigungen und verschleppten Verwaltungsvorgängen relativ häufig vor. Wenn Sie beispielsweise ein Abonnement fristgerecht gekündigt haben, dem Anbieter aber die Unterschrift für die Einzugsermächtigung noch vorliegt und jemand nicht aufpasst, kann es schnell passieren, dass die Lastschrift fälschlicherweise weiterhin vom Konto abgeht.
In diesen Fällen haben Sie 13 Monate lang Zeit, die unrechtmäßige Lastschrift zurückzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist es dann nicht mehr möglich. Wichtig ist, die geschäftliche Beziehung fristgerecht und in Erfüllung aller Anforderungen beendet zu haben – sprich, wenn jemand die Unterschrift zur Kündigung voraussetzt, wird eine Mail nicht ausreichen oder wenn ein bestimmtes Formular mit Angabe bestimmter Daten zum Vorgang gehört, reicht eventuell kein formloser Brief und so weiter.
Wenn Sie einen Formfehler gemacht haben, kann der ehemalige Vertragspartner darauf beharren, dass nicht gekündigt wurde. Dann hat der Vertrag noch Bestand, für den Sie die Einzugsermächtigung erteilt haben, damit ist die Lastschrift dann auch gar nicht unrechtmäßig und kann nicht zurückgeholt werden. Das ist einer der Gründe neben GoBD-Vorgaben und gesetzlichen Fristen zur Aufbewahrung, aus denen Sie den gesamten Schriftverkehr und die Nachweise der Kündigung sorgfältig archivieren sollten.
Alle schriftlichen Nachweise wie eine Kündigungsbestätigung und die Kündigung selber müssen Sie also zum Zweck eines eventuell nötigen Beweises aufbewahren.
Eine rechtmäßige Lastschrift zurückholen
Auch bei rechtmäßig abgebuchten Lastschriften können jederzeit Fehler passieren, trotz erteilter Erlaubnis. Zum Beispiel durch Zahlendreher oder eine doppelte Abbuchung. Sie haben acht Wochen Zeit, Ihr Geld zurückzuholen. Dabei gilt der Rechnungsabschluss der Bank als Frist. Wichtig ist also immer, das genaue Datum in Erfahrung zu bringen – zum Quartal oder doch anders?
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Jede Person, die Ihre Kontodaten kennt, kann eine Lastschrift durchführen lassen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf sollten Sie vorsichtig sein und vor der Weitergabe Ihrer Daten auf einer Plattform oder bei einem Anbieter zunächst prüfen, ob es sich um eine seriöse Seite handelt und Ihre Angaben in sicheren Händen sind. Zwar können Sie bei einer unrechtmäßigen Abbuchung Ihr Geld zurückholen, doch erstens müssen Sie sie zunächst überhaupt bemerken und dann kostet das auch alles noch sehr viel Nerven und Zeit. Vorsicht ist also immer besser als Nachsicht!
Das müssen Sie machen, wenn Sie eine Lastschrift zurückholen möchten
Die Bank wird nicht fragen, warum ein Betrag zurückgebucht werden soll, dafür gibt es auch keine Berechtigung. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Fall sorgfältig prüfen, um sicherzugehen, dass es sich wirklich um einen Schaden oder Fehler handelt. Gebühren fallen dafür keine an, die Bank führt einfach die Rückholung durch, sofern diese berechtigt ist. Sollte sie nicht berechtigt sein, fallen hohe Strafgebühren an – daher die Empfehlung, den Vorgang sorgfältig zu prüfen.
Zunächst füllen Sie bei Ihrem Finanzinstitut ein Formular aus, oder Sie nutzen im Online-Banking (falls vorhanden) die Zurücküberweisungsfunktion in der Kontenübersicht. Beachten Sie hierbei, dass auf der Internetseite auch häufig von „Widerruf“ anstelle von „Rückbuchung“ die Rede ist.
Dann heißt es abwarten. Die Rückbuchung sollte spätestens eine Woche nach Ihrem Antrag auf Ihrem Konto eingehen. Wenn das Geld nach mehr als zwei Wochen noch immer nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, sollten Sie nachfragen. Wenn gar nichts anderes hilft, können Sie juristische Hilfe suchen und beim ungerechtfertigt Begünstigten auf Rückzahlung pochen.
Paypal und Kreditkarte
Sollten Sie etwas im Internet gekauft haben und innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist zurückschicken, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto der Kreditkarte zurücküberwiesen. Am Ende des Abrechnungszeitraumes wird das auf der Kreditkarte entstandene Guthaben auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
Paypal als Zahlungsmittel verbreitet sich immer weiter. Kunden befürworten vor allem den Sicherheitsaspekt, den PayPal verspricht. Bei PayPal ist eine Rückbuchung nur möglich, wenn Sie zunächst alle anderen Optionen ausgereizt haben, sich mit dem Vertragspartner zu einigen. Die Erstattung muss innerhalb von 45 Tagen beantragt werden, Fristbeginn ist hierbei der Zahlungszeitpunkt. Die Beantragung zur Rückbuchung funktioniert hierbei ganz einfach über Ihr PayPal-Konto auf der entsprechenden Seite.
Achtung
Lastschrift zurückholen ist nicht gleich Rücklastschrift
Wenn die jeweiligen Fristen verstrichen sind, ist ein Zurückholen Ihres Geldes ausgeschlossen. Das ist auch so, wenn Ihnen bei der Überweisung ein Fehler passiert. Einzig das Entgegenkommen des Zahlungsempfängers kann Ihnen dann helfen. Ist dieser fair, haben Sie Glück im Unglück und bekommen Ihr Geld ohne rechtliche Schritte zurück.