Kapitalertragsteuer

Alle, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, müssen Kapitalertragssteuer (KapESt) ans Finanzamt abführen. Auch Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer sind steuerpflichtig, wenn sie Erträge aus Kapitalanlagen wie Aktien oder Anleihen erwirtschaften. Diese Einkünfte müssen Sie in der Einkommensteuererklärung angeben. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:15.11.2023

Zusammenfassung

Kapitalertragsteuer im Überblick

  • Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen betrifft. 
  • Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind ebenfalls von der Steuer für den Kapitalertrag betroffen, es gelten jedoch bestimmte Freibeträge und Sonderregelungen. 
  • Der Steuersatz für Kapitalerträge liegt in der Regel bei maximal
    25 Prozent plus ggf. Kirchensteuer.
  • Auf Kapitalerträge wird weiterhin der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerlast von 25 Prozent erhoben.
  • Um die Kapitalertragsteuer in der Steuererklärung anzugeben, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.
  • Grundsätzlich ist die Kapitalertragsteuer mit dem Einbehalt und der Abführung durch die Depotbank bereits abgegolten.

Definition

Was ist Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer bezeichnet eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Geldanlagen. Sie ist Teil der Einkommensteuer und wird auf Erträge aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Beteiligungen und Immobilien erhoben.

 Während Arbeitseinkommen direkt besteuert werden, sind Teile der Kapitalerträge für Sparer oft steuerfrei. Durch die Kapitalertragssteuer werden auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie durch Aktien und Investmentfonds) besteuert und somit die Steuerlast gerechter verteilt. 

Wer bezahlt Kapitalertragsteuer?

Schuldner der Kapitalertragsteuer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. 
Natürliche Personen müssen die Kapitalertragsteuer auf ihre Einkünfte aus Geldanlagen zahlen, wie z. B. Fonds. Juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, sind ebenfalls steuerpflichtig.

Kapitalertragssteuer für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Ob kleine GmbH, Selbstständige oder Freiberufler: Sie sind immer dann von der Kapitalertragsteuer betroffen, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Für sie gelten jedoch bestimmte Freibeträge und Sonderregelungen beim Steuerabzug
Grundsätzlich sind folgende zwei Bereiche zu betrachten, wenn es um die Kapitalertragsbesteuerung bei Selbstständigen und Kleinunternehmern geht:

  1. Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen
    Zinsen und Dividenden aus Kapitalanlagen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Erträge aus Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen sind ebenfalls steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt in der Regel durch Abzug der Kapitalertragsteuer direkt durch die Bank oder den Broker.
  2. Besteuerung von Kapitalerträgen aus unternehmerischen Tätigkeiten
    Kapitalerträge aus unternehmerischen Tätigkeiten, wie zum Beispiel aus der Vermietung von Immobilien, sind ebenfalls steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragssteuer. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen aus unternehmerischer Tätigkeit komplex sein kann und eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert ist.

Welche Höhe hat die Kapitalertragsteuer?

In Deutschland sind Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer (besser auch bekannt als Abgeltungssteuer) unterworfen. Diese Steuerart ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, ähnlich der Lohnsteuer. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Steuersatz für Kapitalerträge in der Regel bei maximal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer liegt.  

Ausnahmen bilden ältere Aktiendepots. Voraussetzung ist, dass sie vor 2009 erworben wurden, dann können sie auch heute noch frei von Kapitalertragssteuer veräußert werden. 

Definition

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die in Deutschland auf sämtliche Kapitalerträge erhoben wird. Diese pauschale Steuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und beträgt in der Regel
25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Im Unterschied zur Einkommensteuer wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle einbehalten, also beispielsweise von Banken oder Brokerfirmen.

Die Kapitalerträge in der Steuererklärung

Um die Kapitalertragsteueranmeldung in der Steuererklärung vorzunehmen, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden. 
Die relevanten Zeilen sind Zeile 7 für inländische Einkünfte nach § 20 EStG und Zeile 16 für den Sparerpauschbetrag, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft wurde oder auf verschiedene Institute verteilt ist.

Tipp

Steuerbescheinigung für Kapitalerträge

Die Jahressteuerbescheinigung enthält eine Aufstellung aller steuerpflichtigen Kapitalerträge, die Sie im Verlauf eines Jahres durch Konten und Depots erzielt haben. Diese Bescheinigung kann dabei helfen, die Einkommensteuererklärung und die Anlage KAP auszufüllen.

Auf Seite zwei der Anlage KAP müssen in der Regel nur noch die Zeilen 43 bis 45 Sie ausfüllen, in denen Sie die einbehaltene Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auf Kapitalerträge eintragen. 

 

Definition

Was ist der Sparerfreibetrag?

Der Sparerfreibetrag ist ein Freibetrag, bis zu dessen Höhe Kapitalerträge steuerfrei sind. Derzeit beträgt der Freibetrag auf die Kapitalertragssteuer für Singles 1.000 Euro (bis 2022: bis 801 Euro) im Jahr je Person und für Ehepaare bzw. Lebenspartner 2.000 Euro. Kapitalerträge, die diesen Pausch-Betrag nicht überschreiten, sind von der Kapitalertragsteuer befreit.

Grundsätzlich ist die Kapitalertragsteuer mit dem Einbehalt und der Abführung durch die Depotbank abgegolten und Sie müssen diese nicht in der Steuererklärung angeben. Allerdings können Sie bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent die einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückholen. 

Wenn Sie den persönlichen Steuersatz nicht kennen, empfiehlt es sich, die Anlage KAP trotzdem mit der Steuererklärung einzureichen und eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt zu beantragen.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise:

1. Verlustverrechnung

 

Selbstständige haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast in Bezug auf die Kapitalertragssteuer zu optimieren. Eine Möglichkeit besteht darin, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um so die Steuerlast zu reduzieren. Hierbei ist es wichtig, Verluste im gleichen Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind.

2. Anlageform

 

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten können sich aus der Art und Weise ergeben, wie die Kapitalanlagen gehalten werden. Zum Beispiel können Selbstständige durch die Gründung von Holdinggesellschaften oder die Nutzung von steuerlich begünstigten Anlageformen, wie betrieblicher Altersvorsorge, die Besteuerung von Kapitalerträgen optimieren.

3. Betriebsausgaben

 

Auch eine optimierte Gestaltung der Betriebsausgaben kann zur Reduzierung der Steuerlast beitragen. Hierbei ist es wichtig, die geltenden steuerlichen Vorschriften zu beachten und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen.

4. Abschreibungen

 

Im Kontext der Kapitalertragssteuer beziehen sich Abschreibungen auf die Möglichkeit, den Wert von Vermögensgegenständen über einen bestimmten Zeitraum abzuschreiben und somit die Steuerlast zu reduzieren. 

Wenn Sie Aktien im Betriebsvermögen halten, können Sie diese über einen bestimmten Zeitraum abschreiben, um den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens zu reduzieren. Dabei wird der Wert der Aktien jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Abschreibungssatz) reduziert, der sich aus der voraussichtlichen Nutzungsdauer ergibt.

Die Abschreibung auf Aktien im Betriebsvermögen erfolgt meist linear, das heißt, der Abschreibungsbetrag ist jedes Jahr gleich hoch. Dadurch können Unternehmen ihre Steuerlast reduzieren, da sie die Abschreibung als Betriebsausgabe geltend machen können und somit den Gewinn mindern, auf den die Kapitalertragsteuer erhoben wird.

Wenn Selbstständige oder Unternehmen Kapitalanlagen wie beispielsweise Maschinen oder Gebäude erwerben, können sie diese in der Regel nicht sofort als Betriebsausgaben geltend machen. Stattdessen müssen sie den Wert dieser Vermögensgegenstände über einen bestimmten Zeitraum abschreiben und können so jedes Jahr einen Teil des Anschaffungspreises als Betriebsausgabe verrechnen. Hierdurch sinkt der Gewinn, auf den die Kapitalertragsteuer erhoben wird, und somit auch die zu zahlende Steuerlast.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten immer von der individuellen Situation abhängen und dass man sich in diesem Bereich gut beraten lassen sollte, um keine steuerlichen Risiken einzugehen oder sich ungünstiger zu positionieren.

Tipp

Steuern sparen mit dem Freistellungsauftrag

Kapitalerträge steuerfrei erhalten Sie durch Nutzung des Freistellungsauftrags. Um den Freistellungsauftrag nutzen zu können, müssen Sie diesen bei dem Kreditinstitut einreichen, bei dem das Vermögen verwaltet wird, auf das die Gewinne anfallen. Wer mehrere Depots hat, kann auch mehrere Freistellungsaufträge stellen, allerdings dürfen diese in der Summe nicht höher als der Freibetrag sein. Alternativ können Sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung direkt beim Finanzamt beantragen.

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.