AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Zaun
Ob Holzzaun oder Drahtzaun – Zäune zählen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Die Nutzungsdauer für Zäune richtet sich nach Material und Verwendungszweck. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums gelten für verschiedene Zäune allgemein und Gartenzäune unterschiedliche Werte: Ein Holzzaun wird mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren, ein Drahtzaun sowie sonstige Zaunarten mit 17 Jahren angesetzt. Die Tabelle zur AfA gilt für Anschaffungen oder Herstellungen ab dem 1. Januar 2001.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Zäunen:
Die genannte Nutzungsdauer für Zäune basiert auf typischen Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Anhaltspunkt für die Abschreibung eines Zauns, unabhängig davon, ob es sich um einen Holzzaun oder Drahtzaun handelt. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, etwa durch witterungsbedingte Abnutzung, kann diese glaubhaft gemacht und steuerlich angesetzt werden.
Die Lebensdauer eines Zauns ist oft vom Einsatzbereich und Material abhängig. Kläre im Zweifelsfall vorab mit deinem Steuerberater, wie du die Abschreibung für einen Zaun korrekt berücksichtigst.
Zur Unterstützung bei der Berechnung nutze gerne den AfA-Rechner von Lexware.
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