Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Was Selbstständige und Arbeitnehmer beachten müssen

In Deutschland ist es für Selbstständige und auch einige Arbeitnehmer möglich, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht Deutschen Rentenversicherung (kurz: DRV) befreien zu lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer unter bestimmten Voraussetzungen keine Beiträge zu bezahlen hat und was Sie bei der Abmeldung unbedingt beachten sollten.

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Grafik eines Formulars. Danebenliegen eine Brille, eine Tasse mit Kaffee, ein Smartphone, ein Kugelschreiber, ein Kalender und ein Notizblock.
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 |  Zuletzt aktualisiert am:09.03.2023

Was bedeutet der Antrag auf Befreiung von der Rentenpflicht?

Nicht alle Bürger in Deutschland müssen Beiträge für die Rentenversicherung bezahlen. Dies ist allerdings nur auf Antrag möglich. In jenen Bereichen, in denen der Gesetzgeber eine Ausnahme für die Beitragspflicht zulässt, müssen Sie daher einen Befreiungsantrag auf die Rentenversicherung stellen.  

Ein Antrag auf Rentenbefreiung ist für die folgenden Beschäftigungsverhältnisse möglich

  • Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte auf 2.000 Euro-Basis 

  • Arbeitnehmer, die in einer bestimmten Berufskammer organisiert sind und durch die Mitgliedschaft bei ihrem berufsständischen Versorgungswerk eine eigene Altersvorsorge haben 

Selbstständige sind zumeist nicht Mitglied in der DRV.  

Ausnahmen sind beispielsweise: 

  • Künstler 

  • Dozenten  

  • Hebammen  

  • Physiotherapeuten 

  • Masseure 

Tipp

Praxistipp: Statusfeststellungsverfahren

Als Gründer kann für Ihre Existenzgründung durch ein Statusfeststellungsverfahren festgestellt werden, ob eine Pflichtversicherung erforderlich ist. Ist dies der Fall, sollten Sie für die Startphase einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen. Tun Sie das nicht, könnten Sie die Beiträge im schlimmsten Fall für mehrere Jahre nachbelastet bekommen. Das entsprechende Formular steht elektronisch auf der Webseite der DRV zur Verfügung. 

Ist es sinnvoll, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen?

Ob die Befreiung sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Eine Befreiung ist beispielsweise bei finanziellen Engpässen sinnvoll. Dies kann in der Gründungsphase der Fall sein, in der Ihre Umsätze und damit Ihr Einkommen gering sind.  

Genauso betrifft dies Minijobber, die mit dem Minijob Ihren Lebensunterhalt bestreiten, bspw. Studenten. Der Eigenanteil für die Rentenversicherung liegt bei Minijobbern bei 3,6 Prozent. Bei 2.000 Euro sind das monatlich 18,20 Euro. Über das Jahr betrachtet ergibt das eine Summe von 218,40 Euro.  

Auf jeden Fall sinnvoll ist die Befreiung, wenn Sie als Minijobber bereits auf anderem Weg versicherungspflichtig sind. Das ist beispielsweise in den folgenden Situationen der Fall: 

  • Sie üben den Minijob nur als Nebenjob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. 

  • Sie sind als pflegender Angehöriger eines Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 versicherungspflichtig. 

  • Sie sind ein Elternteil, der in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes über die rentenrechtliche Kindererziehungszeit versicherungspflichtig ist.  

Lässt sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen?

Arbeitnehmer sollten sich gut überlegen, ob sie sich tatsächlich von der Rentenversicherung befreien lassen. Denn ist die Entscheidung erst einmal getroffen, können sie diese bis zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr rückgängig machen.  

Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld auch über die Konsequenzen zu informieren. Der Verzicht kann beispielsweise dazu führen, dass es keine Förderung für die Riester-Rente mehr gibt oder der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall wegfällt. 

Info

Praxistipp: Freiwillige Bezahlung

Wenn Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, können Sie dennoch auf freiwilliger Basis Einzahlungen leisten. Der große Vorteil dabei ist, dass Sie die Höhe der Beiträge in diesem Fall selbst bestimmen können.  

Wer stellt den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Arbeitnehmer, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchten, müssen dies dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.  

Für den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob sind beispielsweise die folgenden Schritte erforderlich: 

  • Überprüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind (Die Grenze liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro. 

  • RV-Befreiungsantrag ausfüllen. Ein entsprechender Befreiungsantrag für die Rentenversicherung bei einem Minijob findet sich beispielsweise bei den meisten Krankenkassen (Beispiel TK: Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • „Merkblatt zur Aufklärung über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ genau durchzulesen, bevor das Formular zur Befreiung der Rentenversicherung ausgefüllt wird. Dieses Merkblatt liegt den meisten Formularen bei. 

  • Ausgefülltes Formular beim Arbeitgeber abgeben. Dieser unterschreibt den Eintrag, dokumentiert das Eingangsdatum und nimmt ihn zu den Entgeltunterlagen.  

Wann wird der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt?

Der Befreiungsantrag muss nicht zwingend zu Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden, sondern kann grundsätzlich jederzeit erfolgen. Allerdings ist er dann auch erst ab diesen Zeitpunkt gültig.  

Der Beginn der Befreiung von der Versicherungspflicht beginnt in jenem Monat, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Wenn ein Arbeitnehmer den Antrag also beispielsweise am 12. April abgibt, so ist die Befreiung ab dem 1. April wirksam.  

Tipp

Wann muss der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegen?

Damit die Befreiung tatsächlich wirksam wird, muss eine wesentliche Voraussetzung erfüllt sein: Der Arbeitgeber muss die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung und spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage des Antrags bei der Minijob-Zentrale im sogenannten DEÜV-Meldeverfahren anzeigen

Wann ist es erforderlich, einen neuen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen?

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses. Bei einem Minijob, solange sich dieser in der gesetzlich erlauben Zuverdienstgrenze bewegt. Bei einem Wechsel des Minijobs muss ein erneuter Antrag auf Befreiung gestellt werden. Diese Regelung gilt in der gleichen Form für Beschäftigte in einem Beruf mit einem Versorgungswerk. Auch hier muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Befreiung bei jedem Jobwechsel erneut stellen.

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