AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Fernseher

Fernseher gehören zu den abnutzbaren betrieblichen Anlagegütern und können steuerlich abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die Nutzungsdauer für Fernseher 7 Jahre. Die Tabelle findet Anwendung auf alle Geräte, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Fernsehern.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Fernsehern:

Die genannte Nutzungsdauer von 7 Jahren ergibt sich aus den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt eine Orientierung für die Abschreibung dar. Sie beschreibt die durchschnittliche Zeit, in der ein Fernseher im Unternehmen wirtschaftlich verwendet werden kann. Sollte im Einzelfall eine kürzere Nutzungsdauer begründet werden können, etwa bei außergewöhnlicher Beanspruchung oder technischer Veraltung, darf auch diese angesetzt werden.

Da es sich bei der AfA-Tabelle nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verwaltungsempfehlung handelt, können je nach Branche und Einsatzbereich abweichende Regelungen sinnvoll sein. Um steuerliche Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Abklärung mit dem Steuerberater.

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