AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Ladeneinrichtung
Ob feste Ladeneinbauten oder flexible Ladeneinrichtungen – beide zählen steuerlich zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Die Abschreibung der Ladeneinrichtung erfolgt auf Basis der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Für diese Art von Ausstattung ist eine Nutzungsdauer von 8 Jahren vorgesehen. Maßgeblich ist die AfA-Tabelle, die für alle Anlagegüter gilt, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Zur Ladeneinrichtung zählen beispielsweise Regalsysteme, Theken, Auslagen oder individuell angepasste Möbelelemente.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Ladeneinrichtungen:
Die genannte Nutzungsdauer der Ladeneinrichtung ergibt sich aus Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie stellt eine Richtlinie dar, wie lange entsprechende Ausstattung typischerweise wirtschaftlich genutzt wird. Eine kürzere tatsächliche Lebensdauer – etwa durch intensive Nutzung oder wechselnde Sortimentsanforderungen – kann ebenfalls bei der AfA der Ladeneinrichtung berücksichtigt werden.
Auch bei fest eingebauten Elementen wie maßgefertigten Regalen oder Kassentresen, gilt in der Regel dieselbe Abschreibungsdauer. Für eine individuelle Bewertung deiner Ladeneinbauten empfiehlt sich vorab die Rücksprache mit einem Steuerberater.
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