AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Sterilisatoren

Sterilisatoren sind essenzielle Geräte in medizinischen Einrichtungen, Laboren oder Hygienebereichen. Als abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen sie der planmäßigen Abschreibung. Laut AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre. Diese Angabe gilt für alle Geräte, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Beitragsbild zur Abschreibung von Sterilisatoren.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Sterilisatoren:

Die angesetzte Nutzungsdauer basiert auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Richtlinie für die Ermittlung der wirtschaftlichen Lebensdauer. Sollte ein Gerät unter besonders hoher Belastung stehen oder schneller verschleißen, kann auch eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden – vorausgesetzt, sie ist plausibel begründet und dokumentiert.

Da die AfA-Tabelle keine gesetzlich verbindliche Vorgabe darstellt, sondern lediglich eine Verwaltungshilfe, kann je nach Einsatzbereich oder Branche eine abweichende Abschreibungsdauer zulässig sein. Für eine korrekte Einordnung empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater.

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