Das KOMPASS Förderprogramm: Kompakte Hilfe für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer stehen täglich vor vielen Herausforderungen. Fort- und Weiterbildung gehören dazu, denn heute können Sie nur am Markt bestehen bleiben, wenn Sie Ihr Wissen regelmäßig auffrischen und sich mit Tools, Trends und den Entwicklungen Ihrer Branche auskennen. Dafür gibt es jetzt eine Fortbildungs-Fördermöglichkeit – falls Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Zuletzt aktualisiert am 28.10.2025
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Mehr Resilienz generell und in Krisenzeiten dank Qualifizierung

Noch nie war es so spannend und so machbar, erfolgreich selbstständig zu sein: Unzählige Tools und Apps mit zahlreichen Funktionen erleichtern als Rückenfreihalter im Arbeitsalltag organisatorische Abläufe, Kommunikation und Marketing. Doch es war auch noch nie so anspruchsvoll, immer „up to date“ zu bleiben, um zuverlässig wettbewerbsfähig zu sein.
Hier setzt die Kompakte Hilfe für Selbstständige „KOMPASS“ an und bietet Solo-Selbstständigen mit höchstens einem Vollzeitmitarbeiter die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen abzurufen.

Bis zu 4.500 € Förderzuschuss

Das KOMPASS-Förderprogramm hat zum Ziel, Solo-Selbstständige niedrigschwellig und bundesweit einen unbürokratischen Zugang zu Bildungsleistungen zu ermöglichen. Träger sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und gefördert werden Maßnahmen, die sich am Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf der Teilnehmer orientieren.
An die Beantragung des Förderzuschusses sind einige wenige Bedingungen geknüpft.

5 Voraussetzungen für die KOMPASS-Förderung:

Antragsberechtigt für den KOMPASS-Zuschuss sind ausschließlich Solo-Selbstständige, die folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.
  2. Die Tätigkeit muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
  3. Der Antragsteller hat sich mindestens seit zwei Jahren zum Zeitpunkt des Zuschusses selbstständig gemacht.
  4. Das Geschäftsmodell wird im Haupterwerb betrieben.
  5. Der Selbstständige beschäftigt höchstens eine Person in Vollzeit.

Um den KOMPASS-Zuschuss zu erhalten, ist ein Qualifizierungsscheck erforderlich. Diesen bekommen Sie nur, wenn Sie bei einer zertifizierten Anlaufstelle  an einem Beratungsgespräch teilgenommen haben. Die von dieser Anlaufstelle ausgesprochene Empfehlung ist dann hinsichtlich Inhalts und Umfang der Qualifizierung/Weiterbildung auch bindend.
Gefördert werden Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz. Das können Themen wie Marketing und BWL sein, die Weiterbildung kann aber auch rechtliche und versicherungstechnische Aspekte abdecken.
Die größtenteils über KOMPASS finanzierte Weiterbildung muss einen Umfang von mind. 20 Stunden umfassen, festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Die Höhe der Förderung beträgt 90 % der Gesamtkosten der Qualifizierungsmaßnahme, maximal jedoch 4.500 € (netto). Eine KOMPASS-Förderung ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich.

„Die Zuwendungen für Vorhaben zielen auf die Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz von Solo-Selbstständigen und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihrer Geschäftsmodelle durch Qualifizierungsmöglichkeiten ab. 
Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung der Projekte. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.“- foerderdatenbank.de
 

Qualitätsanforderungen an KOMPASS-Weiterbildungen

Damit der Zuschuss beantragt werden kann, muss die Qualifizierungsmaßnahme bei einem Bildungsanbieter stattfinden, der nachweislich die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z. B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch/Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, Bildungsurlaubsgesetz) oder
  • Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
  • Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots durch qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte Kursplanung und Veranstaltungsevaluation.

Zusätzlich muss noch mindestens einer der folgenden Aspekte von der Weiterbildung abgedeckt werden:

  • Anwendbarkeit und Eignung der Qualifizierungsmaßnahme zur Weiterentwicklung/Sicherung des Geschäftsmodells oder
  • Qualifizierungen im Hinblick auf den Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere z. B. auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen oder
  • Qualifizierungen im Hinblick auf die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit von Selbstständigen in sich verändernden Arbeitswelten.

Das klingt zwar komplex. Doch die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, dass Sie nun mühsam Bildungsangebote auf Tauglichkeit abklappern müssen: Einerseits werden die passenden Anbieter selbst darauf hinweisen, wenn man bei ihnen eine KOMPASS-Qualifizierung machen kann. Andererseits wimmelt es naturgemäß in jeder Ecke und auf jeder Timeline von Beratern, die entweder selbst anbieten oder bei der Auswahl helfen möchten.
Sie können nach Ihrer Beratung in einer Anlaufstelle und dem Erhalt des Bildungschecks die Abkürzung nehmen und „Fortbildung KOMPASS“ in Verbindung mit Ihrem Wunschthema googeln und werden sofort fündig.

33 Anlaufstellen für den KOMPASS-Bildungsscheck bundesweit

Die Anlaufstellen für den Antrag im KOMPASS-Programm sollen Sie wie folgt unterstützen (Zitat aus der Richtlinie):

  • Erstberatung und administrative Begleitung der Solo-Selbstständigen
  • Prüfung und Dokumentation der grundsätzlichen Förderfähigkeit
  • Erfassung des Qualifikations-/Weiterbildungsbedarfs der Solo-Selbstständigen
  • Abgabe einer anbieterneutralen Empfehlung zu Inhalt und Umfang der Qualifizierung/Weiterbildung
  • Ausstellung eines Qualifizierungsschecks auf Basis des Qualifizierungsbedarfs
  • gegebenenfalls Verweis auf andere bundesweite, landesweite oder regionale Angebote
  • Unterstützung und Begleitung der Solo-Selbstständigen bei allen administrativen Vorgängen (Antragstellung, Abrechnung etc.).

Außerdem durch Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit

  • Unterstützung bei der Suche nach qualitativ hochwertigen Qualifizierungen/Weiterbildungen
  • Verweis auf weitere regionale und gegebenenfalls landesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote für Solo-Selbstständige.

Die Programme selbst werden ebenfalls von den Anlaufstellen unterstützt, wenn es um Mitarbeit bei der Dokumentation und Auswertung der Programmergebnisse (Monitoring, Evaluation) sowie Identifizierung von Best-Practice-Beispielen im Rahmen des Programms geht.

Auch Recherche und Aufbereitung von regionalen und gegebenenfalls landesweiten Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kleinstunternehmen und Selbstständige sowie Kooperation mit relevanten Akteuren gehören zu den Aufgaben. Außerdem sollen die Anlaufstellen für das KOMPASS-Förderprogramm Öffentlichkeits- und Pressearbeit betreiben und „relevante Akteure“ der Netzwerkarbeit einbeziehen.

Es lohnt sich also, Fragen zu stellen und, wo angeboten, Veranstaltungen und Newsletter wahrzunehmen: Schließlich können Sie die Förderung einmal im Jahr beantragen. Vielleicht arbeiten Sie mit Ihren Beratern also gleich einen mehrjährigen, logisch aufeinander aufbauenden Plan aus?

So beantragen Sie den Bildungszuschuss

Um die KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige zu beantragen, prüfen Sie zunächst Ihre Tätigkeit auf die fünf oben genannten Voraussetzungen. Wenn Sie alle erfüllen, suchen Sie eine Anlaufstelle für Beratung  und machen einen Termin. Mit der dort ausgesprochenen Empfehlung und dem Bildungscheck können Sie dann Qualifizierungsanbieter suchen. Viel Erfolg!