Steuerfehler kommen Gründer teuer zu stehen

Für die meisten Gründer geht mit Beginn der Selbstständigkeit ein lang gehegter Traum in Erfüllung. Du brennst dafür, dein Geschäftsmodell erfolgreich zu vermarkten und möchtest dein unternehmerisches Potenzial frei entfalten? Dann solltest du dich über finanzielle Unterstützung – aber auch über deine steuerlichen Möglichkeiten informieren. Steuerfehler können Existenzgründer nämlich teuer zu stehen kommen. Wie du solche zuverlässig vermeidest, erklären wir dir im Folgenden.

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Junger Mann mit genervtem Gesichtsausdruck vor einem Mann mit Anzug Artikelbild von Lexware
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 |  Zuletzt aktualisiert am:21.07.2023

Planung verhindert häufige Steuerfehler

Viele Unwägbarkeiten, wie zum Beispiel Steuernachzahlungen, haben jedoch die schlechte Angewohnheit, zum falschen Zeitpunkt zu kommen. 

Schon kurz nach der Gründung deines Unternehmens beim Gewerbeamt oder beim Notar wird sich das Finanzamt bei dir melden und dich auffordern, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Darin gibst du die Rechtsform deiner Firma an, prognostizierst Umsätze für die kommenden zwei Jahre und nutzt möglicherweise die Kleinunternehmerregelung. Letztere ist als organisatorische Unterstützung von Gründern gedacht, die zunächst eher niedrige Umsätze unter 22.000 Euro im ersten Jahr und nicht mehr als 50.000 Euro im Folgejahr erwarten. Mithilfe deiner korrekten Angaben errechnet das Finanzamt die Höhe der Steuern, die du im Anschluss pünktlich entrichten musst.Wenn du Fragen dazu hast, kontaktiere deinen Steuerberater.

Der Steuerberater hilft Steuerfallen zu vermeiden

Als unerfahrener Gründer wirst du dich wahrscheinlich im Paragraphen-Dschungel der Steuergesetze nicht optimal auskennen. Um typische Steuerfehler zu vermeiden, solltest du dir daher bereits in einem frühen Gründungsstadium einen Steuerberater an die Seite stellen und mit ihm Folgendes klären:

  • Welche Steuerarten fallen für deinen Betrieb an?
  • Wann sind die Steuern jeweils fällig?
  • Wie sieht es mit Steuervorauszahlungen aus?

In der Regel zahlst du als frisch gebackener Existenzgründer oder -gründerin mit eigener Firma kaum Steuern, weil deine Einnahmen noch nicht sehr hoch sind. Wenn sich das jedoch ändert und dein Business später erfolgreich angelaufen ist, kann es passieren, dass das Finanzamt die Höhe deiner Steuervorauszahlungen deutlich anhebt. Wenn gleichzeitig noch ein Steuerbescheid eintrifft, der eine Nachzahlung ausweist, kannst du schnell in finanzielle Schieflage geraten. Vor allem Jungunternehmer tappen immer wieder in die Steuerfalle, weil sie entweder zu niedrige Steuersummen an das Finanzamt überweisen oder z. B. die Fristen zur Vorauszahlung der Umsatzsteuer nicht einhalten. Steuerfehler dieser Art bringen dich in Schwierigkeiten: du riskierst Säumniszuschläge und musst aufgrund von Fehleinschätzungen deine Rücklagen angreifen.

Tipp

Wieso sollte man Geld für Steuern auf ein gesondertes Konto legen?

Besser ist es, du legst die zu erwartenden Steuersummen auf ein gesondertes Konto. Dein Steuerberater wird die richtigen Beträge ausrechnen. Beachte dabei, dass du die diversen Steuerarten wie Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer vierteljährlich zahlen musst! Führst du deine Steuervorauszahlungen pünktlich und korrekt aus, vermeidest du hohe Nachzahlungen und schonst dein Budget.

Wie Irrtümer zu Steuerfallen bei Existenzgründungen führen

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Gründern ist es, dass der Staat für Existenzgründungen zu Beginn steuerliche Vergünstigungen gewährt. Tatsächlich wirst du als Gründer und Jungunternehmer genauso behandelt wie alle anderen Steuerzahler, das heißt, es gelten für dich alle bestehenden Steuergesetze. Du allein bist dafür verantwortlich, die eine oder andere Möglichkeit zu identifizieren, um jene gesetzlichen Bestimmungen optimal für dich zu nutzen. Um Steuerfehler als Existenzgründer zu vermeiden, musst du zunächst einmal wissen, welche Steuerarten und Regelwerke es gibt. Verschaffe dir hier einen Überblick:

 

 

Welche Steuerarten für dich und dein Unternehmen maßgeblich sind, legt die Rechtsform fest, die du für deinen Betrieb gewählt hast. Außerdem kommt es stets auf die Umsatzhöhe an und die Frage, ob du die Kleinunternehmerregelung zu deiner bürokratischen Entlastung beanspruchst. Auch in diesem Kontext kommt wieder dein Steuerberater ins Spiel. Dieser wird dir genau erklären können, welche Steuerarten für dich relevant sind und was du bereitstellen musst, um deinen Steuerpflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Folgendes gehört zu deinen Aufgaben als Unternehmer:

 

  • Du musst Steuervorauszahlungen in der richtigen Höhe leisten.
  • Steuerbescheide vom Finanzamt sind pünktlich zu zahlen.
  • Je nach Höhe der Gewinne musst du am Ende eines Jahres möglicherweise Steuern nachzahlen.
  • Du bist verpflichtet, Geschäftsvorgänge zu dokumentieren und alle Rechnungen sowie Quittungen für die jährliche Steuererklärung aufzubewahren.
  • Geschäftsunterlagen, Verträge und alle Belege des laufenden Geschäftsjahres sind zu sammeln. Dazu gehören auch Belege für die Early-Bird-Phase deiner Gründung, wie z. B. Reisekostenbelege sowie Beraterhonorare. Diese Kostenart kannst du steuermindernd für dich geltend machen.

Weitreichende Konsequenzen typischer Steuerfehler

Spätestens am Ende eines Geschäftsjahres, wenn die Steuererklärung ansteht, holen dich Fehler ein, die du bei Gründung nicht bedacht hast. Fehler in der Steuererklärung haben jedoch stets Konsequenzen für dich.
Folgende Entscheidungen bzw. Verhaltensmuster tragen dazu bei:

  • Du hast die falsche Rechtsform gewählt: Deshalb musst du für ein Geschäftsführergehalt unter Umständen Lohnsteuer abführen, auch wenn du keine Gewinne fährst.
  • Deine Steuervorauszahlung war zu niedrig. So riskierst du unerwartete Nachzahlungen.
  • Du kannst weder Darlehensverträge von Investoren noch Arbeitsverträge nachweisen. Dadurch kannst du Aufwendungen nicht steuersenkend für dich geltend machen.
  • Du beantragst Fristverlängerungen zur Voranmeldung der Umsatzsteuer, bedenkst aber nicht den Nachteil einer verspäteten Vorsteuererstattung zu deinen Gunsten.
  • Auf Rechnungen für erworbene Ware ist die Umsatzsteuer falsch ausgewiesen, in dem Fall erkennt dir das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht an.
  • Deine Buchführung ist fehlerhaft. Das kann zu nachträglicher Umsatzsteuerzahlung führen.

Willst du als Existenzgründer typische Steuerfehler und Ärger mit der Behörde vermeiden, dann informiere dich noch vor Gründung bei Berater vom Finanzamt, deinem Steuerberater oder belege ein Gründerseminar zu diesem Thema. Dort wird dir zudem vermittelt, wie wichtig eine digitalisierte Buchführung ist und welche Vorteile sie dir beispielsweise für die elektronische Übermittlung deiner Umsatzsteuervoranmeldung bietet. Mithilfe unserer modernen Buchhaltungssoftware lexoffice behältst du stets den Überblick über deine Kennzahlen und vergisst keine Termine beim Finanzamt.

Fehler in der Steuererklärung sind strafbar

Steuerfehler jeder Größenordnung sind für jeden Steuerzahler, also auch für dich als Gründerin oder Gründer, ein Problem. Wenn die Steuererklärung falsch ist, bedeutet dies, dass dem Finanzamt Erträge wissentlich oder versehentlich unterschlagen wurden. In jedem Fall machst du dich durch derartiges Fehlverhalten angreifbar. Mogeleien oder Nachlässigkeiten dieser Art sind nämlich kein Kavaliersdelikt. Sie verjähren erst nach vier Jahren und können mit saftigen Bußgeldern bestraft werden. Folgende Steuerfehler solltest du deshalb nicht begehen:

 

  • Falsche Angaben auf der Steuererklärung: Beträge ab 20.000 Euro werden strafrechtlich verfolgt. Ab 100.000 Euro droht Freiheitsentzug.
  • Arbeitszimmernutzung: Nutzt du dein Arbeitszimmer auch privat, darfst du es nur anteilig steuerlich absetzen. Machst du in der Steuererklärung dazu falsche Angaben, kann das sogar gerichtliche Folgen haben.
  • Putzhilfe nicht anmelden: Kosten für Gärtner oder Haushaltshilfe können steuerlich abgesetzt werden. Wer seine Angestellten jedoch nicht bei der Minijob-Zentrale registrieren lässt, macht sich wegen Schwarzarbeit strafbar. Gibst du die Gehälter für sie dennoch in deiner Steuererklärung an, drohen Bußgelder und Nachzahlungen.
  • Falsche Kilometerangaben für den Arbeitsweg: Häufig machen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler falsche Angaben zur Länge ihres Fahrtweges zum Arbeitsplatz. Dieses Aufrunden gilt ebenfalls als Betrug und kann dich viel Geld kosten. Achte also bei Reisekosten oder Kilometerberechnungen auf korrekte Angaben. Auch hier drohen empfindliche Geldstrafen.
  • Gewinne verheimlichen oder vergessen: Gewinne aus Glücksspiel musst du nicht versteuern. Allerdings gibt es Ausnahmen. Hast du beispielsweise ein Preisgeld gewonnen, z.B. bei einem Gründerwettbewerb, dann musst du diese Summe versteuern.

Info

Fehler in der Steuererklärung: Was nun?

Wenn du auf Fehler in deiner Steuererklärung aufmerksam geworden bist und noch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten hast, kannst du diese in der Steuererklärung problemlos korrigieren. Dazu musst du einfach eine neue Erklärung einreichen und die Behörde darüber informieren, dass du sie wegen eines Fehlers zurückziehst.

Was tun, wenn der Steuerberater Fehler macht?

Den Umgang mit dem komplexen deutschen Steuerrecht traust du dir ohne einen Steuerberater nicht zu? Dann hast du zunächst einmal eine kluge Entscheidung getroffen. Was aber, wenn du herausfindest, dass dein Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärung Fehler gemacht hat? Wer haftet eigentlich, wenn Strafanzeige bzw. Bußgelder verhängt werden?

Prinzipiell musst du dazu wissen, dass dein Steuerfachmann bzw. die Steuerfachfrau immer dann in die Verantwortung genommen werden kann, wenn er oder sie gegen deinen Auftrag verstößt bzw. wenn du ihm Fehler oder Zuwiderhandlungen nachweisen kannst. Folgende Steuerfehler unterlaufen auch Spezialisten wie dem Steuerberater:

  • Missachtung von Vorschriften
  • Fristversäumnisse
  • Fehlbuchungen
  • Unterlassene Beratung, trotz Aufforderung

Wenn etwas schief läuft, wirst zunächst immer du als Steuerzahler vom Finanzamt zur Rechenschaft gezogen. Auch Säumniszuschläge, Bußgelder und Nachzahlungen gehen zu deinen Lasten. 

Willst du deinen Steuerberater für seine Fehler verantwortlich machen, trefft ihr euch garantiert vor Gericht. Dass er seine Pflichten verletzt hat, ist oft nicht leicht zu belegen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass du ihm Aufträge schriftlich erteilst – z.B. per E-Mail. Arbeite engmaschig mit ihm zusammen, so hältst du das Risiko klein, dass überhaupt Fehler unterlaufen.

Wenn das Dienstrad zur Steuerfalle wird

Du machst dir Sorgen um die Zukunft unseres Planeten und möchtest auch als Unternehmer die Klimabilanz positiv beeinflussen? Dann ist die Idee, Diensträder für deine Mitarbeiter und dich zu leasen, sicher eine gute Sache. Zudem erhoffst du dir von jener umweltfreundlichen Investition Steuerersparnisse und weniger Krankmeldungen der Belegschaft – denn Radfahren hält ja bekanntlich fit. Trotz offensichtlicher Vorteile gibt es steuerliche Fallstricke, die du als Firmenchef kennen musst.

Investierst du als Firmeninhaber in Dienstfahrräder, dann hat das für dich sowie für deine Mitarbeiter steuerliche Auswirkungen. Aus deiner Sicht zahlst du für Leasingraten, Versicherung sowie Wartung der Räder. Gleichzeitig kannst du die Leasingkosten in deiner Bilanz als steuersenkende Betriebsausgaben verrechnen.

Deine Mitarbeiter profitieren insofern, dass sie sich die Kosten für ein Fahrrad sparen, zudem dürfen sie das Dienstrad auch privat nutzen. Im Gegensatz zu einem Dienstwagen müssen sie noch nicht einmal ein Fahrtenbuch führen. Das Finanzamt verlangt jedoch Steuern von ihnen: Deine Mitarbeiter müssen jenen geldwerten Vorteil mit einem Prozent des Fahrradneupreises monatlich versteuern.

Tipp

Kaufoptionen im Vertrag vermeiden

Um Steuerfehler zu vermeiden, raten dir Steuerexperten ab, in den Leasingverträgen sogenannte „Kaufoptionen“ nach Ablauf der Leasingfrist festzuschreiben. Wollen deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Räder nämlich erwerben, sind diese beispielsweise nach drei Jahren, nur noch knapp die Hälfte des Neupreises wert. Kaufen sie die Räder z.B. für nur 20 Prozent des aktuellen Wertes, kommt ein Steuervorteil von 30 Prozent zustande, der wiederum auf ihren Lohn aufgeschlagen werden müsste.

Tipp: Achte als Arbeitgeber auf diese Anpassung, sonst trifft dich das bei der nächsten Betriebsprüfung durch das Finanzamt. In Konsequenz droht dir durch solch einen Steuerfehler eine nachträgliche Versteuerung, inklusive Zinsen.  

Ein zweites Problem entsteht, wenn du als Arbeitgeber Leasingnehmer bist, aber der Arbeitnehmer alle Kosten trägt. Dann kann das Finanzamt später annehmen, dass deine Mitarbeiter der tatsächliche wirtschaftliche Leasingnehmer ist. In der Folge aber gilt das Rad nicht länger als „Dienstrad“. Als Folge könnte die Gehaltsumwandlung rückwirkend steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.

Info

Reparaturen und Versicherung übernehmen

Verhalte dich wie ein Leasingnehmer und komme auf jeden Fall für Wartung, Reparaturen und Versicherung für die Dienstfahrräder auf. So vermeidest du Ärger und Steuernachzahlungen.

Steuerfalle Elterngeld?

Auch als Firmeninhaber kannst du Mutter oder Vater sein und Elterngeld beantragen. Ausnahmen bilden Paare, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Babys mehr als 500.000 Euro brutto verdient haben. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei 250.000 Euro. Die Regelung zum Elterngeld ist simpel: Der Staat zahlt dir 12 Monate (bei Alleinerziehenden sind es 14 Monate) lang Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Nehmen beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit, gibt es für beide zusammen diese Unterstützung ebenfalls 14 Monate lang.

Weil bei Selbstständigen wie dir das monatliche Einkommen schwankt, wird entweder deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder dein Steuervorauszahlungsbescheid zur Einschätzung deiner finanziellen Situation herangezogen. Dein Nettoeinkommen berechnet sich stets aus dem Gewinn abzüglich deiner Steuerschuld.

Du kannst es dir nicht leisten, dein Geschäft wegen der Elternzeit komplett ruhen zu lassen? Das ist verständlich, deshalb darfst du maximal 30 Stunden pro Woche deinem Business nachgehen. Der Gewinn wird allerdings mit dem Elterngeld verrechnet. Manchmal lohnt sich dann das Arbeiten kaum. Stellst du stattdessen eine Vertretung ein, werden die erwirtschafteten Einkünfte ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet.

Folgende Besonderheiten sollten dir also bewusst sein: Prinzipiell ist das Elterngeld immer steuerfrei, es unterliegt jedoch dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Was heißt, dass es zum übrigen Einkommen der Familie hinzugerechnet wird und somit nicht nur deine Steuerschuld, sondern auch den zugrundeliegenden Steuersatz erhöht.

Tipp

Geld zurücklegen

Weil das Elterngeld folglich zu einer Steuermehrbelastung führt, solltest du einen Teil für Steuernachzahlungen zurücklegen. Andernfalls hast du als Steuerschuldner beim Finanzamt ein Problem und musst entweder um Ratenzahlung für deine Steuernachzahlung bitten oder dich sogar per Kredit bei deiner Bank verschulden. Steuerfehler dieser Art kannst du durch Rücklagen also ganz leicht vermeiden!

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