Gewerbeaufsichtsamt Aufgaben
Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz: Die Kernaufgaben der Gewerbeaufsicht
Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen die Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.
Bevor du mit der Geschäftstätigkeit deines Betriebes beginnst, ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass du alle Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes umsetzt. Denn das Amt prüft die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig. Laut Gewerbeordnung ist jedes Bundesland verpflichtet, eine staatliche Gewerbeaufsicht zu etablieren. Die Bezeichnung für diese Behörde kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In ganz Deutschland wurden rund 100 staatliche Gewerbeaufsichtsämter eingerichtet.
Welche weiteren Funktionen hat die Gewerbeaufsicht?
Die Gewerbeaufsicht fungiert, neben der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, als Beratungsinstanz. Sie kümmert sich um die Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsräten und erstellt Gutachten bzw. Stellungnahmen für andere Behörden. Zudem kümmert sich das Gewerbeaufsichtsamt um Folgendes:
- Technischer Arbeitsschutz: Unfälle, Berufskrankheiten
- Sozialer Arbeitsschutz: Mutter- und Jugendschutz, Arbeitsschutz
- Medizinischer Arbeitsschutz
- Durchführung von Arbeitsschutzvorschriften
- Umweltschutz
- Schutz vor Gefahren der Technik
- Überwachung der Produktsicherheit
- Beratung bei gewerblichen Bauvorhaben
- Bearbeitung spezifischer Anträge: Anzeigen, Genehmigungen, Beschwerden oder Anfragen
Gewerbeaufsichtsamt versus Gewerbeamt
Bitte verwechsle das Gewerbeaufsichtsamt nicht mit dem Gewerbeamt. Letzteres informiert die Gewerbeaufsicht über neu angemeldete Unternehmen. Das Gewerbeamt „gehört“ zu den Ordnungsämtern. Es ist für die Abwicklung von Formalitäten zuständig, wie beispielsweise die An- und Abmeldung eines Gewerbes. Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Unternehmen bezüglich der Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Umwelt- sowie des Arbeitsschutzes.
Mit deiner Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt wird die Aufsichtsbehörde automatisch über dein Unternehmen informiert. Gerade die erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Gewerbe werden in regelmäßigen Abständen von der Gewerbeaufsicht auf die Einhaltung geltender Pflichten und Vorschriften kontrolliert. In diesem Fall hat der Staat seine Fürsorgepflicht an die Gewerbeaufsicht delegiert.
Wann wird das Gewerbeaufsichtsamt tätig?
Im besten Fall erhältst du als Unternehmer von der Gewerbeaufsicht nach dem Besuch bei kleinen Mängeln ein Revisionsschreiben. Hierin wird der Befund des Gewerbeaufsichtsamtes aufgeführt. Als Unternehmer wird dir dann eine Frist zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gesetzt. Diese Frist ist jedoch symbolisch zu verstehen, da das Amt erwartet, dass du die Vorgaben der Gewerbeaufsicht zeitnah umsetzt.
Als zweite Maßnahme erfolgt die Anordnung der Gewerbeaufsicht. Diese ist, anders als das Revisionsschreiben, ein Verwaltungsakt. Ein Anordnungsverfahren beinhaltet die Anhörung der betroffenen Person sowie die Rechtsmittelbelehrung der Gewerbeaufsicht am Ende der getroffenen Anordnung. Das Amt kann ebenfalls die genauen Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten anordnen, und auch, welche Handlungen zur Abwendung einer Gefahr für Leben und Gesundheit zu erfolgen haben.
Zwangsmaßnahmen finden statt, falls ein Unternehmer eine Anordnung des Amtes nicht befolgt. Wie diese ausfallen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es kommen Zwangsgeld, kostenpflichtige Ersatzvornahme und die Anwendung unmittelbaren Zwangs in Frage.
Darüber hinaus zählen die Strafanzeige sowie das Bußgeldverfahren zu den möglichen Mitteln, zu denen das Gewerbeaufsichtsamt greifen kann.
Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, ist die Gewerbeaufsicht befugt, Maßnahmen wie Sanktionen oder verpflichtende Anordnungen zu ergreifen. Eine solche Anordnung kann bis zur Stilllegung der betroffenen Anlagen oder Arbeitsmittel führen. Dabei erfolgt die Auswahl der zu überprüfenden Betriebe risikoorientiert.
Grenzen und Befugnisse der Beamten
Laut Arbeitsschutzgesetz ist es die staatliche Aufgabe, den Arbeitsschutz zu überwachen. Daher haben die Beamten sogenannte „hoheitliche Befugnisse“. Das heißt, es sind ihnen folgende Dinge erlaubt:
- Sie dürfen deine Geschäfts- und Betriebsräume betreten
- Sie sind befugt, schriftliche Unterlagen und Dokumente einzusehen
- Sie können Maschinen, Werkzeuge, Schutzausrüstungen und Anlagen prüfen
- Es ist ihnen erlaubt, Messungen vorzunehmen
- Sie können die Ursachen von berufsbedingten Krankheiten oder Arbeitsunfällen untersuchen
Die Beamten können verlangen, dass du als Arbeitgeber oder eine von dir beauftragte Person diese bei einem Kontrollgang unterstützt und begleitest. Unterstützung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass du verpflichtet bist, Unterlagen herauszugeben und/oder Auskünfte zu erteilen. Auf der anderen Seite hat der Betriebsleiter das Recht, an jeder Begehung teilzunehmen oder er kann einen Mitarbeiter damit beauftragen. Das ist meist die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Eine solche Teilnahme darf die Behörde ihrerseits nicht verwehren.
Arbeitnehmer können sich beim Gewerbeaufsichtsamt beschweren
Wenn du als Unternehmensgründer Mitarbeiter einstellen möchtest, solltest du wissen, dass sich deine Angestellten bei Missständen - z. B. fehlende Arbeitsschutzkleidung - an die Gewerbeaufsicht wenden können. Solange du den genannten Missstand nicht beseitigst, haben deine Angestellten ein sogenanntes „Zurückbehaltungsrecht“. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeitsleistung einstellen können und das Unternehmen ihnen trotzdem Lohn zahlen muss. Dies gilt jedoch nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz.
Fazit zum Gewerbeaufsichtsamt
Vor der Eröffnung deines Geschäfts solltest du kontrollieren, ob du die gesetzlichen Vorgaben, die die Gewerbeaufsicht überwacht, erfüllst. Erkundige dich bereits vor der Gründung beim Amt über die Vorschriften, die du erfüllen musst, sowie über die erforderlichen Genehmigungen in Bezug auf den Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz.
Gerade wenn du Lebensmittel verarbeitest oder mit gefährlichen Geräten arbeitest, ist es besonders wichtig, die geltenden Vorschriften der Gewerbeaufsicht zu kennen und einzuhalten.