Zusammenfassung
Wirtschaftsgüter im Überblick
- Wirtschaftsgüter umfassen Sachen, Rechte, vermögenswerte Vorteile oder tatsächliche Zustände mit einem realisierbaren Geldwert.
- Sie werden in Anlage- und Umlaufvermögen sowie in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter unterteilt.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bis 800 Euro netto sofort abschreibbar.
- Die Bewertung eines Wirtschaftsguts erfolgt gemäß den steuerrechtlichen und bilanziellen Vorschriften.
Definition
Was ist ein Wirtschaftsgut?
Ein Wirtschaftsgut beschreibt Güter mit einem realisierbaren Geldwert, die zur Vermögensbewertung eines Unternehmens herangezogen werden. Dazu gehören:
- Sachen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Grundstücke.
- Rechte wie Patente oder Lizenzen.
- Vermögenswerte Vorteile, z. B. Ansprüche aus Verträgen.
Merkmale eines Wirtschaftsguts:
- Es muss einen messbaren Vermögenswert haben.
- Der Nutzen muss über mehrere Wirtschaftsjahre andauern.
- Das Wirtschaftsgut muss selbstständig bewertbar und wahrnehmbar sein.
Wirtschaftsgüter: Die steuerrechtliche Bedeutung
Wirtschaftsgüter spielen eine zentrale Rolle im steuerlichen Betriebsvermögensvergleich, der die Grundlage für die Gewinnermittlung bildet.
Kriterien für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter
Ein Wirtschaftsgut ist bilanzierungsfähig, wenn:
- Es einen betrieblichen Zweck erfüllt.
- Es länger als ein Jahr genutzt wird.
- Herstellungs- oder Anschaffungskosten angefallen sind.
Anlage- und Umlaufvermögen
Anlagevermögen:
Umfasst Wirtschaftsgüter, die langfristig im Unternehmen verbleiben, wie Sachanlagen (z. B. Maschinen), immaterielle Vermögenswerte (z. B. Patente) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen).
Umlaufvermögen:
Beinhaltet Wirtschaftsgüter, die nur kurzfristig im Unternehmen genutzt werden, wie Vorräte, Forderungen oder Kassenbestände.
Beispiel:
Ein Kopierer gehört zum Anlagevermögen, da er über mehrere Jahre genutzt wird. Dagegen zählen Warenvorräte zum Umlaufvermögen, da sie kurzfristig verkauft werden.
Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein Wirtschaftsgut mit geringem Anschaffungs- oder Herstellungspreis, das bestimmten steuerlichen Sonderregelungen unterliegt.
Kriterien für ein geringwertiges Wirtschaftsgut
Ein Wirtschaftsgut gilt als geringwertig, wenn es:
- selbstständig nutzbar ist,
- beweglich und abnutzbar ist,
- ausschließlich zum Anlagevermögen gehört,
- einen Anschaffungs- oder Herstellungspreis zwischen 150,01 Euro und 800,00 Euro netto (seit 2018) hat.
Selbstständige Nutzung:
Das Wirtschaftsgut muss ohne Verbindung zu anderen Gegenständen nutzbar sein. Ein Laptop ist z. B. ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, während eine Maus oder ein Monitor nur in Verbindung mit einem PC nutzbar ist und daher nicht als GWG gilt.
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Für GWG stehen zwei Abschreibungsmethoden zur Verfügung:
- Sofortabschreibung:
- GWG können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
- Diese Methode vereinfacht die Buchführung und verringert den Verwaltungsaufwand.
- Sammelabschreibung:
- Alle GWG eines Jahres werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben.
- Diese Methode ist sinnvoll, wenn viele GWG angeschafft werden und eine gleichmäßige Verteilung der Kosten gewünscht ist.
Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Ein Bürostuhl für 300 Euro (GWG, da selbstständig nutzbar).
- Ein Drucker für 700 Euro (GWG, da beweglich und abnutzbar).
- Eine externe Festplatte für 150 Euro (kein GWG, da unterhalb der Mindestgrenze).
Hinweis: Maschinen, Immobilien oder Fahrzeuge zählen nicht zu den GWG, da sie typischerweise zum Anlagevermögen gehören und über längere Zeiträume abgeschrieben werden.
Unterscheidungen und Beispiele für Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden, die sowohl steuerlich als auch buchhalterisch relevant sind.
Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
- Abnutzbare Wirtschaftsgüter:
Diese verlieren durch Nutzung oder Zeit an Wert und müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beispiele: Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge. - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter:
Diese unterliegen keinem Wertverlust. Beispiele: Grundstücke, Beteiligungen oder Kunstwerke, die keinen Verfall erfahren.
Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
- Bewegliche Wirtschaftsgüter:
Wirtschaftsgüter, die transportiert werden können, z. B. Möbel, Maschinen oder Fahrzeuge. - Unbewegliche Wirtschaftsgüter:
Diese sind ortsgebunden, wie Gebäude und Grundstücke.
Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Materielle Wirtschaftsgüter:
Körperlich greifbare Gegenstände wie Maschinen, Waren oder Möbel. - Immaterielle Wirtschaftsgüter:
Werte ohne physische Form, z. B. Software, Lizenzen, Markenrechte oder Patente.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter stellen eine Sonderkategorie dar. Sie sind beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar, aber von geringem Wert (bis 800 Euro netto).
Beispiele: Bürostühle, Tastaturen, kleinere Geräte.
Praxisbeispiele für Wirtschaftsgüter
- Ein Unternehmen kauft eine Maschine für die Produktion (abnutzbar, beweglich, materiell).
- Es erwirbt eine Softwarelizenz zur Optimierung der Produktionsprozesse (immateriell).
- Ein Firmengrundstück wird gekauft und bilanziert (nicht abnutzbar, unbeweglich).
Besonderheit:
Die selbstständige Nutzung ist ein wichtiges Kriterium. Ein Anhänger beispielsweise benötigt ein Zugfahrzeug und ist daher nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut nutzbar. Ein Laptop hingegen erfüllt alle Kriterien eines eigenständigen Wirtschaftsguts.
Bilanzierung von Wirtschaftsgütern
Die Bilanzierung von Wirtschaftsgütern erfolgt im Rahmen der Buchhaltung und hat zum Ziel, die Vermögenswerte eines Unternehmens korrekt darzustellen. Dabei werden die Wirtschaftsgüter auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Wirtschaftsgüter auf der Aktivseite
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögensgegenstände erfasst, die dem Unternehmen direkt zur Verfügung stehen:
- Anlagevermögen: Langfristig genutzte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Gebäude oder Patente.
- Umlaufvermögen: Wirtschaftsgüter, die kurzfristig zur Veräußerung oder Weiterverarbeitung vorgesehen sind, wie Vorräte, Forderungen oder Kassenbestände.
Wirtschaftsgüter auf der Passivseite
Die Passivseite der Bilanz zeigt, wie das Unternehmen seine Wirtschaftsgüter finanziert hat.
Dazu gehören:
- Eigenkapital: Mittel, die von den Eigentümern bereitgestellt wurden.
- Fremdkapital: Mittel, die durch Darlehen, Verbindlichkeiten oder andere Schulden aufgebracht wurden.
Bewertung von Wirtschaftsgütern
Die Bewertung von Wirtschaftsgütern erfolgt nach steuerlichen und bilanziellen Vorschriften:
- Ertragsteuern:
Die Bewertung erfolgt nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Steuerbilanz. Hier spielen Anschaffungs- und Herstellungskosten, Abschreibungswert sowie der Zustand des Wirtschaftsguts eine Rolle. - Substanzsteuern:
Wirtschaftsgüter werden gemäß dem Bewertungsgesetz bewertet, das den Substanzwert berücksichtigt.
Abschreibungen
- Langfristige Wirtschaftsgüter: Diese werden über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben. Die Dauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung).
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Diese können entweder sofort oder über fünf Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Effekte der Bilanzierung
- Wirtschaftsgüter, die im Betriebsvermögen verbleiben, erhöhen die Vermögenswerte des Unternehmens.
- Bei einer Veräußerung kann ein Gewinn oder Verlust entstehen, der sich auf das Betriebsvermögen auswirkt.