Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu dokumentieren und offenzulegen. Mithilfe der Richtlinie sollen Geschäftspartner, Finanzinstitute, Aufsichtsgremien und Kunden besser einschätzen können, wie nachhaltig ein Unternehmen handelt. Ursprünglich sollte die CSRD auch KMU betreffen – im November 2025 beschloss das Europäische Parlament jedoch, die Richtlinie im erheblich abzuschwächen. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Grundzüge der CSRD, den Unterschied zur EU-Taxonomie, was Unternehmen beachten müssen – und den aktuellen Stand der Dinge.

Zuletzt aktualisiert am 04.12.2025
© wutzkoh - stock.adobe.com

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD ist eine im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie, welche die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung regelt. Damit verpflichtet die Europäische Union Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten, dazu zählen:

  • Umweltaspekte, zum Beispiel die Höhe der Treibhausgasemissionen, die Menge des Abfalls oder der Energieverbrauch
  • Soziale Themen wie Gleichstellung und Arbeitsbedingungen,
  • Governance-Faktoren, also die Art, wie das Unternehmen geführt und kontrolliert wird

Vereinfacht ausgedrückt muss im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt werden, was ein Unternehmen tut, um die Umwelt zu schonen und soziale Standards einzuhalten (früher Bestandteil der sog. „nichtfinanziellen Erklärung“). Beides soll im Einklang mit ökonomischen Zielen erfolgen, wobei der inhaltliche Fokus auf der Wechselwirkung zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und Nachhaltigkeit liegt – insbesondere auf den ökologischen, sozialen und finanziellen Aspekten. Die betroffenen Unternehmen müssen darstellen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf Umwelt und Menschenrechte auswirkt und was sie konkret tun, um die Umwelt wenig zu belasten oder die Ausbeutung von Arbeitnehmern – auch in Drittländern – zu vermeiden.
 

Achtung

CSRD versus EU-Taxonomie – Was ist der Unterschied?

Die CSRD und die EU-Taxonomie hängen eng zusammen, haben aber unterschiedliche Aufgaben.

Die CSRD gibt vor, welche Informationen und Datenpunkte die Unternehmen in ihren Berichten offenlegen müssen, wenn es um Themen wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung geht. Sie regelt also, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten sollen.

Die EU-Taxonomie ist hingegen wie eine Art „grüner Kriterienkatalog“ oder ein Regelwerk, das genaue Nachhaltigkeitsaspekte festlegt. Wenn ein Unternehmen sagt, dass es nachhaltig arbeitet, muss es sich nach diesen Regeln richten und genau überprüfen, ob es die Kriterien der Taxonomie erfüllt.

Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die EU-Taxonomie legt fest, wie Nachhaltigkeit definiert wird und welche Maßstäbe in diesem Rahmen verpflichtend für Unternehmen sind. Gerade für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die regelmäßig am Finanzmarkt auftreten, ist die Einhaltung dieser Anforderung von zentraler Bedeutung. Die Berichte, die nach der CSRD erstellt werden, müssen sich auf die geltenden Vorgaben der EU-Taxonomie beziehen, um klarzustellen, ob die angegebenen Aktivitäten auch tatsächlich als nachhaltig gelten. Diese enge Verknüpfung stellt sicher, dass die inhaltliche Anwendung der Nachhaltigkeitsziele innerhalb der Unternehmen konsistent erfolgt.

Welche Unternehmen fallen unter die CSRD?

Die ursprüngliche Fassung der CSRD sah eine schrittweise Steigerung der betroffenen Unternehmen vor. Relevante Größen sind dabei die Anzahl an Mitarbeitenden, der Jahresumsatz sowie die Bilanzsumme. Somit wären auch KMU in Zukunft von der CSRD betroffen gewesen. Nach großer, europaweiter Kritik am damit einhergehenden bürokratischen Aufwand wurde der Wirkungskreis der Richtlinie jedoch deutlich verkleinert – zuletzt durch einen veröffentlichten Standpunkt des EU-Parlaments am 13. November 2025. Dieser sieht folgende Änderungen vor:

  • Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit fallen etwa 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD. Eine stufenweise Steigerung soll es nicht mehr geben.
  • Börsennotierte KMU, die ursprünglich ab 2026 berichtspflichtig gewesen wären, werden nun vollständig von der CSRD befreit.
  • Wer nicht von der CSRD betroffen ist, aber dennoch einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen möchte, kann nach den vereinfachten, freiwilligen Standards (der so genannte Voluntary SME-Standard, kurz: VSME) berichten.
  • Auch die EU-Taxonomie wäre von diesen neuen Schwellenwerten betroffen – sie würde dann nur noch für CSRD-pflichtige Unternehmen gelten.

Achtung: Diese Position ist noch nicht rechtlich verbindlich und befindet sich derzeit im Trilog mit Kommission und Rat, wobei frühestens Ende 2025 eine finale Einigung zu erwarten ist. Die Umsetzung ins deutsche Recht erfolgt erst nach Abschluss des Legislativverfahrens.

Achtung

"Stop-the-clock": Verschiebung der Umsetzung bereits beschlossen

Ganz unabhängig davon, ob die inhaltlichen Änderungen bis Ende 2025 kommen werden, greift die sogenannte Stop-the-Clock-Richtlinie: Ihr zufolge werden Unternehmen, die eigentlich ab 2026 oder 2027 berichten sollten (Welle 2 und 3), erst zwei Jahre später, also 2028 beziehungsweise 2029 berichtspflichtig. 

Wie wirkt sich die CSRD auf kleine und mittlere Unternehmen aus?

Ein wichtiger Punkt, warum KMU CSRD-konform handeln sollten: Finanzinstitute werden ihre Kreditvergabe künftig voraussichtlich verstärkt an den Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen ausrichten. Wer nicht nachhaltig wirtschaftet, dem drohen schlechtere Kreditkonditionen oder die Banken winken gleich ab. Die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards kann daher finanziell entscheidend sein – nicht nur für den Zugang zu Kapital, sondern auch für das Vertrauen von Kundschaft und Lieferkettenpartnern.

Zugleich ergeben sich Chancen: Wer sich frühzeitig vorbereitet und alle Anwendungsbereiche berücksichtigt, kann Vertrauen bei Investoren und Stakeholdern aufbauen sowie Risiken minimieren.

Info

VSME: Der freiwillige EU-Nachhaltigkeitsberichtstandard für KMU

KMU müssen sich in der Praxis ebenfalls mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen, auch wenn sie nicht der CSRD unterliegen. Hierzu hat die EU im Dezember 2024 die „Voluntary SME-Standards“ (VSME) veröffentlicht. Diese dienen als Instrument für KMU, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen leichter dokumentieren zu können. 

Der Berichtsstandard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. 

Bereits am 31.07.2023 hatte die EU-Kommission die Ersten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannten ESRS angenommen. Am 22.12.2023 veröffentlichte sie dann im EU-Amtsblatt den delegierten Rechtsakt zu Set 1 der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. Diese operationalisieren die gesetzlichen Vorgaben der CSRD und dienen dazu, verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festzulegen. Alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen diese beachten und Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen.

Zu den ESRS-Set 1

Was genau ist die Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit der CSRD?

Wer sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzt, wird dabei auch über den Begriff der so genannten Wesentlichkeitsanalyse stolpern. Im Zusammenhang mit der CSRD bedeutet das, dass ein Unternehmen prüfen muss, welche Nachhaltigkeitsthemen für sein Geschäft wirklich wichtig – also wesentlich – sind. Dabei geht es um zwei Hauptfragen:

  1. Welche Themen haben große Auswirkungen auf das Unternehmen?
    Zum Beispiel: Wie wirkt sich der Klimawandel auf Ihr Unternehmen aus? Oder welche sozialen und umweltbezogenen Risiken gibt es für Ihr Geschäft?
  2. Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
    Das heißt: Welche Spuren hinterlässt Ihr Unternehmen in Bezug auf den Umweltschutz oder die sozialen Bedingungen?

Diese beiden Perspektiven nennt man die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl ihre eigenen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen.

Die Wesentlichkeitsanalyse hilft einem Unternehmen, festzustellen, über welche Nachhaltigkeitsthemen es in seinem Bericht ausführlich informieren muss. Nicht alle Inhalte sind für alle Unternehmen gleich wichtig.

Ganz konkret heißt das: Sie schauen sich an, welche Nachhaltigkeitsaspekte für Ihr Unternehmen selbst wichtig sind und welche Auswirkungen Ihr Unternehmen auf die Umwelt und die Gesellschaft hat. Nur diese „wesentlichen“ Punkte müssen Sie ausführlich im Bericht erklären.
 

Was ändert sich durch die CSRD für Unternehmen konkret?

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, viel genauer und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten als bisher. Das Reporting wird anspruchsvoller.

Früher reichte es, allgemeine Angaben zu machen, jetzt sind konkrete Zahlen und Nachweise gefragt. Berichtspflichtige Unternehmen müssen zum Beispiel genau angeben, wie hoch ihre CO₂-Emissionen sind oder welche konkreten Maßnahmen sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergreifen. Ähnlich wie bei Finanzberichten schreibt die CSRD eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch unabhängige Auditoren vor.

Tipp

Welche Rolle spielt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)?

Die CSRD legt fest, dass Unternehmen in der EU detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeit erstellen müssen. Damit diese Berichte einheitlich und vergleichbar sind, braucht es klare Regeln und Standards. Hier kommt die EFRAG im Zusammenhang mit den CSRD ins Spiel.

Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine Organisation, die die EU bei der Entwicklung von Berichtsstandards unterstützt. Sie hat die Aufgabe, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Diese Standards legen fest, welche Informationen die Unternehmen genau berichten sollen, wie sie das tun und in welcher Form die Berichte erstellt werden.

Kurz gesagt: Die EFRAG sorgt dafür, dass es klare Richtlinien gibt, wie die Nachhaltigkeitsberichte aussehen sollen, damit sie einheitlich und verständlich sind. Die Standards der EFRAG erleichtern Ihnen die Umsetzung ihrer Berichterstattung und sorgen dafür, dass Ihre Berichte den EU-Anforderungen entsprechen.
 

Wie passen Sie Ihre internen Prozesse an die CSRD an?

Es gibt viele Maßnahmen, die KMU bereits jetzt ergreifen sollten, damit sie nicht unter Handlungsdruck geraten, wenn Geschäftspartner Nachweise von ihnen fordern. Auch wenn Ihr Unternehmen noch nicht direkt der Berichtspflicht nach CSRD unterliegt, sollten Sie die Chance nutzen und Ihre internen Prozesse anpassen. Erste Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Etablieren Sie ein Nachhaltigkeitsteam, das sich um Nachhaltigkeitsmanagement und -Reporting kümmert.
  2. Sammeln Sie Datenpunkte zu den Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens, wie zum Beispiel zum Energieverbrauch oder Abfallaufkommen.
  3. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden, damit sie wissen, welche Informationen wichtig sind.
  4. Analysieren Sie Ihre Lieferkette, um sicherzustellen, dass auch Ihre Partner nachhaltig agieren.
  5. Nutzen Sie Softwarelösungen, um Berichte zu automatisieren.
     

Info

Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient gestalten: Bestehende Daten nutzen und Prozesse iterativ aufbauen

  • Sie können Ihre Datenanforderungen Schritt für Schritt integrieren. Beginnen Sie mit einfachen, leicht zugänglichen Daten wie dem Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen. Sobald diese Prozesse etabliert sind, können Sie auf komplexere Bereiche übergehen, wie zum Beispiel die Erfassung von CO₂-Emissionen entlang Ihrer Lieferkette. Dies nimmt den Druck von Ihrem Team, da es nicht alles auf einmal umsetzen muss.
  • Setzen Sie auf bestehende Systeme. Viele Unternehmen arbeiten bereits mit ERP- oder Buchhaltungssystemen. Sie können diese oft mit kleinen Erweiterungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen, ohne gleich eine komplett neue IT-Infrastruktur aufbauen zu müssen.