AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Lötgeräte und Schweißgeräte

Löt- und Schweißgeräte gehören zum technischen Anlagevermögen vieler Handwerks- und Industriebetriebe und werden im Rahmen der steuerlichen AfA über mehrere Jahre abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 13 Jahre. Diese Tabelle gilt für alle entsprechenden Geräte, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Löt- und Schweißgeräten.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Schweißgeräten und Lötgeräten:

Die angegebene Nutzungsdauer von 13 Jahren basiert auf den Erfahrungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt einen durchschnittlichen Richtwert dar. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Geräte aufgrund starker Beanspruchung schneller an Wert verlieren. In solchen Fällen ist auch eine verkürzte Nutzungsdauer zulässig, sofern sie fachlich begründet und dokumentiert wird.

Da die AfA-Tabelle keine gesetzliche Grundlage, sondern eine Verwaltungsempfehlung der Finanzverwaltung ist, sind abweichende Nutzungszeiträume – etwa bei branchenspezifischer Verwendung – möglich. Für eine korrekte Anwendung ist die Rücksprache mit dem Steuerberater in jedem Fall ratsam.

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