Gründung

Gewerbeaufsicht

Jede Selbständigkeit beinhaltet nicht selten die Beachtung vieler gesetzlicher Vorgaben. Damit stellen sich für Klein- und Kleinstunternehmer, für die Betreiber kleiner und mittlerer Unternehmen, für Start-Up Gründer und Personen, die selbständig tätig sein möchten, eine Vielzahl von Fragen, nicht zuletzt solche, die sich rund um das Thema „Gewerbeaufsicht“ drehen. Vor der Geschäftseröffnung sollten Existenzgründer sicherstellen, dass sie alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, die von der Gewerbeaufsicht überwacht werden.

Zuletzt aktualisiert am 07.05.2025
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Gewerbeaufsichtsamt Aufgaben

Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz: Die Kernaufgaben der Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen die Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.

Bevor du mit der Geschäftstätigkeit deines Betriebes beginnst, ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass du alle Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes umsetzt. Denn das Amt prüft die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig. Laut Gewerbeordnung ist jedes Bundesland verpflichtet, eine staatliche Gewerbeaufsicht zu etablieren. Die Bezeichnung für diese Behörde kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In ganz Deutschland wurden rund 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter eingerichtet.

Welche weiteren Funktionen hat die Gewerbeaufsicht?

Die Gewerbeaufsicht fungiert, neben der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, auch besonders als Beratungsinstanz. Auch kümmert sie sich oft um die Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsräten. Das Amt erstellt Gutachten oder Stellungnahmen für andere Behörden und untersucht in diesem Zusammenhang Vorfälle von Berufskrankheiten oder Betriebsunfällen. Zudem kümmert sich das Gewerbeaufsichtsamt um Folgendes:

  • In Fragen der Gesundheitsgefahren sorgt die Gewerbeaufsicht für die Aufklärung und den Schutz von Mitarbeitern eines Betriebes bezüglich der Gesundheitsgefahren. Dazu gehört, neben dem technischen Arbeitsschutz, auch der soziale Arbeitsschutz. Hier kümmert sich das Amt um die Einhaltung der Bestimmungen, zum Beispiel hinsichtlich des Mutter- oder Jugendarbeitsschutzes.
  • Die Gewerbeaufsicht trägt für den Schutz des betrieblichen Umfeldes vor schädlichen Umwelteinflüssen Sorge.
  • Auch die Überwachung der Produktsicherheit ist eine Kernaufgabe.
  • Das Amt berät ebenso bei gewerblichen Bauvorhaben.
  • Es bearbeitet spezifische Anträge auf Anzeigen, Genehmigungen, Beschwerden und Anfragen.

Gewerbeaufsichtsamt versus Gewerbeamt

Bitte verwechsle das Gewerbeaufsichtsamt nicht mit dem Gewerbeamt. Letztgenanntes informiert die Gewerbeaufsicht über neu hinzugekommene Unternehmen. Das Gewerbeamt „gehört“ zu den Ordnungsämtern. Es ist zuständig für die Abwicklung von Formalitäten wie die Erlaubnis eines Gewerbes oder dessen An- und Abmeldung. Die Gewerbeaufsichtsämter dagegen beraten und überwachen Unternehmen bezüglich der Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Umwelt- sowie des Arbeitsschutzes.

Aber mit deiner Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt wird die Aufsichtsbehörde automatisch über dein neues Unternehmen informiert. Gerade die erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Gewerbe werden in regelmäßigen Abständen von der Gewerbeaufsicht auf die Einhaltung geltender Pflichten und Vorschriften kontrolliert. In diesem Fall hat der Staat seine Fürsorgepflicht an die Gewerbeaufsicht sozusagen delegiert.

Wann wird das Gewerbeaufsichtsamt tätig?

Im besten Fall erhältst du als Unternehmer von der Gewerbeaufsicht nach dem Besuch bei kleinen Mängeln ein Revisionsschreiben. Hierin wird der Befund des Gewerbeaufsichtsamtes aufgeführt. Dieser milde Fall tritt aber nur dann ein, wenn für die Arbeitnehmer keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Dir als Unternehmer wird dann eine Frist zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gesetzt. Diese Frist ist jedoch symbolisch zu verstehen, da das Amt hier erwartet, dass du als Unternehmer dich einsichtig zeigst und die Vorgaben der Gewerbeaufsicht zeitnah umsetzt.

Als zweite Maßnahme erfolgt die Anordnung der Gewerbeaufsicht. Diese ist, anders als das Revisionsschreiben, ein Verwaltungsakt. Ein Anordnungsverfahren beinhaltet die Anhörung der betroffenen Person sowie die Rechtsmittelbelehrung der Gewerbeaufsicht am Ende der getroffenen Anordnung. Das Amt kann ebenfalls die genauen Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten anordnen, und auch, welche Handlungen zur Abwendung einer Gefahr für Leben und Gesundheit zu erfolgen haben.

Zwangsmaßnahmen finden als weiterer Schritt dann statt, falls ein Unternehmer eine Anordnung des Amtes nicht befolgt. Wie diese ausfallen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es kommen Zwangsgeld, kostenpflichtige Ersatzvornahme und die Anwendung unmittelbaren Zwangs in Frage.

Darüber hinaus zählen die Strafanzeige sowie das Bußgeldverfahren zu den möglichen Mitteln, zu denen das Gewerbeaufsichtsamt greifen kann.

Liegt Gefahr im Verzug vor, dann ist die Gewerbeaufsicht ermächtigt, sofort vollziehbare Anordnungen, wie beispielsweise Sanktionen und/oder verpflichtende Bescheide zu treffen. Eine solche Anordnung kann bis zur Stilllegung der betroffenen Anlagen oder Arbeitsmittel führen. Dabei erfolgt die Auswahl der zu überprüfenden Betriebe risikoorientiert.

Grenzen und Befugnisse der Beamten

Laut Arbeitsschutzgesetz ist es die staatliche Aufgabe, den Arbeitsschutz zu überwachen. Daher haben die Beamten sogenannte „hoheitliche Befugnisse“. Das heißt, es sind ihnen folgende Dinge erlaubt:

  • Sie dürfen deine Geschäfts- und Betriebsräume betreten
  • Sie sind befugt, schriftliche Unterlagen und Dokumente einzusehen
  • Sie können Maschinen, Werkzeuge, Schutzausrüstungen und Anlagen prüfen
  • Es ist ihnen ebenfalls erlaubt, Messungen vorzunehmen
  • Auch können sie, wie schon erwähnt, die Ursachen von berufsbedingten Krankheiten oder Arbeitsunfällen untersuchen

Die Beamten dürfen weiterhin verlangen, dass du als Arbeitgeber oder eine von dir beauftragte Person diese bei einem Kontrollgang unterstützt und begleitet. Unterstützung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass du verpflichtet bist, Unterlagen herauszugeben und/oder Auskünfte zu erteilen. Auf der anderen Seite hat der Betriebsleiter das Recht, an jeder Begehung teilzunehmen oder er kann einen Mitarbeiter damit beauftragen. Das ist meist die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Eine solche Teilnahme darf die Behörde ihrerseits nicht verwehren. 

Arbeitnehmer können sich beim Gewerbeaufsichtsamt beschweren

Solltest du als Unternehmensgründer die Einstellung von Arbeitnehmern geplant haben, ist es für dich wichtig zu wissen, dass sich deine Angestellten im Fall von Missständen, zum Beispiel bei Fehlen von Arbeitsschutzkleidung, bei der Gewerbeaufsicht beschweren können. Solange du als Arbeitgeber den genannten Missstand nicht beseitigst, haben deine Angestellten ein sogenanntes „Zurückbehaltungsrecht“. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeitsleistung einstellen können und das Unternehmen ihnen trotzdem Lohn zahlen muss. Dies gilt jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz. Auf jeden Fall solltest du dies wissen, wenn du ein Unternehmen gründen möchtest.

Fazit zum Gewerbeaufsichtsamt

Rechtzeitig vor der Eröffnung deines Geschäfts solltest du als Existenzgründer in Erfahrung bringen, ob du bei den geplanten Anlagen und Räumlichkeiten die gesetzlichen Bestimmungen, die die Gewerbeaufsicht überwacht, auch erfüllst. Erkundige dich bereits vor der Gründung beim Amt über die Vorschriften, die du erfüllen musst und nach den erforderlichen Genehmigungen hinsichtlich des Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes. Das Gewerbeaufsichtsamt in deiner Nähe ist dir sicherlich behilflich, wenn es um deine reibungslose Existenzgründung geht. Besonders wenn es sich bei deinem Geschäft um die Verarbeitung von Lebensmitteln oder es sich um die Arbeit mit ziemlich gefährlichen Gerätschaften handelt, solltest du dich mit den Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamts beschäftigen.