Zusammenfassung
Gewerbesteuerpflicht im Überblick
Die Gewerbesteuerpflicht richtet sich nach der Art der Tätigkeit und der erzielten Erträge eines Unternehmens.
- Gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuerpflicht.
- Die Steuer bezieht sich auf den Gewerbebetrieb, unabhängig von der Person des Inhabers oder dessen Einkommensverhältnissen.
- Freiberufler in der Regel sind von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen und profitieren von steuerlichen Vorteilen.
- Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbeertrags berechnet, der vom Gewinn abgeleitet wird.
- Kapitalgesellschaften unterliegen der Gewerbesteuerpflicht bereits ab ihrer Eintragung ins Handelsregister.
Definition
Was bedeutet Gewerbesteuerpflicht?
Die Gewerbesteuerpflicht ist eine Steuerpflicht, die auf gewerbliche Einkünfte von Unternehmen erhoben wird. Sie richtet sich nicht nach der Person des Inhabers, sondern ausschließlich nach dem Gewerbebetrieb selbst. Dabei spielt es keine Rolle, wem das Unternehmen gehört oder welche persönlichen Verhältnisse der Inhaber hat.
Von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen sind i. d. R. freiberufliche Tätigkeiten sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die steuerliche Grundlage für die Gewerbesteuer wird durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.
Welche Unternehmen sind von der Gewerbesteuerpflicht betroffen?
Die Gewerbesteuerpflicht gilt für alle Unternehmen, die gemäß § 2 GewStG als Gewerbebetrieb im Inland einzustufen sind.
Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern
Ob ein Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, hängt von der Art der Tätigkeit ab:
- Gewerbetreibende: Alle Unternehmen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben und gewinnorientiert sind.
- Freiberufler: Tätigkeiten, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch sind.
- Katalogberufe (§ 18 EStG): Zu den Freiberuflern zählen z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Journalisten.
Freiberufler profitieren steuerlich, da sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen und auch bei der Buchhaltung mehr Freiheiten haben.
Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt grundsätzlich nicht sofort mit der Anmeldung eines Gewerbes, sondern erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebs.
- Vorsicht bei Kapitalgesellschaften: Diese unterliegen regelmäßig der Gewerbesteuerpflicht bereits ab ihrer Eintragung ins Handelsregister.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbeertrags berechnet, der aus dem Gewinn eines Unternehmens abgeleitet wird.
Info
Was ist der Gewerbeertrag?
Der Gewerbesteuermessbetrag ist die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer. Er wird wie folgt ermittelt:
- Ausgangswert: Der Gewinn aus der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
- Korrekturen: Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mietaufwendungen) und Abzüge (z. B. bestimmte Gewinne).
- Evtl. Verlustverrechnung aus Vorjahren
- Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 €
- Steuermesszahl: Der korrigierte Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert ( 3,5 %).
- Hebesatz: Die Kommune wendet auf den Messbetrag ihren Hebesatz an (unterschiedlich je nach Standort).