Zusammenfassung
Fahrtkostenpauschale im Überblick
- Für den Weg zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (Betrieb) können Sie die Entfernungspauschale anwenden. Diese gilt, wenn Sie z. B. regelmäßig ins Büro fahren.
- Für Dienstreisen oder gelegentliche Fahrten zu Kundenterminen wird nicht die Entfernungspauschale, sondern die Kilometerpauschale nach Reisekostengrundsätzen angesetzt. Über diese können Sie die tatsächlich zurückgelegten Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
- Mit der Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte können Sie nur die einfache Strecke geltend machen. Eine Ausnahme bildet die behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale. Bei dieser dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hin- und Rückfahrt angeben.
- Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt, sofern der Weg zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln als dem eigenen PKW zurückgelegt wird.
Definition
Was ist die Fahrtkostenpauschale?
Die Fahrtkostenpauschale, oft besser bekannt als Pendlerpauschale, ist eine steuerliche Pauschale, mit der Aufwendungen für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte vereinfacht berücksichtigt werden können. Sie dient dazu, die tatsächlichen Fahrtkosten nicht im Einzelnen nachweisen zu müssen, sondern diese durch einen gesetzlich festgelegten Betrag pro gefahrenem Kilometer oder pro Wegstrecke zu ersetzen. Dieser beträgt 2026 0,38 Euro pro Kilometer. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Kalenderjahr gilt, wenn die Strecke nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt wird, sondern z. B. zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Angestellte können die Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten geltend machen, Selbstständige als Betriebsausgaben. Dabei ist die Pauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Maßgeblich ist dabei die einfache Wegstrecke, nicht die tatsächlich zurückgelegte Gesamtstrecke. Zur Berechnung muss grundsätzlich die kürzeste bzw. schnellste Route verwendet werden. Eine längere Strecke ist nur zulässig, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Fahrtkostenpauschale berechnen: So funktioniert es
Zunächst müssen Sie den einfachen Arbeitsweg berechnen. Das ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Dabei müssen Sie mit der kürzesten Strecke ohne Umwege kalkulieren. Das gilt auch, wenn Sie einer Fahrgemeinschaft angehören. Sie müssen zwingend den direkten Weg eintragen. Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft darf die Fahrtkosten für seine Strecke geltend machen. Hier empfiehlt es sich, die einfache Entfernung in Kilometer anhand eines Online-Routenplaners zu ermitteln. Eine längere Strecke darf dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie verkehrsgünstiger ist, Sie also Ihr Ziel schneller erreichen als mit der eigentlich kürzeren Verbindung.
Info
Nur die einfache Fahrt gilt
Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt nur die einfache Wegstrecke. Die Rückfahrt wird nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung dürfen Sie nur die Anzahl der Arbeitstage angeben, an denen Sie Ihren Arbeitsplatz auch wirklich aufgesucht haben. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Zeiten, die Sie im Homeoffice verbracht haben, ziehen Sie ab.
Bei einer 5-Tage-Woche werden in der Regel 230 Tage anerkannt. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 280 Tage. Wenn Sie mehr Arbeitstage angeben, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis (aussagekräftige Aufzeichnungen) erbringen.
Tipp
Fahrtkostenpauschale: Fast jedes Verkehrsmittel zählt
Generell spielt bei der Berechnung der Kosten das Verkehrsmittel keine Rolle. Wenn Sie den Weg zur Arbeit mit Bus und Bahn, dem eigenem Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß zurücklegen, können Sie die Fahrtkostenpauschale nutzen. Reisen mit dem Flugzeug sind jedoch ausgenommen.
Die Höhe der Fahrtkostenpauschale wird inzwischen unabhängig von der Länge der Strecke für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb berechnet. Sie liegt bei 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei wird immer mit vollen Kilometern gerechnet.
Info
Beispielfall Entfernungspauschale
Bei der Berechnung der Fahrtkostenpauschale 2026 werden die zurückgelegten Kilometer immer abgerundet. Haben Sie Ihr Büro an 180 Tagen im Jahr aufgesucht und der Weg dorthin beträgt 15,8 Kilometer, ergibt sich folgende Rechnung:
(15 km x 0,38 Euro) x 180 Tage = 1.026 Euro
Als Fahrtkostenpauschale können Sie einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Rahmen der Werbungskosten oder als Selbstständiger als Betriebsausgaben geltend machen. Nutzen Sie ein Auto, dürfen Sie auch höhere Kosten absetzen. Nachgewiesene höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls vollumfänglich abgesetzt werden.
Fahrtkostenpauschale bei Behinderung
Wollen Sie eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale geltend machen, haben Sie die Möglichkeit die tatsächlich gefahrenen Kilometer anzugeben. Das ist nicht nur für die einfache Strecke möglich und von Bedeutung, sondern auch für die Hin- und Rückfahrt. Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen:
- Grad der Behinderung liegt bei mindestens 70 oder
- Grad der Behinderung liegt bei 50 mit dem Merkzeichen G bzw. aG im Schwerbehindertenausweis
Wo muss ich die Fahrtkostenpauschale eintragen?
Um die Fahrtkostenpauschale beim Finanzamt geltend zu machen, müssen Sie die Daten bei der Einkommensteuererklärung angeben. Als Selbstständiger können Sie hierfür die Anlage EÜR ausfüllen. Die Zeilen 68-73 in der Anlage EÜR sind für die Angaben über Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten vorgesehen. In Zeile 73 können Sie die Entfernungspauschale eintragen.
Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sind Sie nicht in der Pflicht, die Fahrtkosten für Ihre Arbeitnehmer zu erstatten. Dieser sogenannte Fahrtkostenzuschuss beruht auf freiwilliger Basis, die Mehraufwendungen komplett oder teilweise zu übernehmen.
Ein Fahrtkostenzuschuss zählt normalerweise als steuerpflichtiger Arbeitslohn. In einigen Fällen ist eine Fahrtkostenerstattung beziehungsweise das Kilometergeld vom Arbeitgeber aber auch steuerfrei.
Sie können einige Zuschüsse bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal versteuern. Pauschal besteuerte Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte reduzieren den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Jobtickets oder Firmenwagen, die Sie Ihren Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bieten, unterliegen ebenfalls speziellen steuerlichen Regeln.
Werden Mitarbeitern verbilligte oder kostenlose Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt, sind je nach Ausgestaltung Sachbezugs- und Steuerbefreiungsregeln zu beachten. Zuschüsse zu Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten oder Familienheimfahrten sind in der Lohnabrechnung als steuerfrei zu kennzeichnen.
Gesetze und Regelungen rund um die Fahrtkostenpauschale
In der Lohnsteuer ist § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG entscheidend für die Pauschalierung der Fahrtkosten. Demzufolge qualifizieren sich ausschließlich die als Entfernungspauschale ansatzfähigen Beträge sowie tatsächlich höhere Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel.
Ergänzende Informationen dazu bietet das BMF-Schreiben vom 31.10.2013 (BStBl 2013 I S.1376). Die Regelung zu einer 50-EUR-Freigrenze für Sachbezüge wie Fahrkarten findet sich in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG, während der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR für öffentliche Verkehrsmittelbeschäftigte in § 8 Abs. 3 EStG steht.
In der Sozialversicherung zählen Fahrtkostenzuschüsse als Teil des Arbeitsentgelts, gemäß § 14 Abs. 1 SGB IV. Eine spezielle Ausnahme bildet der pauschal versteuerte Fahrtkostenersatz, der in § 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV geregelt ist.
Lohnsteuerpauschalierung für den Fahrtkostenzuschuss
Damit der Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Fahrtkostenzuschuss muss innerhalb des jährlichen Werbungskostenabzugs liegen.
- Beim Zuschuss für die Fahrtkosten muss es sich um eine Zusatzleistung des Arbeitgebers handeln.
- Für den Fahrkostenzuschuss wurde kein Teil des bestehenden Arbeitsentgelts umgewandelt.
Für pauschal versteuerte Fahrtkosten gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Beträge, die darüber liegen, müssen individuell versteuert werden.
Erhalten Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel in Form eines Jobtickets, gelten Besonderheiten. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel zum Jobticket.
Versteuerung der Fahrtkostenpauschale nach Lohnsteuerklasse
Liegen die pauschal besteuerten Beträge für den Fahrtkostenersatz höher als die Werbungskosten, müssen die Beträge individuell versteuert werden. Darüber hinaus sind sie sozialversicherungspflichtig. Dabei gelten die Lohnsteuerklassen als Besteuerungsgrundlage. Die Beträge werden wie das Gehalt normal besteuert.
Fahrtkostenzuschuss berechnen
Basis für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses ist immer die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte. Ob es sich dabei um die beste oder günstigste Strecke handelt, ist unwesentlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine längere Strecke deutliche Vorteile bringt. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn die übliche Strecke wegen einer Baustelle gesperrt ist und somit ein Umweg zum Erreichen des Arbeitsplatzes notwendig wird.
Die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses 2026
Fahrtkostenzuschuss = Anzahl Kilometer x 38 Cent x Arbeitstage
Angenommen, die kürzeste Strecke beträgt 18 Kilometer und die Arbeitstage im aktuellen Monat sind 20 Tage. Pro Kilometer gibt es, wie wir wissen, 0,38 Euro. Die Berechnung sieht also folgendermaßen aus:
Fahrtkostenzuschuss = 18 km x 0,38 Euro x 20 Tage = 136,80 Euro
Der Fahrtkostenzuschuss liegt somit bei 136,80 Euro. Wenn Sie das Fahrgeld pauschal versteuert berechnen wollen, nehmen Sie 15 Prozent davon. Das sind 20,52 Euro.
Beim pauschal versteuerten Fahrtkostenersatz übernimmt das Unternehmen die Steuerlast.
Für Arbeitgeber ist es zulässig, die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses zu vereinfachen, indem man 15 Tage pro Monat als Arbeitstage unterstellt. Hier werden Urlaubs- und Krankheitstage herausgerechnet.
Da diese Tage jedoch von Person zu Person variieren, ist es ratsam, diese Methode zuvor mit den Angestellten zu besprechen. Ohne eine Absprache könnte diese pauschale Anwendung für den Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung zu Unmut führen.
Wann ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Der Fahrtkostenzuschuss ist meist steuerpflichtig. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber steuerfrei ist. Beispielsweise können Tickets für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs teilweise steuerfrei bezuschusst werden. Auch wenn Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss als Tankgutschein gewähren, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Fahrtkostenzuschuss: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Unternehmen liegt der große Vorteil je nach Ausgestaltung in der Einsparung von Sozialabgaben. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung, die nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungspflichtig ist, kann der Fahrkostenzuschuss in einigen Fällen also ein sozialversicherungsfreier Bonus für Angestellte sein.
Durch die Pauschalversteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 15 Prozent erhalten Arbeitnehmer oft mehr Netto vom Brutto. Einzig beim niedrigsten Lohnsteuersatz von 14 Prozent entsteht durch die pauschale Versteuerung des Fahrtkostenzuschusses für Arbeitnehmer ein Nachteil. Umgekehrt heißt das aber auch: Je höher der Lohnsteuersatz ist, desto mehr lohnt es sich, die Fahrtkosten pauschal zu versteuern anstelle einer Gehaltserhöhung. Denn eine Gehaltserhöhung führt zwangsläufig irgendwann zu einem höheren Steuersatz.
Fahrtkostenzuschuss vs. Pendlerpauschale
Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale sollten nicht verwechselt werden.
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung. Arbeitnehmer haben also keinen Anspruch darauf. Ebenso wenig sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Fahrtkostenzuschuss auszuzahlen.
Die Pendlerpauschale ist hingegen ein Angebot des deutschen Staates. Über diese können Sie Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Wenn der Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert wird, stellt er eine direkte finanzielle Zuwendung an Arbeitnehmer dar, während durch die Pendlerpauschale kein unmittelbares Geld ausgezahlt wird. Stattdessen wird ein pauschaler Betrag von den Unternehmen berechnet und kann steuermindernd wirken. Die Pendlerpauschale beträgt seit Januar 2026 0,38 Euro ab dem 1. Kilometer. Aber Achtung: Je nach Fortbewegungsmittel gilt der jährliche Höchstbetrag für die Pendlerpauschale. Dieser liegt bei 4.500 Euro.
Besondere Fälle rund um die Fahrtkostenpauschale
Fahrtkostenpauschale für Selbstständige: Diese Voraussetzungen gelten
Damit Selbstständige die Fahrtkostenpauschale nutzen können, muss eine regelmäßige Betriebsstätte, die getrennt vom Wohnraum ist, vorhanden sein. In diesem Fall spricht man also nicht von einer ersten Tätigkeitsstätte. Die Fahrten müssen außerdem im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Das ist z. B. gegeben, wenn ein Selbstständiger jeden Tag in das Café pendelt, das er betreibt. Die Fahrtkostenpauschale kann dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Tipp
Auch der Weg zu Fuß zählt
Bei der Entfernungspauschale spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Selbst den Weg, den Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, können Sie bei der Steuer als Fahrtkostenpauschale angeben.
Kilometerpauschale bei Dienstreisen
Sind Sie ab und zu bei Kunden oder fahren Sie zu Veranstaltungen, wie Messen oder Weiterbildungen, sind Fahrtkosten ebenfalls absetzbar. Aber Achtung: Dann handelt es sich um Reisekosten. In diesem Fall wenden Sie die Kilometerpauschale an, bei der die tatsächlich gefahrenen Kilometer zählen. Die Kilometerpauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer. Für andere motorisierte Verkehrsmittel, die mehr als 25 km/h fahren, sind 20 Cent pro Kilometer absetzbar. Dazu zählen z. B. Mofas und Motorräder.
Info
Berechnung am Beispiel einer Dienstreise
Unternehmen Sie eine Dienstreise und legen dabei 45 Kilometer zurück, lautet die Rechnung:
45 km x 0,30 Euro = 13,50 Euro
Entfernungspauschale bei mehrere Wohnungen
Für die Berechnung der Entfernungspauschale bei mehreren Wohnungen ist der Lebensmittelpunkt ausschlaggebend. Es ist nur zulässig, die weiter entfernte Wohnung anzusetzen, wenn diese als Hauptwohnung dient und dort der überwiegende Teil des Alltags verbracht wird. Eine Ferienwohnung, die nur am Wochenende oder während des Urlaubs genutzt wird, kann somit nicht für die Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
Fahrkosten bei doppelter Haushaltsführung
Besonderheiten gelten im Zusammenhang mit Fahrtkosten bei der doppelten Haushaltsführung: Hier sind Familienheimfahrten ebenfalls über die Entfernungspauschale absetzbar. Und für die erste und letzte Fahrt können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Übrigens gilt nicht die Höchstgrenze von 4.500 Euro.
Die Regelungen zu Entfernungen und der Anzahl der Fahrten bleiben gleich.
Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers für Familienheimfahrten werden auf die Entfernungspauschale angerechnet und verringern diese entsprechend.
Mobilitätsprämie als Alternative zur Fahrtkostenpauschale
Die Mobilitätsprämie ist speziell für Menschen mit geringem Einkommen gedacht, das unter dem Grundfreibetrag liegt. Da sie keine Einkommensteuer zahlen, bringt ihnen die Entfernungspauschale keinen Vorteil.
Um die Prämie zu erhalten, muss der Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer lang sein und die Prämie mindestens 10 Euro betragen. Die Berechnung der Prämie ist nicht ganz einfach: Sie basiert auf der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, wenn diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Von der erhöhten Entfernungspauschale werden 14 Prozent als Prämie ausgezahlt.
Wichtig: Die Mobilitätsprämie muss über die Steuererklärung beantragt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, diese künftig jedes Jahr einreichen müssen, um die Prämie zu erhalten.
Die Mobilitätsprämie war zunächst bis zum Jahr 2026 befristet. Diese Befristung wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 aufgehoben. Die Prämie bleibt also bestehen.