AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Warenautomaten und Getränkeautomaten
Automaten sind weit verbreitete Anlagegüter, die du steuerlich über die AfA abschreiben musst. Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums gibt dir dafür die maßgeblichen Richtwerte. Die Tabelle der AfA gilt für alle Automaten, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Warenautomaten aller Art:
Je nach Art des Automaten unterscheiden sich die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern:
- Warenautomaten: 5 Jahre
- Getränkeautomaten: 7 Jahre
Diese Werte beruhen auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und sind als Anhaltspunkt für die jährliche Abschreibung gedacht. Du kannst auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn du diese belegst, zum Beispiel mit einem Gutachten oder durch branchenspezifische Erfahrungswerte.
Gerade bei stark beanspruchten Automaten, etwa im öffentlichen Bereich, kann die tatsächliche Lebensdauer kürzer sein. Die tatsächliche Abnutzung hängt oft von Standort, Nutzungshäufigkeit und technischer Ausstattung ab. Sprich daher im Zweifel mit deinem Steuerberater, bevor du von den Standardwerten abweichst.
Wenn du die jährliche Abschreibung für Waren- oder Getränkeautomaten berechnen möchtest, nutze den AfA-Rechner von Lexware. Damit findest du schnell den passenden Abschreibungsbetrag.
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