Zusammenfassung
Organschaft im Überblick
- Eine Organschaft verbindet mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich zu einer Einheit.
- Sie wird in den Bereichen Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer angewandt.
- Für jede Steuerart gelten spezifische rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen.
- Organschaften erfordern in der Regel eine finanzielle Eingliederung und ggf. weitere vertragliche Regelungen.
- Praktisch ermöglichen sie eine einheitliche Besteuerung und Ergebnisverrechnung innerhalb des Organkreises.
Definition
Was ist eine Organschaft?
Eine Organschaft ist eine steuerliche Konstruktion, bei der zwei oder mehr rechtlich selbstständige Unternehmen für steuerliche Zwecke als eine Einheit betrachtet werden. Dabei bleibt die juristische Selbstständigkeit bestehen, während eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen den Unternehmen geschaffen wird. Organschaften existieren in den Bereichen Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Jede Steuerart hat eigene rechtliche Anforderungen und Auswirkungen.
Grundlagen der Organschaft
Die Organschaft setzt eine Verbindung zwischen mindestens zwei Unternehmen voraus. Diese Unternehmen müssen rechtlich selbstständig sein, werden jedoch steuerlich als Einheit behandelt.
Die Rollen von Organträger und Organgesellschaft
- Organträger: Das Unternehmen, dem die anderen Betriebe wirtschaftlich und steuerlich zugeordnet werden.
- Organgesellschaft: Die eingegliederte Gesellschaft, deren Einkünfte und Umsätze dem Organträger zugerechnet werden.
- Organkreis: Der Verbund aller Unternehmen innerhalb der Organschaft.
Mehrere Organgesellschaften können einem Organträger zugeordnet werden. Ebenso kann ein Organträger gleichzeitig Teil eines anderen Organkreises sein.
Körperschaftsteuer und Organschaft
Die körperschaftsteuerliche Organschaft hat spezifische Voraussetzungen, die durch gesetzliche Regelungen festgelegt sind.
Rechtsformen der Beteiligten
- Organträger: Natürliche Personen, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen, originär gewerblich tätige Personengesellschaften, inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen.
- Organgesellschaft: Inländische Kapitalgesellschaften oder Kapitalgesellschaften mit Sitz im EU/EWR-Ausland, wenn die Geschäftsleitung im Inland ist.
Voraussetzungen
Finanzielle Eingliederung
Der Organträger muss die Mehrheit der Stimmrechte in der Organgesellschaft halten.
Inlandsbezug
Eine inländische Betriebsstätte des Organträgers muss an der Organgesellschaft beteiligt sein.
Ergebnisabführungsvertrag (EAV)
- Verpflichtet die Organgesellschaft, ihren Gewinn an den Organträger abzuführen.
- Muss mindestens fünf Jahre bestehen und wirksam sein.
- Verpflichtet den Organträger zur Verlustübernahme.
Rechtsfolgen
Eine körperschaftsteuerliche Organschaft führt dazu, dass das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird. Dennoch bleibt die Organgesellschaft rechtlich selbstständig und erstellt ihre eigene Gewinnermittlung. Geschäftsvorfälle innerhalb des Organkreises, wie z.B. ein Warenverkauf an den Organträger, werden weiterhin erfasst. Beide, der Organträger und die Organgesellschaft, müssen eigene Körperschaftsteuererklärungen abgeben. Die Organgesellschaft fließt nicht in die Steuerfestsetzung ein; stattdessen wird das zuzurechnende Einkommen in die Steuerberechnung des Organträgers aufgenommen.
Gewerbesteuer und Organschaft
Die Voraussetzungen der Organschaft für die Gewerbesteuer ähneln denen der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Voraussetzungen sind:
- eine finanzielle Eingliederung
- der Inlandsbezug
- ein Ergebnisabführungsvertrag.
Rechtsfolgen
Die Organgesellschaft wird als Betriebsstätte des Organträgers betrachtet. Der Gewerbeertrag der Organgesellschaft wird dem Organträger zugerechnet. Es gibt jedoch keine gesonderte Feststellung des Gewerbeertrags.
Umsatzsteuer und Organschaft
Die Organschaft für die Umsatzsteuer erfordert eine wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Eingliederung.
Voraussetzungen
- Finanzielle Eingliederung: Mehrheitsbeschlussfähigkeit des Organträgers.
- Wirtschaftliche Eingliederung: Enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Unternehmen.
- Organisatorische Eingliederung: Einflussnahme des Organträgers, z. B. durch Personalunion der Geschäftsführer.
Info
Vorteile der Organschaft
- Erleichterung der Ergebnisverrechnung innerhalb des Organkreises.
- Senkung der Steuerlast durch Verlustverrechnung.
- Einheitliche Besteuerung auf Ebene des Organträgers.
Rechtsfolgen
Nur der Organträger ist umsatzsteuerlich Unternehmer. Umsätze zwischen den Betrieben gelten als nicht steuerbare Innenumsätze. Die umsatzsteuerliche Organschaft beschränkt sich auf die inländischen Unternehmensteile und hat keine Wirkung im Ausland.
Reform der Organschaft
Eine Reform der Organschaft könnte die Einführung einer Gruppenbesteuerung mit sich bringen. Diese würde grenzüberschreitende Regelungen ermöglichen und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Allerdings gibt es europarechtliche und steuerpolitische Bedenken, die bisher ungelöst sind.