AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Wasserspeicher
Ein Wasserspeicher zählt zu den abnutzbaren Anlagegütern, deren Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfolgt. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt diese bei Wasserspeichern 20 Jahre. Die Tabelle gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Grundlage ist die AfA-Tabelle AV für allgemein verwendbare Anlagegüter.
Das muss bei der Abschreibung von Wasserspeichern beachtet werden:
Die angegebene Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt eine Orientierung dar. Sie gibt Aufschluss darüber, wie lange ein Wasserspeicher üblicherweise wirtschaftlich verwendet wird.
Sofern du eine kürzere Nutzungsdauer nachvollziehbar darlegen kannst, lässt sich auch diese bei der Abschreibung ansetzen. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann sich je nach Branche, Beanspruchung oder technischen Anforderungen unterscheiden. Kläre solche Fälle idealerweise vorab mit deinem Steuerberater.
Für eine schnelle Berechnung der jährlichen Abschreibung von Wasserspeichern kannst du den AfA-Rechner von Lexware nutzen.
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