AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Leichtbauhallen

Die Abschreibung von Leichtbauhallen richtet sich nach den Vorgaben der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Diese sieht für Hallen in Leichtbauweise eine Nutzungsdauer von 14 Jahren vor. Die Regelung zur Abschreibung gilt für alle Leichtbauhallen, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder errichtet wurden. Sowohl freistehende Leichtbauhallen als auch individuell angepasste Hallen in Leichtbauweise fallen unter diese Kategorie.

Beitragsbild zur Abschreibung von Leichtbauhallen.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Leichtbauhallen:

Die angegebene Nutzungsdauer der Leichtbauhalle basiert auf den Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Orientierung für die planmäßige Abschreibung. In der Praxis kann es jedoch Gründe geben, eine verkürzte Nutzungsdauer anzusetzen – zum Beispiel bei erhöhter Beanspruchung oder spezifischen betrieblichen Anforderungen. In solchen Fällen ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich. 

Auch die Bauweise und die Nutzung beeinflussen die AfA der Leichtbauhalle. So unterscheiden sich etwa Lagerhallen ohne besondere Ausstattung von Leichtbauhallen mit aufwendiger Technik. Für individuelle Einschätzungen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Mit dem AfA-Rechner von Lexware kannst du die jährliche Abschreibung für Leichtbauhallen schnell und zuverlässig ermitteln.

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