AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Scanner und Peripheriegeräte
Scanner, Drucker, Bildschirme und ähnliche Peripheriegeräte gehören zu den Wirtschaftsgütern mit besonders kurzer Nutzungsdauer. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter beträgt diese lediglich 1 Jahr. Die Tabelle der AfA gilt für alle Geräte, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Scannern und Peripheriegeräten:
Die angesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr basiert auf der betriebsgängigen Erfahrung und den Ergebnissen steuerlicher Betriebsprüfungen. Sie ist als Richtwert für die Abschreibung gedacht und spiegelt die schnelle technische Entwicklung sowie die kurze wirtschaftliche Lebensdauer solcher Geräte wider.
Wenn du eine abweichende, kürzere Nutzungsdauer glaubhaft machen kannst, darfst du diese zugrunde legen. In der Praxis ist das allerdings selten, da bereits die Standardangabe nur ein Jahr umfasst.
Wichtig für dich:
- Scanner, Drucker, Bildschirme und ähnliche Geräte gelten als selbstständige Wirtschaftsgüter.
- Sie können in der Regel sofort abgeschrieben werden, da die Nutzungsdauer nur ein Jahr beträgt.
- Dadurch mindern sich die Anschaffungskosten vollständig im Jahr der Anschaffung.
Im Einzelfall solltest du mit deinem Steuerberater klären, ob die Sofortabschreibung für deine Geräte zutrifft.
Wenn du die Abschreibung direkt berechnen willst, nutze den AfA-Rechner von Lexware. Damit findest du schnell den passenden Abschreibungsbetrag für deine Peripheriegeräte.
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