Meldung: UV-Meldeverfahren nicht vollständig

Damit der Lohnnachweis und die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92) in Lexware lohn+gehalt erstellt werden können, müssen Sie die in der Meldung aufgeführten Schritte erledigt haben.

Hinweis:

Lexware lohn+gehalt prüft vor dem Monatswechsel, ob Sie die UV-Stammdaten für das aktuelle Meldejahr bei der Berufsgenossenschaft abgerufen und aus der Antwortzentrale übernommen haben.

Hinweis: Ab dem Abrechnungsmonat September ist ein Monatswechsel in Oktober 2024 nicht möglich. Das Programm weist Sie durch diese Meldung darauf hin: 

Tipp. Nutzen Sie zum Versand Ihrer Meldungen den kostenlosen Service 'Lexware meldecenter'

In den folgenden Video haben wir die verschiedenen Vorgehensweisen ergänzend dargestellt.


Wenn Sie Ihre Meldungen üblicherweise mit Lexware lohn+gehalt versenden und zu sendende Meldungen auf der Meldeprüfliste aufgeführt sind, wird der Monatswechsel gesperrt. 
Beachten Sie hierzu die FAQ: Meldung: Der Monatswechsel ist nicht möglich


 

Sie nutzen für die Übertragung der BG-Meldungen das SV--Meldeportal?

Deaktivieren Sie in der BG- Verwaltung den Zeitraum des neuen Jahres:

  1. Klicken Sie hierzu auf 'Verwaltung - Berufsgenossenschaften aktuelle Firma...'
  2. In der Registerkarte 'Mitgliedschaft' deaktivieren Sie den betroffenen Zeitraum.
    Wichtig: Sie müssen den nach dem Jahreswechsel automatisch neu erzeugten Zeitraum jährlich erneut deaktivieren. Ansonsten wird im Januar eines Jahres die Anfrage an den Stammdatendienst erzeugt und der Monatswechsel in den Oktober gesperrt wenn Sie diese Meldung nicht versenden.

 


Wie können Sie einfach prüfen, ob die Anfrage an den BG-Stammdatendienst erfolgreich war und die zurückgemeldeten Daten übernommen wurden? 
Rufen Sie dazu das Menü 'Verwaltung-Berufsgenossenschaften aktuelle Firma' auf. Die erfolgreiche Übernahme der von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldeten Stammdaten wird auf der Seite Mitgliedschaft durch dieses Symbol bestätigt.
Prüfen Sie, welcher Schritt des UV-Meldeverfahrens in der aktuellen Firma noch nicht erledigt ist. 

Vorgehen 

Kurzübersicht der einzelnen Schritte: 

SchritteWo und wie prüfen? 

1. Schritt

a.) Die Anfrage an den BG-Stammdatendienst wurde erfolgreich versendet 

b.) Die UV-Stammdaten wurden in die Antwortzentrale übernommen. 

a.) Extras- meldecenter- Anfrage BG-Stammdatendienst- Prüfliste für aktuelle Firma'. 

Wenn auf der Prüfliste die Meldung 'Anfrage an den BG-Stammdatendienst' nicht aufgeführt ist, haben Sie diese bereits versandt. 

b.) 'Extras - meldecenter - Abholen vom meldecenter'
In der Regel werden die Verarbeitungsprotokolle und damit die UV-Stammdaten innerhalb weniger Minuten zur Abholung bereitgestellt  

2. Schritt 
Die Übernahme der UV-Stammdaten aus der Antwortzentrale ist erfolgt.   

Antwortzentrale-Rückmeldungen Meldeverfahren:  
Übernehmen Sie die UV-Stammdaten aus der Antwortzentrale in die Mitarbeiterstammdaten, indem Sie auf die gleichnamige Schaltfläche klicken. 

Falls trotz erfolgreicher Abholung keine Verarbeitungsprotokolle vorliegen, prüfen Sie Folgendes:

Antwortzentrale-meldecenter Verarbeitungsprotokolle  
Wenn ihre Anfrage an den BG-Stammdatendienst nicht erfolgreich war, sind die von der BG zurückgemeldeten Fehler hier aufgeführt.

Prüfen Sie die Rückmeldung und korrigieren Sie die Fehlerursache.
(siehe auch* Übersicht der häufigsten Fehlerrückmeldungen).  

3. Schritt
Der Bericht 'Abgleich GTS' beinhaltet keine Abweichungen.
'Extras-meldecenter-Anfragen BG-Stammdatendienst'.
Korrigieren Sie bei Abweichungen die Gefahrtarifstelle in den Mitarbeiterstammdaten auf der Seite 'Berufsgenossenschaft'.   


* Übersicht der häufigsten Fehlerrückmeldungen in der Antwortzentrale

Eine detaillierte Beschreibung (inklusive Abbildungen des Meldeverfahrens) können Sie in dieser FAQ nachlesen:
Elektronischer Lohnnachweis: Ablauf und Funktionen im Programm