AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Hubwagen

Hubwagen gehören zu den typischen betrieblichen Anlagegütern und unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die Nutzungsdauer für Hubwagen 8 Jahre. Die Tabelle ist für alle Wirtschaftsgüter gültig, die ab dem 01.01.2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Hubwagen:

Die angegebene Nutzungsdauer von 8 Jahren beruht auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie liefert einen Richtwert dafür, wie lange ein Hubwagen wirtschaftlich genutzt werden kann. In Einzelfällen kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden, etwa bei intensiver Beanspruchung oder unter besonderen Einsatzbedingungen, sofern diese nachvollziehbar begründet wird.

Da es sich bei der Tabelle zur AfA nicht um eine gesetzliche Vorschrift handelt, sondern um eine Orientierungshilfe der Finanzverwaltung, kann die tatsächliche Nutzungsdauer je nach Branche und Nutzung abweichen. Für eine korrekte Einschätzung empfiehlt sich die Rücksprache mit deinem Steuerberater.

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