Eine eigene Bar eröffnen: Voraussetzungen
Im Zusammenhang mit einer Bareröffnung gibt es eine Vielzahl von Normen, die zu beachten sind, angefangen bei Anträgen und Anmeldungen bei Behörden bis zur Beachtung von rechtlichen Vorschriften beim Betrieb einer Bar gelten unabhängig davon, ob du eine klassische Bar in Form einer Kneipe, ein Bistro, eine Beach Bar, eine Sisha Bar, eine Musik Bar oder Piano Bar, eine Cocktail Bar oder eine Karaoke Bar aufmachst, um nur einige Varianten zu nennen.
Gewerbeanmeldung
Wenn du einen gastronomischen Betrieb, zum Beispiel eine Bar eröffnen möchtest, musst du beim Gewerbeamt am Standort deines Unternehmens ein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Das Gewerbeamt wiederum informiert weitere Stellen, die gegebenenfalls Auskünfte einfordern.
Finanzamt
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, das dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Das bedeutet, dass aufgrund deiner erwartbaren Gewinne die Höhe der Steuern festgesetzt wird.
Industrie- und Handelskammer
Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) wird informiert und dich als zahlendes Mitglied willkommen heißen. Für Inhaber einer Bar ist die Mitgliedschaft in der IHK verpflichtend. Sie wird dich auch zu einer Schulung über Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene einladen, deren Teilnahme mit dem Gaststättenunterrichtungsnachweis belohnt wird. Sie ist die Voraussetzung, um eine Gaststättenkonzession einschließlich einer Schanklizenz zu beantragen.
Gaststättenkonzession
Für einen gastronomischen Betrieb braucht man eine Konzession, die auch Gaststättenerlaubnis genannt wird. Eine Gaststättenkonzession ist immer dann notwendig, wenn der Betreiber Speisen oder Alkohol anbietet, die an Ort und Stelle in Gasträumen verzehrt werden. Die Gaststättenkonzession ist Voraussetzung dafür, dass der Gewerbeschein bewilligt wird. Für die Erteilung einer Gaststättenkonzession brauchst du diese Unterlagen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Verzichterklärung des Vorgängers, sofern die Bar von einem Vorgänger übernommen wird
- Lageplan und Grundriss der Bar (Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Immobilie)
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug (Vermieter oder Grundbuchamt)
Grundsätzlich ist die Gaststättenkonzession immer an eine Person und an den bestimmten gastronomischen Betrieb, in diesem Fall die Bar, gebunden. Die Gebühren für die Konzession können je nach Größe der Location variieren.
Schanklizenz
Die Schanklizenz heißt auch Schankgenehmigung. Sie bezeichnet im Gaststättenrecht die Erlaubnis beziehungsweise Konzession, in einem gastronomischen Betrieb, zum Beispiel einer Bar, alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Wenn du also eine Bar eröffnen willst, brauchst du zusätzlich zur Gewerbeanmeldung auch eine Schanklizenz.
Bauordnungsamt
Übernimmst du eine Bar oder eine Location, in der du bauliche Veränderungen vornehmen möchtest, dann musst du diese genehmigen lassen. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde oder das Bauordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, in der du deine Bar eröffnen möchtest.
Straßenverkehrsbehörde
Möchtest du zum Beispiel den Gehweg vor deiner Bar nutzen, um für deine Gäste Tische und Stühle aufzustellen, musst du bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Sondernutzung einholen.
Ordnungsamt
Deine Bar verfügt über eine Terrasse oder einen Garten, den du gewerblich nutzen möchtest, dann brauchst du dazu die Erlaubnis des Ordnungsamtes. Dort muss ein Antrag auf Bewirtung im Freien gestellt werden.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Die BGN ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger, der für das Gastgewerbe zuständig ist. Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten zu verhüten. Das bedeutet, dass die BGN dich als Selbstständigen und Inhaber einer Bar in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berät. Das ist vor allem dann wichtig, wenn du mindestens einen Mitarbeiter beschäftigst. Du musst deine Mitarbeiter bei der BGN anmelden, wobei man als Selbstständiger meistens nicht verpflichtet ist, Beitragszahlungen in die gesetzliche Unfallversicherung zu leisten.
Hygienebestimmungen
Hygiene in der Gastronomie ist ein wichtiges Thema. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Pflichten und Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Barbetrieb eingehalten werden müssen. Das bezieht sich auf die Küchen-, die Lebensmittel- und die Personalhygiene.
Das Gesundheitszeugnis ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst worden. Danach ist eine Gesundheitsuntersuchung nicht mehr erforderlich. Stattdessen reicht eine mündliche und schriftliche Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen dazu befähigten Arzt vor der Arbeitsaufnahme aus.
Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein und muss jährlich neu ausgestellt werden. Davon ausgenommen ist Personal, das ausschließlich für die Bodenreinigung zuständig ist.
GEZ-Gebühren
Möchtest du zum Beispiel öffentliches Fernsehen oder Radio anbieten, werden Rundfunkgebühren fällig, die von der GEZ – das ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – eingezogen werden.
GEMA-Gebühren
Zu einer Bar gehört Musik. Sobald Musik gespielt wird, bist du verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als solche verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von in Deutschland über 80.000 Mitgliedern sowie von nahezu zwei Millionen Rechtsinhabern in der ganzen Welt. Die GEMA-Gebühr wird fällig, wenn eine Band spielt oder wenn du in deiner Bar Hintergrundmusik spielst, die über ein Webradio, einen Podcast, eine App oder über eine Website läuft. Gleiches gilt für Musik in physischer Form wie eine CD oder Schallplatte.
Jugendschutzgesetz
Das JuSchG ist im Zusammenhang mit dem Ausschank von Alkohol an Jugendliche von Bedeutung. Außerdem bestimmt das JuSchG die Dauer des Aufenthaltes von Jugendlichen in einer Bar. Wichtig zu wissen ist, dass du verpflichtet bist, diese Bestimmung deutlich sichtbar in deinem Unternehmen auszuhängen.
Bar eröffnen: Kosten
Wie hoch die Kosten sind, wenn du eine Bar eröffnest, hängt davon ab, ob du das Objekt kaufst oder mietest, ob Umbaumaßnahmen anstehen, ob eine entsprechende Ausstattung vorhanden ist oder angeschafft werden muss. Einfacher wird die Bareröffnung, wenn du über Startkapital verfügst und damit wenigstens einen Teil der Anfangsinvestitionen abfedern kannst. Musst du einen Kredit beantragen, kommen Zins– und Tilgungsraten hinzu. Nach Meinung von Experten müssen hier mit Kosten für Umbau und Ausstattung in Höhe von mindestens 40.000 Euro gerechnet werden, wenn es sich um eine kleine Bar handelt. Bei größeren Objekten können bis zu 100.000 Euro zusammenkommen.
Mit welchen Kosten und Ausgaben hier gerechnet werden muss, wenn du eine Bar aufmachst, haben wir nachfolgend aufgelistet:
- Kosten für die Gründung, unter anderem für die Gründungsberatung, Lizenzen, Konzessionen, Verträge mit Brauereien und Getränkehändlern usw.
- Kosten für die Erstausstattung, zum Beispiel Geschirr, Besteck, Gläser, Kaffeemaschine, Getränkezapfanlagen und sonstige Gastrogeräte
- Erstausstattung mit Getränken, unter anderem alkoholische und nicht alkoholische Getränke, Spirituosen, Kaffee, Tee sowie Zutaten für Cocktails
- Kosten für den laufenden Wareneinkauf, zum Beispiel Getränke, Lebensmittel, Kochzutaten sowie Rohstoffe für Cocktails und sonstige Getränke
- Kosten für die Inneneinrichtung wie Tische und Stühle, Barhocker, Tresen, Regale, Beleuchtung, Dekorationsobjekte, gegebenenfalls Gardinen beziehungsweise Vorhänge usw.
- Kosten für die Miete oder den Kauf der Bar einschließlich der Nebenkosten wie Heizung und Strom
- Personalkosten, unter anderem Kosten für Mitarbeiter, zum Beispiel für Küchenpersonal, einen Koch, Kellner, Buffetkräfte beziehungsweise einen Barkeeper sowie Reinigungskräfte
- Kosten für die GEMA und Rundfunkgebühren (GEZ)
- Kosten für Werbung und Marketing (Einträge in Branchenverzeichnisse, Printmaterial, zum Beispiel Broschüre oder Flyer, Eintrag in Bewertungsportale, eigene Website, Wartung der Website, Anzeigenschaltung im Internet, Präsenz auf Social Media Plattformen, Speisen- und Getränkekarte usw.
- Beiträge für die Berufsgenossenschaft
- Kosten für Versicherungen, zum Beispiel für eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung, eine Inhalts- oder Inventarversicherung sowie eine Gewerbe-Rechtsschutzversicherung
- Zins- und Tilgungsraten für laufende Kredite
- Steuerzahlungen, unter anderem Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- und Körperschaftssteuer, Lohnsteuer sowie Pauschalbeträge für Sachentnahmen
- Eigene Lebenshaltungskosten
Wer sich mit einem eigenen Business selbstständig macht, sollte immer daran denken, Geld für Unvorhergesehenes beiseitezulegen. Nicht nur in der Anfangsphase der Selbstständigkeit ist es wichtig, die Ausgaben zu begrenzen. Wer zumindest zeitweise selbst hinter dem Tresen steht, kann zum Beispiel Personal- und Lohnkosten sparen. Weiteres Sparpotenzial bietet eine gebrauchte Gastronomieausstattung oder die Übernahme einer bereits vorhandenen Innenausstattung. Es muss auch nicht unbedingt ein neuer Lieferwagen sein. Manchmal sind ein Leasingfahrzeug oder ein Gebrauchtwagen die bessere Wahl. Letztendlich musst du davon ausgehen, dass du zu Beginn deiner Selbstständigkeit rote Zahlen schreibst. Es wird eine Weile dauern, bis du Gewinne erwirtschaftest. Auch das sollte bei deiner Planung berücksichtigt werden, um einen finanziellen Puffer einzubauen.
Erkundige dich umfassend. Ob du auf Bundes- und Landesebene oder auf regionaler und europäischer Ebene einen öffentlich geförderten Gründerkredit erhalten kannst, der dir den Start in die Selbstständigkeit erleichtert. Auch der Existenzgründungszuschuss kann helfen, insbesondere die Anfangsphase zu überbrücken. Das passende Förderprogramm des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union (EU) findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Eigene Bar eröffnen und diese Fehler vermeiden
Wenn du deine eigene Bar eröffnen und sie bekannt machen möchtest, ist die Mundpropaganda zufriedener Gäste eines der wichtigsten Instrumente. Sorge dafür, dass deine Gäste erinnerungswürdige Stunden und schöne Abende in deiner Bar verbringen. Dann werden sie anderen Menschen davon erzählen und ihre Freunde mitbringen. Das funktioniert jedoch nur, wenn du typische Fehler vermeidest, die frisch gebackene Inhaber gerne machen, wenn sie eine Bar eröffnen, unter anderem diese:
1. Aufwand unterschätzen
Mancher Gastronom oder Quereinsteiger eröffnet eine Bar, weil er selbst für sein Leben gerne ausgeht. Er ist gerne unter Menschen und überaus kontaktfreudig. Das sind wichtige persönliche Voraussetzungen, die den Barbetrieb erleichtern. Dennoch solltest du berücksichtigen, dass die Arbeit eines Barbesitzers nicht allein daraus besteht, hinter dem Tresen zu stehen und mit netten Menschen zu plaudern. Es ist vor allem die Arbeit am späten Abend, die den Lebensrhythmus verändert und auf Dauer kräftezehrend sein kann. Tatsächlich dominieren andere Aufgaben das tägliche Bargeschehen, angefangen von der Buchhaltung, über Aufgaben im Marketing und personelle Angelegenheiten bis zu Verhandlungen mit Lieferanten, Planung von Events und den Wareneinkauf. Mache dich also darauf gefasst, dass deine Arbeit in den Vormittags- und Mittagsstunden zum überwiegenden Teil aus Büroarbeit besteht und spät am Abend hinter dem Tresen endet. Berücksichtige deshalb bei deinem Gründungsvorhaben, ob dieses Leben mit deinem Privatleben vereinbar ist und ob deine Familie bereit ist, diese Arbeitszeiten mitzutragen.
2. Fehlendes Verhandlungsgeschick
Brauereien und Getränkelieferanten bieten Gastronomen günstige Konditionen. Voraussetzung ist jedoch, dass du dich im Gegenzug langfristig an diese bindest. Manches Angebot ist auf den ersten Blick sehr verlockend und entpuppt sich auf den zweiten Blick als Bürde. Deshalb sollte man sich die Verträge vorab sehr genau durchlesen und auf das Kleingedruckte achten. Gleiches gilt, wenn du eine bereits etablierte Bar übernimmst. Auch dann solltest du die Lieferantenverträge eingehend prüfen. Mancher Lieferant schließt zum Beispiel die Abnahme von Produkten anderer Hersteller aus oder schreibt in Bezug auf bestimmte Getränke einen Mindestumsatz vor. Wichtig ist, dass die Lieferanten beziehungsweise die gelieferten Getränke zu deinen Zielgruppen passen. Traue dir zu, deine Interessen zu formulieren und hart zu verhandeln. Denn auch Lieferanten brauchen Abnehmer. Prüfe auch die Möglichkeit, gegebenenfalls auf eine vertragliche Bindung zu verzichten, um deine Unabhängigkeit und Flexibilität zu wahren.
3. Keine Außengastronomie
Biete deinen Gästen die Möglichkeit, an schönen Abenden im Freien zu sitzen. Je schöner der Außenbereich ist, umso mehr Gäste wirst du im Sommer anlocken. Verzichtest du auf die Außengastronomie oder ist der Außenbereich zu klein, werden die Gäste bei tollem Wetter zur Konkurrenz abwandern. Keine Außengastronomie bedeutet insoweit Umsatzeinbußen und einen mühsamen Kampf, die Gäste nach jedem Sommer zurückzuholen.
4. Zu hohe Mietkosten
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine Bar ist ihr Standort, und der ist oftmals mit einer hohen Mietpreis- oder Kaufpreiszahlung verbunden. Deshalb solltest du eingehend prüfen, ob die Bar diese Ausgaben überhaupt einspielen kann. Tatsächlich sind hohe Mieten in den meisten Fällen der Grund für Gastronomen und Barbetreiber, dass sie nicht aus den roten Zahlen kommen. Nach einer Faustregel sollte die Miete nicht mehr als zehn Prozent der Umsätze ausmachen. Bist du dir dennoch unsicher, wende dich an die Kammer oder an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), die dir diesbezüglich sicher weiterhelfen wird.
5. Mangelhafte Planung
Es bedarf einer sorgfältigen Planung, um eine Bar zu eröffnen. Nehme dir deshalb ausreichend Zeit und jedwede Beratung in Anspruch, um dein Konzept zu perfektionieren. Spreche gegebenenfalls mit anderen Barinhabern oder Gastronomen und lasse dir Tipps geben. Lese Fachliteratur und surfe durchs Internet, um Informationen zu sammeln, die helfen, Fehler zu vermeiden und als Barbesitzer erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Auf keinen Fall solltest du als Barbesitzer mittrinken. Mache stattdessen den Spruch zu deinem persönlichen Motto: „Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps.“ Möchten deine Gäste dich unbedingt zu einem Gläschen einladen, solltest du dich für ein alkoholfreies Getränk entscheiden. Du kannst nur dann für die Sicherheit und das Wohlergehen deiner Gäste sorgen, wenn du klar im Kopf, nüchtern und gesund bist.
Eigene Bar eröffnen: Checkliste
Es sind zahlreiche Schritte notwendig, um eine Bar zu eröffnen. Diese Checkliste hilft dir dabei, Schritt für Schritt deinem Ziel näher zu kommen.
1. Persönliche und fachliche Voraussetzungen
Du möchtest eine Bar eröffnen? Dann solltest du sorgfältig überlegen, ob du die persönlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit und für die Selbstständigkeit mitbringst. Du solltest Führungsqualitäten und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit haben, um Mitarbeiter zu führen und dich um deine Gäste zu kümmern.
Verantwortungsbewusstsein, Freundlichkeit sowie Serviceorientierung sind ebenfalls hilfreiche persönliche Qualitäten. Ein Arbeitstag in der Gastronomie ist lang und körperlich anstrengend, weshalb körperliche Fitness von Vorteil ist. Im Idealfall bist du in der Lage, Konflikte zu lösen und Stress professionell zu bewältigen.
Um eine Bar zu eröffnen, musst du kein Barkeeper sein. Auch als Quereinsteiger ohne eine gastronomische Ausbildung kannst du eine Bar eröffnen. Allerdings solltest du über Berufserfahrung in der Gastronomie oder Hotellerie und über kaufmännische Kenntnisse verfügen. Nur dann weißt du, was auf dich zukommt und bist eher in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Kaufmännische Kenntnisse helfen bei der Führung des laufenden Betriebs, bei Personalentscheidungen, der Buchhaltung, beim Wareneinkauf und bei Lieferungen.
2. Entwickle ein Konzept für deine eigene Bar
Mit deiner Geschäftsidee sollest du dich von der Konkurrenz in der Gastrobranche und insbesondere von anderen Bars unterscheiden. Das kann den Stil deiner Bar betreffen, der klassisch, modern, trendig oder edel sein kann. Vielleicht besteht das Alleinstellungsmerkmal auch darin, dass du auf Themenabende, Live-Musik oder andere Events setzt? Oder du kreierst einen speziellen Cocktail oder bietest besondere Snacks an, um möglichst viele Gäste in deine Bar zu locken? Vielleicht findest du einen aussagekräftigen und einzigartigen Namen, der dich von der Konkurrenz abhebt und Gästen im Gedächtnis bleibt?
Diesbezüglich ist es wichtig, Marken- und Urheberrechte zu beachten, da bei einem Verstoß horrende Zahlungen drohen. Gleiches gilt für ein Logo, einen Slogan und ein einheitliches Design, das die Merkmale deines Unternehmens widerspiegeln sollte. Dieses einheitliche Design sollte überall sichtbar sein:
- An der Eingangstüre deiner Bar
- Auf der Speisen- und Getränkekarte
- Auf der Website
- Auf Social-Media-Plattformen
- Auf deiner Visitenkarte
- Bei allen anderen Print- und Online-Medien
Ebenso wie du verpflichtet bist, Marken- und Urheberrechte zu beachten, kannst du umgekehrt deine eigene Marke schützen lassen, damit Konkurrenten sie nicht kopieren können.
3. Wer ist die Zielgruppe?
Es gibt verschiedene Arten von Bars, die von der klassischen Kneipe über das Bistro, die Beach Bar und die Shisha Bar bis zur Musik Bar, Piano Bar, Cocktail Bar und der Karaoke Bar reichen. Dementsprechend unterschiedlich sind die jeweiligen Zielgruppen. Eine Kneipe funktioniert nur mit einer klaren Positionierung und einem eindeutigen Alleinstellungsmerkmal. Ansonsten wirst du in der Masse der Gastrobetriebe untergehen. Anderes gilt für die Beach Bar, bei der die Lage maßgeblich für den Erfolg ist. Insoweit ist es sinnvoll, am jeweiligen Standort die zentralen demografischen Eigenschaften zu erkunden, unter anderem das Alter der Bewohner, Einkommen, Beruf, Freizeitverhalten und Vorlieben, und die Bar danach auszurichten.
4. Markt und Wettbewerb
Bevor du dich mithilfe der Standortanalyse für einen Standort entscheidest, informiere dich über deine Konkurrenz vor Ort. Sammle sämtliche Informationen für eine Wettbewerbsanalyse. Das funktioniert einmal über das Internet und auch durch einen persönlichen Besuch, bei dem du dir selbst ein Bild über Location, das Konzept und das jeweilige Angebot machst. Erst danach solltest du dich bezüglich des Standortes festlegen, denn er wird entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg deiner Bar sein. Achte diesbezüglich auf eine gute Erreichbarkeit, zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und auf ein ausreichendes Parkplatzangebot. Insbesondere in der Gründungsphase ist Laufkundschaft wichtig, weshalb ein zentraler Standort mit viel Publikumsverkehr ideal ist.
5. Preiskalkulation
Die Preiskalkulation ist ein schwieriges Thema und eine Gratwanderung. Ziel ist, die Bar gewinnbringend zu führen. Insoweit musst du zwischen den Preisen abwägen, die du brauchst, um die Kosten zu decken, und denen, die die Kunden bereit sind zu zahlen. Erstelle deshalb sorgfältig eine Liste mit künftigen Ausgaben. Zu den laufenden beziehungsweise operativen Kosten gehören die Miete, der Wareneinsatz sowie die Personalkosten, also die Löhne und Gehälter für Mitarbeiter im Service, an der Theke, in der Küche und das Reinigungspersonal. Informiere dich über die Preise deiner Mitbewerber und lasse die Branchenkennzahlen in deine Preisstrategie mit einfließen.
6. Marketing und Werbung
Noch bevor du deine Bar eröffnest, solltest du mit Marketing und Werbung beginnen. Lasse die User zum Beispiel an Umbau- und Renovierungsmaßnahmen der Räumlichkeiten auf Facebook oder Instagram teilhaben. Veranstalte ein Gewinnspiel, bei dem Gewinner einen Gutschein für ihren ersten Barbesuch erhalten. Nutze sämtliche Offline- und Online-Kanäle, um Kunden zu akquirieren. Dazu gehören unter anderem Flyer, Handzettel, Pressemitteilungen über den Umbau und die Eröffnung, die bereits genannten Social-Media-Kanäle, eine Eröffnungsparty und eine eigene Website.
7. Finanzierung sichern
Um eine Bar zu eröffnen, brauchst du Eigen- oder Fremdkapital, um die Kosten für die Gründung, für Investitionen und die laufenden Kosten zu finanzieren. Zu einer soliden Finanzplanung gehört eine Analyse der Kostensituation, nämlich eine Auflistung der einmaligen Kosten, der fixen Kosten und der laufenden Kosten. Geplante Erlöse beziehungsweise eine solide Umsatzkalkulation und die Verwendung der Erlöse sind Bestandteil der Ertragssituation.
Hinzu kommen Planrechnungen, in denen Gewinne und Verluste einander gegenübergestellt werden. Bevor du einen günstigen Förderkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder einen Bankkredit für die Eröffnung einer Bar beantragst, musst du Nachweise über die Finanzierung und die Finanzplanung erbringen. Voraussetzung ist ein Businessplan, den du auch brauchst, wenn du auf der Suche nach einem Investor bist.