AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Graviermaschine
Für die Abschreibung gelten Graviermaschinen als abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 13 Jahren. Diese Angabe basiert auf der AfA-Tabelle „AV“ des Bundesfinanzministeriums, die für allgemein verwendbare Anlagegüter gilt. Die Tabelle kommt für Anschaffungen und Herstellungen zur Anwendung, die nach dem 31.12.2000 erfolgt sind.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Graviermaschinen:
Die genannte Nutzungsdauer ist ein orientierender Wert. Sie stützt sich auf Erfahrungswerte aus der steuerlichen Betriebsprüfung und der üblichen Lebensdauer solcher Maschinen. Wenn du eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen kannst, darfst du diese als Abschreibungsgrundlage verwenden.
Da die Nutzung je nach Branche unterschiedlich intensiv ausfallen kann, empfiehlt es sich, die konkrete Situation mit deinem Steuerberater abzustimmen.
Mit dem AfA-Rechner von Lexware lassen sich Abschreibungen von Graviermaschinen schnell und einfach ermitteln.
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