Unentgeltliche Wertabgaben

Unentgeltliche Wertabgaben umfassen Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens, die nicht dem Geschäftszweck dienen. Sie werden beispielsweise für private Zwecke oder den Eigenverbrauch genutzt. Da diese aus dem Betriebsvermögen stammen, unterliegen sie steuerlichen Regelungen und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2025

Zusammenfassung

Unentgeltliche Wertabgaben im Überblick

  • Unentgeltliche Wertabgaben sind private Entnahmen aus dem Betriebsvermögen.
  • Sie fallen unter steuerliche Regelungen und werden als Leistungen oder Lieferungen definiert.
  • Unentgeltliche Wertabgaben betreffen private Nutzung von Betriebsvermögen.
  • Beispiele sind Eigenverbrauch, Reparaturen oder private Nutzung von Firmeneigentum.
  • Die Umsatzsteuer wird auf Basis des Einkaufspreises oder der Herstellungskosten berechnet.
  • Es gibt besondere Regelungen für Geschenke, Grundstücke oder Spenden.
  • Die Drei-Sphären-Theorie hilft bei der steuerlichen Einordnung von Wertabgaben.

Definition

Was sind unentgeltliche Wertabgaben?

Unentgeltliche Wertabgaben sind gemäß § 3 Abs. 9a UStG Entnahmen von Lieferungen und Leistungen aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke oder den Eigenverbrauch. Sie erfolgen ohne Gegenleistung und umfassen keine Geldentnahmen. Beispiele sind Reparaturen, private Nutzung eines Firmenwagens oder die Entnahme von Waren. Diese Wertabgaben sind steuerlich relevant, da sie den Unternehmensgewinn beeinflussen.

Unentgeltliche Leistungen und Lieferungen im Unternehmen

Unentgeltliche Leistungen und Lieferungen sind Entnahmen, die aus dem Betriebsvermögen erfolgen, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Diese können sowohl Dienstleistungen als auch Gegenstände betreffen.

Unentgeltliche Leistungen

Eine unentgeltliche Leistung ist eine Dienstleistung, die für private Zwecke genutzt wird und keinen geschäftlichen Zweck erfüllt. 

  • Beispiel: Ein Elektriker repariert privat den Lichtschalter eines Mitarbeiters zu Hause.
  • Solche Entnahmen werden aus steuerlichen Gründen häufig wie ein Verkauf gegen Entgelt behandelt, um das Gleichbehandlungsprinzip sicherzustellen.
  • Ausnahme: Dienstleistungen mit einem Wert bis 40,00 Euro gelten als Aufmerksamkeiten und sind steuerlich nicht einem Verkauf gleichzustellen. 

Unentgeltliche Lieferungen

Unentgeltliche Lieferungen beziehen sich auf die Bereitstellung von Gegenständen, die anschließend privat verwendet werden.

  • Beispiel: Ein Baustoffzulieferer gibt einem Mitarbeiter einen Sack Sand für den heimischen Garten.
  • Unterscheidung: Bei einer Lieferung wird der Gegenstand verbraucht und kehrt nicht ins Unternehmen zurück, während eine Leistung Ressourcen betrifft, die wieder verfügbar sind, wie Arbeitskraft oder ein Firmenwagen. 

Entnahmen durch Mitarbeiter bedürfen stets der Genehmigung durch Vorgesetzte.

Die Umsatzsteuer bei unentgeltlichen Wertabgaben

Unentgeltliche Wertabgaben unterliegen gemäß Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, auch wenn keine Gegenleistung erfolgt.

Bemessung der Steuer

Die Steuerbemessung erfolgt auf Grundlage des Einkaufspreises inklusive Nebenkosten oder der Selbstkosten bei Eigenproduktion. 

  • Nebenkosten: Dazu zählen Verpackung, Transport oder Versicherungen.
  • Zeitpunkt der Entnahme: Die Bewertung orientiert sich an den Preisen zum Zeitpunkt der Entnahme, um Schwankungen zu berücksichtigen.
  • Eigenproduktion: Die Selbstkosten beinhalten Material-, Energie- und Personalkosten. 

Wird eine Entnahme vorsteuerabzugsberechtigt, obwohl die Einzelteile ursprünglich nicht dazu berechtigt waren, erfolgt die Bemessung anhand von Restwert-Tabellen.

Beispiele zur Besteuerung

Werden Leistungen oder Gegenstände für private Zwecke genutzt, sind verschiedene Bemessungsgrundlagen anzuwenden: 

  • Beispiel 1: Ein Elektriker entnimmt ein Kabel für die Reparatur seiner privaten Bohrmaschine. Der Einkaufspreis des Kabels bildet die Bemessungsgrundlage.
  • Beispiel 2: Ein Unternehmen stellt ein Boot für private Nutzung zur Verfügung. Die Bemessungsgrundlage wird anteilig berechnet, basierend auf den Tagen der privaten Nutzung im Verhältnis zur Gesamtnutzung. 

Die ermittelten Werte sind für die Steuererklärung erforderlich.

Besonderheiten bei unentgeltlichen Wertabgaben

Unentgeltliche Wertabgaben umfassen nicht immer nur private Entnahmen. Es gibt spezielle Fälle, in denen die steuerlichen Regelungen komplexer ausfallen, da sie von den üblichen Voraussetzungen abweichen.

Unentgeltliche Wertabgabe bei Betriebsaufgabe

Bei einer Betriebsaufgabe kann Vermögen an ein anderes Unternehmen übertragen werden. Allerdings ist dies keine unentgeltliche Wertabgabe, da die Unternehmereigenschaft endet. Solche Übertragungen fallen unter unentgeltliche Geschäftsveräußerungen

Unentgeltliche Wertabgabe bei Grundstücken

Grundstücke fallen grundsätzlich unter die Definition unentgeltlicher Wertabgaben. Steuerbefreiungen sind möglich, wenn die Entnahme unter das Gesetz zur Grunderwerbssteuer fällt.

Spenden als unentgeltliche Wertabgaben

Spenden sind Sachgegenstände, die ohne Gegenleistung weitergegeben werden. Die Bemessungsgrundlage ist der fiktive Einkaufspreis.

Die Drei-Sphären-Theorie zur Einordnung unentgeltlicher Wertabgaben

Die Drei-Sphären-Theorie dient dazu, zu beurteilen, ob eine Entnahme als unentgeltliche Wertabgabe gilt. Dabei wird zwischen drei Kategorien unterschieden:  

  • unternehmerische Nutzung
  • unternehmensfremde Nutzung
  • nicht unternehmerische, aber nicht unternehmensfremde Nutzung 

Wird eine Leistung oder Lieferung für unternehmerische Zwecke genutzt, ist der Abzug der Vorsteuer zulässig. Dies gilt auch für geplante wirtschaftliche Tätigkeiten. Stehen die Güter jedoch ausschließlich für unentgeltliche Zwecke zur Verfügung, entfällt der Vorsteuerabzug
Ein wichtiger Aspekt ist die Abgrenzung zwischen unternehmensfremder Nutzung und nicht unternehmerischer, aber nicht unternehmensfremder Nutzung. 


Nicht unternehmerische, aber nicht unternehmensfremde Tätigkeiten sind: 

  • Tätigkeiten eines Vereins, die ideelle Zwecke verfolgen
  • Hoheitliche Aufgaben von öffentlichen Körperschaften
  • Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen
  • Nicht genutzte Gebäude im Leerstand 

Unternehmensfremde Tätigkeiten umfassen private Nutzungen, wie: 

  • Persönliche Zwecke des Unternehmers
  • Private Nutzung durch Mitarbeiter
  • Private Bedürfnisse von Gesellschaftern 

Die Zuordnung einer Tätigkeit zu einer der drei Sphären ermöglicht eine klare steuerrechtliche Einordnung der unentgeltlichen Wertabgabe.