Was ist bei der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten?

Wenn du sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Minijobber beschäftigst, bist du zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Doch Vorsicht: Bei verspäteten Zahlungen werden dir Säumniszuschläge in Rechnung gestellt. Das Wichtigste zur Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen und wie du Säumniszuschläge vermeidest, erfährst du hier.

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2026
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Sozialversicherungsbeiträge: Beitragsanspruch

Sobald ein Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Arbeitseinkommen als 603 Euro Euro monatlich hat, besteht im Regelfall für ihn die Versicherungspflicht. Du bist also verpflichtet, Arbeitnehmer bei ihrer Krankenkasse anzumelden. Diese Anmeldung betrifft die folgenden Versicherungszweige:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge für diese 4 Versicherungszweige werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV-Beitrag) bezeichnet. Du zahlst den GSV-Beitrag insgesamt an die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.

Ansprüche auf Beiträge entstehen für die Krankenkasse mit Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Allerdings zahlst du die Beiträge insgesamt für einen Kalendermonat zum Fälligkeitstermin.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Der GSV-Beitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.
→ Der Beitrag für den Monat Januar 2026 ist damit am 28. Januar 2026 zu zahlen.
Rechnest du die Löhne und Gehälter vor dem Fälligkeitstermin der
Sozialversicherungsbeiträge ab?

Wenn du die Lohnabrechnung deiner Arbeitnehmer bereits vor dem Einreichungstermin vornimmst, ist die Bestimmung der zu zahlenden Beitragshöhe unproblematisch.
Beispiel: Erhalten deine Arbeitnehmer die Lohn- oder Gehaltszahlung für Januar 2026 zum Beispiel bereits am 15. Januar 2026, zahlst du zum Fälligkeitstag am 28. Januar 2026 die daraus resultierenden Sozialversicherungsbeiträge.

Rechnest du die Löhne und Gehälter nach dem Fälligkeitstermin der Sozialversicherungsbeiträge ab?

Nimmst du die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer erst nach Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vor, ist dir der genau zu zahlende Betrag am Abgabetermin noch nicht bekannt. In diesem Fall zahlst du die GSV-Beiträge in Höhe der tatsächlichen Beitragsschuld des Vormonats. Diese Regelung zur Beitragsberechnung wurde im Mai 2017 vom Gesetzgeber beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. 

Info

Zahlung von zu hohen Beiträgen

Wenn du zu hohe SV-Beiträge für deine Mitarbeiter gezahlt hast, kannst du in der Regel eine Rückerstattung beantragen. Alternativ wird der zu viel gezahlte Betrag mit den Sozialversicherungsbeiträge des Folgemonats verrechnet, wodurch dich nächste Zahlung geringer ausfällt.

Beispiel: Die Beitragszahlung für Januar am 28. Januar 2026 wird auf 4.100 EUR geschätzt. Die Anfang Februar 2026 vorgenommene Abrechnung für Januar 2026 ergibt eine tatsächliche Beitragsschuld in Höhe von 4.400 EUR. Am 25. Februar 2026 sind dann zu zahlen:

Voraussichtliche Beitragsschuld Februar 2026
Voraussichtliche Beitragsschuld Februar 2026 4.400 EUR
+ Nachzahlung für Januar 2026: 300 EUR
Insgesamt 4.700 EUR

Ergibt sich bei der Beitragsabrechnung für Februar 2026 ein tatsächlich zu zahlender GSV-Beitrag in Höhe von 4.300 EUR, sind am 27. März 2026 zu zahlen:

Voraussichtliche Beitragsschuld März 2026:
Voraussichtliche Beitragsschuld März 2026: 4.300 EUR
- Überzahlung für Februar 2026: 100 EUR
Insgesamt 4.200 EUR

Eine Schätzung der voraussichtlichen Beitragsschuld ist für dich daher nur noch erforderlich, wenn du erstmals Beiträge zu zahlen hast. Das gleiche gilt für Fälle, in denen für einen Monat trotz Fälligkeit keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, weil z. B. alle Beschäftigten krank sind und Krankengeld erhalten. Im darauffolgenden Monat musst du dann die voraussichtliche Beitragsschuld schätzen.

Hierbei wird die tatsächliche Beitragsschuld für den letzten Entgeltabrechnungszeitraum zu Grunde gelegt. Dann wird geprüft, ob unter anderem folgende Punkte diese Beitragshöhe verändern:

  • Änderungen der Beschäftigtenanzahl
  • Änderungen der Arbeitstage
  • Änderungen der Beitragssätze

Keine Anwendung der Vereinfachungsregel auf Einmalzahlungen

Die Vereinfachungsregelung gilt nicht für Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). In den Monaten, in denen du den Arbeitnehmern solche Einmalzahlungen gewährst, musst du die darauf entfallenden SV-Beiträge weiterhin zusätzlich im Wege der Beitragsschätzung in voraussichtlicher Höhe ermitteln und zahlen.

Beispiel: Die Beitragszahlung für Januar am 28. Januar 2026 erfolgt in voraussichtlicher Höhe und beträgt 4.100 EUR. Die Anfang Februar 2026 vorgenommene Abrechnung für Januar 2026 ergibt eine tatsächliche Beitragsschuld in Höhe von 4.400 EUR. Außerdem erhalten die Arbeitnehmer im Februar eine Einmalzahlung. Die daraus resultieren Beiträge betragen voraussichtlich 2.000 EUR. Am 25. Februar 2026 sind zu zahlen:

Voraussichtliche Beitragsschuld Februar 2026:
Voraussichtliche Beitragsschuld Februar 2026: 4.400 EUR
Schätzung für Einmalzahlung: 2.000 EUR
+ Nachzahlung für Januar 2026: 300 EUR
Insgesamt: 6.700 EUR

Bei der Beitragsabrechnung für Februar 2026 ergibt sich nach Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ein tatsächlich zu zahlender GSV-Beitrag in Höhe von 6.200 EUR. Diese setzen sich zusammen aus 4.300 EUR für das laufende Arbeitsentgelt und 1.900 EUR für die Einmalzahlung. Am 27. März 2026 sind zu zahlen:

Voraussichtliche Beitragsschuld März 2026:
Voraussichtliche Beitragsschuld März 2026: 4.300 EUR
- Überzahlung für Februar 2026: 200 EUR
Insgesamt: 4.100 EUR

Zahlungsmöglichkeiten und Tag der Zahlung

Für die Zahlung der Beiträge hast du regelmäßig folgende Möglichkeiten:

  • Zahlung durch Scheck
  • Überweisung
  • Einzahlung auf ein Konto der Krankenkasse
  • Einzugsermächtigung

Beachte dabei, dass bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Beitragskonto der Krankenkasse, der Tag der Wertstellung zugunsten der Einzugsstelle als Tag der Zahlung gilt. Du musst also sicherstellen, dass der Krankenkasse das Geld am Fälligkeitstag zur Verfügung steht. Andernfalls riskierst du Säumniszuschläge. Die Einzugsermächtigung nach dem SEPA-Lastschriftverfahren versichert, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach ihrer Fälligkeit rechtzeitig durch die Einzugsstelle abgebucht werden. Die automatisch gezahlten Beiträge gehen vor der Fälligkeit bei der Sozialversicherung ein, womit du Zahlungsverzüge vermeidest.

Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ermitteln

Die Höhe deiner monatlichen Abgaben an die Krankenkassen ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Anstellungsverhältnis
  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Besondere Einmalzahlungen

Bei der Berechnung gilt für jede Art der Versicherung eine Beitragsbemessungsgrenze – ab diesem Wert muss der Arbeitgeber keine Zusatzbeiträge zahlen. Daraus ergeben sich für das gesamt Jahr folgende Werte:

<b>Art der Versicherung</b>
Art der VersicherungHöhe der SV-Beiträge (Arbeitgeberanteil)
Krankenversicherung 7,3% vom Entgelt bis zur Grenze von 5.812,50 Euro
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,45% vom Entgelt bis zur Grenze von 5.812,50 Euro
Rentenversicherung 9,3% vom Entgelt bis zur Grenze von 8.450 Euro
Arbeitslosenversicherung 1,3% vom Entgelt bis zur Grenze von 8.450 Euro
Pflegeversicherung 1,8% vom Entgelt bis zur Grenze von 5.812,50 Euro

Achtung

Verspätete Zahlung wird teuer

Zahlst du der Krankenkasse die GSV-Beiträge nicht bis zum Fälligkeitstag, fallen Mahngebühren in Höhe von 1 % dieser Beiträge an. Dies gilt auch, wenn die Zahlung nur einen Tag verspätet erfolgt. Kulanzregelungen sind bei den Krankenkassen aufgrund gesetzlicher Vorgaben kaum möglich.

Was ist ein Beitragsnachweis?

Für jeden Abrechnungszeitraum müssen die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten berechnet werden. Mit dem Beitragsnachweis teilen die Arbeitgeber der jeweiligen Krankenkasse die Höhe und Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge mit, die sie zahlen müssen. Der Beitragsnachweis wird der Krankenkasse elektronisch (über ein systemgeprüftes Programm mit verschlüsselter Datenübertragung) übermittelt.

Früherer Termin für den Beitragsnachweis

Der Beitragsnachweis für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und die Minijobber ist von dir bereits 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bei den einzelnen Krankenkassen bzw. der Minijobzentrale einzureichen.

Übersichtstabelle: Fälligkeitstermine der Beiträge und Beitragsnachweise für das Jahr 2026

Die nachfolgende Tabelle zeigt dir die Fälligkeitstermine der Beiträge und Beitragsnachweise für das Jahr 2026 im Überblick.

<b>Monat</b>
MonatTermin Beitragsnachweis (fünftletzter Bankarbeitstag)Termin Fälligkeit der Beiträge (drittletzter Bankarbeitstag)
Januar 26. 28.
Februar 23. 25.
März 25. 27.
April 24. 28.
Mai 22. 27.
Juni 24. 26.
Juli 27. 29.
August 25. 27.
September 24. 28.
Oktober 26. 28.
November 24. 26.
Dezember 22. 28.

Was passiert, wenn der Beitragsnachweis nicht übermittelt wird?

Wird der Beitragsnachweis nicht oder zu spät übermittelt, schätzt die Krankenkasse die Beiträge. Dabei nimmt sie oft den höchstmöglichen Betrag, wodurch die Beiträge höher ausfallen. Die Schätzung ist bindend, bis ein Beitragsnachweis nachgereicht wird. Die anschließenden Korrekturen ist aufwendig und führt oft zu Nachzahlungen.

Info

Dauerbeitragsnachweis

Wenn sich die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts und damit auch die Beitragshöhe nicht monatlich ändert, kann der Arbeitgeber den Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis kennzeichnen. Erst wenn sich die Beitragshöhe ändert, muss der Krankenkasse ein neuer Beitragsnachweis übermittelt werden.

Null-Beitragsnachweis

Aufgrund unbezahlten Urlaubs, Krankengeldbezugs oder Ähnlichem kann es vorkommen, dass in einem Monat keine Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen U1, U2 oder Insolvenzgeldumlagen fällig sind. Dann musst du trotzdem einen Beitragsnachweis einreichen: den Null-Nachweis. Diese Regelung ist nur für die Monate zu beachten, in denen die Beschäftigten noch gemeldet sind.

Für Minijobber ist die Minijob-Zentrale zuständig

Der Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte (Minijobber mit wenigen Arbeitsstunden) ist der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 45115 Essen zu übermitteln. Auch die entsprechenden Beiträge zahlst du an die Minijob-Zentrale. Für die zu zahlenden Beiträge gelten dieselben Fälligkeitsregelungen wie bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

Tipp:
Erteile für die Beiträge für deine Minijobber der Minijobzentrale ebenso eine Einzugsermächtigung, um Säumniszuschläge zu vermeiden.