AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Hebebühne
Die Abschreibung einer Hebebühne richtet sich nach den Vorgaben der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Dabei wird unterschieden zwischen mobilen Hebebühnen mit einer Nutzungsdauer von 11 Jahren und stationären Hebebühnen, deren AfA bei 15 Jahren liegt. Diese Regelung gilt für alle Hebebühnen, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Hebebühnen:
Die angegebenen Werte zur Nutzungsdauer einer Hebebühne basieren auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellen eine Orientierung dar. Je nach Einsatzgebiet, Beanspruchung und technischer Ausstattung kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden, sofern diese nachvollziehbar begründet wird. Dies betrifft sowohl die Abschreibung einer mobilen Hebebühne als auch die AfA einer stationären Hebebühne.
Unterschiedliche Faktoren wie Nutzungshäufigkeit oder branchenspezifische Anforderungen wirken sich auf die tatsächliche Lebensdauer aus. Kläre individuelle Besonderheiten idealerweise mit deinem Steuerberater.
Mit dem AfA-Rechner von Lexware kannst du die jährliche Abschreibung für deine Hebebühne – egal ob mobil oder stationär – direkt berechnen.
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