AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Tresore
Tresore zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern, für die eine planmäßige Abschreibung vorgesehen ist. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 23 Jahre. Diese Tabelle gilt für alle Tresore, die ab dem 01.01.2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Tresoren:
Die genannte Nutzungsdauer von 23 Jahren ergibt sich aus Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und dient als Anhaltspunkt für die Bemessung der Abschreibung. Sie beschreibt, wie lange ein Tresor üblicherweise wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Sollte im konkreten Fall eine verkürzte Nutzungsdauer nachvollziehbar sein, etwa aufgrund besonderer Beanspruchung oder technischer Umstände, kann diese angesetzt werden.
Da es sich bei der AfA-Tabelle nicht um eine gesetzliche Vorschrift handelt, sondern um eine Orientierungshilfe, können je nach Nutzung und Branche abweichende Bewertungen sinnvoll sein. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.
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