Buchhaltung & Finanzen

Versicherungen absetzen: Diese Regeln gelten für dich

Zahlst du deine Versicherungsbeiträge einfach ab, ohne sie in der Steuererklärung anzugeben? Dann verschenkst du bares Geld. Versicherungen absetzen kannst du in vielen Fällen ganz legal – als Sonderausgabe, Werbungskosten oder Betriebsausgabe. Ob Kranken-, Kfz- oder Wohngebäudeversicherung: Für jede Versicherung gilt eine eigene Regel. Wir zeigen dir, welche Beiträge sich lohnen, wo du sie eintragst und wo das Finanzamt eine klare Grenze zieht.

Zuletzt aktualisiert am 19.08.2026
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Welche Versicherungen gibt es?

Es gibt gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Versicherungen – von der Kranken- bis zur Kfz-Versicherung. Versicherungen begleiten dich privat und beruflich. Für einen Teil davon zahlst du monatliche, halbjährliche oder jährliche Beiträge, ganz gleich ob Pflicht oder freiwillig.

Diese Versicherungen schreibt der Gesetzgeber für Arbeitnehmer vor:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Viele Menschen schließen zusätzlich freiwillige Versicherungen ab, zum Beispiel:

  • Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung)
  • Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Tierkrankenversicherung

Bei freiwilligen Versicherungen entscheidest du selbst, was für dich sinnvoll ist. Der Markt bietet dir eine riesige Auswahl. Anhand gängiger Versicherungen zeigen wir dir, wie es um die steuerliche Absetzbarkeit steht.

Was unterscheidet Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben?

Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben unterscheiden sich danach, wofür du deine Versicherung abgeschlossen hast. Dient sie deiner privaten Vorsorge, setzt du sie meist als Sonderausgabe ab. Hat sie einen beruflichen, betrieblichen oder Vermietungsbezug, greift der Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug.

Definition

Was sind Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben?

  • Sonderausgaben sind private Ausgaben, die das Gesetz trotzdem zum Abzug zulässt – etwa Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung.
  • Werbungskosten hängen mit deinem Job als Arbeitnehmer zusammen, zum Beispiel eine berufliche Rechtsschutzversicherung.
  • Betriebsausgaben entstehen durch deinen Betrieb als Selbstständiger oder Unternehmer, etwa eine Berufshaftpflichtversicherung.

Der Betriebsausgaben- beziehungsweise Werbungskostenabzug geht dem Sonderausgabenabzug immer vor. Prüfe deshalb zuerst, ob deine Versicherung einen beruflichen Bezug hat.

Welche Versicherungen setzt du als Sonderausgaben ab?

Als Sonderausgaben setzt du vor allem Versicherungen ab, die deiner persönlichen Vorsorge dienen. Dazu zählen deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie einige weitere Vorsorgeversicherungen.

Wie viel setzt du für Kranken- und Pflegeversicherung ab?

Deine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung setzt du in voller Höhe ab. Zahlst du zusätzlich in eine Zusatzversicherung ein, etwa für Zahnersatz oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus, rechnest du diese Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dafür gilt nach § 10 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ein Höchstbetrag von 1.900 Euro als Arbeitnehmer beziehungsweise 2.800 Euro als Selbstständiger ohne steuerfreie Zuschüsse.

Wie viel setzt du für die Altersvorsorge ab?

Für deine Altersvorsorgebeiträge zur Basisversorgung gilt aktuell nach § 10 Absatz 3 EStG ein Höchstbetrag von 30.826 Euro, wenn du ledig bist, und 61.652 Euro, wenn du verheiratet bist. Reichst du deine Steuererklärung für ein Vorjahr erst im Folgejahr nach, gilt noch der niedrigere Höchstbetrag aus dem Jahr, für das du die Erklärung abgibst. Der Gesetzgeber passt diese Beträge jährlich an – die aktuell gültigen Werte findest du beim Bundesfinanzministerium oder in deiner Steuersoftware.

Welche sonstigen Vorsorgeversicherungen setzt du ab?

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählst du deine Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Du setzt diese Beiträge ab, solange der Höchstbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro nicht bereits durch deine Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Achtung

Höchstbetrag schnell ausgeschöpft

Bist du selbstständig, schöpfst du den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen oft schon allein mit deiner Kranken- und Pflegeversicherung aus. Für weitere Versicherungen wie deine Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung bleibt dann steuerlich kaum Spielraum. Rechne deshalb vorher durch, was sich für dich noch lohnt.

Ist deine Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, deine Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Privatauto kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzen. Deine Kfz-Versicherung absetzen kannst du allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro – und nur, soweit ihn deine Kranken- und Pflegeversicherung nicht schon ausschöpft.

Deine Kaskoversicherung für das Privatauto setzt du dagegen nicht ab, weder als Teil- noch als Vollkasko. Nutzt du dagegen einen Firmenwagen, ziehst du sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung als Betriebsausgabe ab.

Fahrzeug Haftpflichtversicherung Kaskoversicherung
Privatauto Sonstige Vorsorgeaufwendung (bis Höchstbetrag) Nicht absetzbar
Firmenwagen Betriebsausgabe Betriebsausgabe

Tipp

Kfz-Versicherung richtig zuordnen

Fährst du sowohl privat als auch beruflich, notiere dir den Anlass jeder Fahrt. Mit Lexware Office erfasst du Belege automatisch in der richtigen Kategorie und siehst sofort, welchen Anteil du als Betriebsausgabe absetzt.

Ist deine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Deine Wohngebäudeversicherung – auch Gebäudeversicherung genannt – ist steuerlich absetzbar, sobald du dein Haus vermietest oder beruflich nutzt. Bewohnst du deine Immobilie ausschließlich selbst, erkennt das Finanzamt die Beiträge nicht an.

Wie setzt du die Wohngebäudeversicherung als Vermieter ab?

Vermietest du deine Immobilie, ziehst du die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab – in der Anlage V. Legst du die Kosten stattdessen über die Betriebskostenabrechnung auf deine Mieter um, zählt die Umlage als Einnahme, die du versteuerst. Im Gegenzug setzt du den Betrag wieder als Werbungskosten an, sodass sich die Belastung steuerlich neutral ausgleicht.

Wie setzt du die Gebäudeversicherung ab, wenn du sie beruflich nutzt?

Nutzt du einen Teil deiner Immobilie beruflich, etwa als häusliches Arbeitszimmer, ziehst du den anteiligen Versicherungsbeitrag ab. Als Arbeitnehmer trägst du ihn über die Werbungskosten in der Anlage N ein, als Selbstständiger über die Betriebsausgaben in deiner Einnahmen-Überschussrechnung.

Nutzung der Immobilie Absetzbarkeit Wo du sie eintragst
Du bewohnst sie ausschließlich selbst Nicht absetzbar
Du nutzt einen Teil beruflich (z. B. Homeoffice) Anteilig absetzbar Werbungskosten (Anlage N) oder Betriebsausgabe
Du vermietest die Immobilie Vollständig absetzbar Werbungskosten (Anlage V)
Du nutzt sie betrieblich als Unternehmen Vollständig absetzbar Betriebsausgabe

Info

Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar: Kurz zusammengefasst

Die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar zu machen, gelingt dir nur mit beruflichem, betrieblichem oder Vermietungsbezug. Für dein selbst genutztes Eigenheim ohne Homeoffice bleibt sie eine private Ausgabe. Vermietest du oder nutzt du einen Teil beruflich, setzt du die Beiträge anteilig oder vollständig ab.

Ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Eine Rechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich bedingt ist. Rein privat abgeschlossene Verträge erkennt das Finanzamt nicht als Sonderausgabe an.

Arbeitest du angestellt und sichert dich dein Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung oder Gehaltsstreit ab, trägst du die Beiträge als Werbungskosten in der Anlage N ein. Bist du selbstständig oder freiberuflich tätig, ziehst du deine Berufsrechtsschutzversicherung als Betriebsausgabe ab.

Deckt dein Vertrag private und berufliche Risiken gleichzeitig ab, zählt nur der berufliche Anteil. Frag deinen Versicherer nach einer Aufteilung, damit du den Anteil später nachweisen kannst.

Tipp

Privates und Berufliches von Anfang an trennen

Trenne Beiträge für private und berufliche Rechtsschutzversicherungen von Anfang an auf getrennten Konten. Mit Lexware Office ordnest du Belege automatisch der richtigen Kategorie zu, so übersiehst du keine absetzbare Ausgabe.

Welche Versicherungen sind für Selbstständige Betriebsausgaben?

Für Selbstständige und Unternehmer sind alle Versicherungen Betriebsausgaben, die direkt mit dem Beruf zusammenhängen – etwa die Berufshaftpflicht. Diese Beiträge ziehst du regelmäßig ab:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Cyberversicherung
  • Berufsrechtsschutzversicherung
  • Berufliche Unfallversicherung

Tipp

Betriebsausgaben automatisch erfassen

Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office erfasst du deine Versicherungsbeiträge automatisch in der richtigen Kategorie. So behältst du deine Ausgaben im Blick und verschenkst am Jahresende keinen absetzbaren Euro.

Wie erkennst du, ob eine Versicherung als Sonderausgabe zählt?

Sachversicherungen schließt das Finanzamt grundsätzlich vom Sonderausgabenabzug aus. Nur Personenversicherungen wie deine Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung erkennt es als Sonderausgabe an. Hat eine Sachversicherung einen beruflichen, betrieblichen oder Vermietungsbezug, ziehst du sie stattdessen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe ab.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Die Versicherung deines privaten Fahrrads setzt du in der Regel nicht ab. Deine Wohngebäudeversicherung für ein privates Einfamilienhaus setzt du ebenfalls nicht als Sonderausgabe ab – vermietest du das Haus, ziehst du die Beiträge dagegen als Werbungskosten ab.

Wo trägst du deine Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung ein?

Sonderausgaben trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, Betriebsausgaben in deiner Einnahmen-Überschussrechnung und Werbungskosten in der Anlage N oder V. Im Einzelnen gilt:

  • Sonderausgaben trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand beziehungsweise Anlage AV ein.
  • Betriebsausgaben erklärst du im Rahmen deiner Einnahmen-Überschussrechnung oder, wenn du bilanzierst, in deiner Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Werbungskosten trägst du in der Anlage N oder gegebenenfalls in der Anlage V ein, je nachdem, wo die Beiträge hingehören.

Welche Nachweise brauchst du für das Finanzamt?

Für deine Sonderausgaben reichst du in der Einkommensteuererklärung keine Belege ein. Halte trotzdem Nachweise bereit, falls das Finanzamt nachfragt:

  • Bescheinigungen deiner Versicherung
  • Versicherungsverträge
  • Kontoauszüge

Welche Versicherungen kannst du nicht von der Steuer absetzen?

Ohne Bezug zu einer Einkunftsart setzt du diese Versicherungen in der Regel nicht ab:

  • Hausratsversicherung
  • Fahrradversicherung
  • Geräteversicherung
  • Brillenversicherung
  • Tierkrankenversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Gepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Sobald einer dieser Versicherungen ein beruflicher, betrieblicher oder Vermietungsbezug zukommt, ändert sich die Bewertung – wie bei der Hausratversicherung im Homeoffice.

Häufige Fragen zum Thema
Versicherungen absetzen

Kannst du deine Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

 

Ja, deine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Privatauto ziehst du als sonstige Vorsorgeaufwendung ab, solange der Höchstbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro nicht bereits durch deine Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Deine Kaskoversicherung für das Privatauto setzt du dagegen nicht ab. Nutzt du einen Firmenwagen, ziehst du beide Beiträge als Betriebsausgabe ab.

Ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

 

Nein, eine Hausratversicherung erkennt das Finanzamt nicht als Sonderausgabe an. Arbeitest du im Homeoffice, ziehst du immerhin den anteiligen Beitrag als Betriebsausgabe ab. Ohne beruflichen Bezug bleibt die Versicherung eine private Ausgabe.

Ist die Gebäudeversicherung für dein selbst genutztes Eigenheim steuerlich absetzbar?

 

Nein, für ein Eigenheim, das du ausschließlich selbst bewohnst, erkennt das Finanzamt die Gebäudeversicherung nicht an. Vermietest du die Immobilie oder nutzt du einen Teil beruflich, etwa als Arbeitszimmer, ändert sich das: Dann setzt du die Beiträge anteilig oder vollständig ab. Prüfe deshalb bei jeder Nutzungsänderung neu, ob sich die steuerliche Einordnung verschiebt.

Wie hoch ist der aktuelle Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen?

 

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt aktuell ein Höchstbetrag von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro. Für Altersvorsorgebeiträge zur Basisversorgung liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete. Diese Beträge legt der Gesetzgeber jährlich neu fest – prüfe vor der Abgabe deiner Steuererklärung, ob sich die Werte geändert haben.

Musst du Versicherungsbelege bei der Steuererklärung einreichen?

 

Nein, für Sonderausgaben reichst du keine Belege automatisch ein. Bewahre Versicherungsbescheinigungen, Verträge und Kontoauszüge trotzdem auf, damit du sie auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen kannst. So sparst du dir im Fall einer Rückfrage zeitaufwendige Nachforschungen.

Kannst du Versicherungsbeiträge auch rückwirkend absetzen?

 

Ja, du machst Versicherungsbeiträge grundsätzlich für das Jahr geltend, in dem du sie gezahlt hast. Hast du vergangene Jahre nicht berücksichtigt, korrigierst du deine Steuererklärung über eine Änderung beim Finanzamt. Diese Korrektur gelingt innerhalb der Festsetzungsfrist von in der Regel vier Jahren nach § 169 Abgabenordnung (AO).

Fazit: Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar

Viele Versicherungen mindern deine Steuerlast, wenn du sie richtig zuordnest. Prüfe bei jeder Versicherung zuerst, ob ein beruflicher, betrieblicher oder Vermietungsbezug besteht – dann ziehst du sie als Werbungskosten oder Betriebsausgabe ab, noch vor dem Sonderausgabenabzug. Bei reinen Vorsorgeversicherungen wie deiner Kranken- oder Rentenversicherung nutzt du dagegen den Sonderausgabenabzug und achtest auf die Höchstbeträge. Für deine Altersvorsorge gelten großzügigere Grenzen, die jährlich steigen. Im Zweifel hilft dir ein Steuerberater oder eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office, jeden absetzbaren Euro zu finden.