AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Waschmaschine und Wäschetrockner
Bei der steuerlichen Abschreibung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern gelten unterschiedliche Zeiträume. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums liegt die Nutzungsdauer einer Waschmaschine bei 10 Jahren, während ein Wäschetrockner über 8 Jahre abgeschrieben werden kann. Beide Werte entstammen der AfA-Tabelle AV für allgemein verwendbare Anlagegüter und gelten für Anschaffungen oder Herstelllungen nach dem 31.12.2000.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern:
Die genannten Werte zur AfA von Waschmaschinen und zum Wäschetrocknern basieren auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie stellen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dar und dienen als Orientierung für die Abschreibung.
Es besteht die Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer geltend zu machen, wenn diese plausibel nachgewiesen wird. Unterschiede ergeben sich häufig durch den jeweiligen Einsatzbereich oder die Intensität der Nutzung. Da die Nutzungsdauer von Waschmaschinen und Wäschetrocknern branchenabhängig variieren kann, empfiehlt es sich, eine Abstimmung mit dem Steuerberater vorzunehmen.
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