Zusammenfassung
Das Pfandrecht im Überblick
- Das Pfandrecht ist eine rechtliche Absicherung für Forderungen.
- Es sichert die Forderungen von Gläubigern, indem es einen Pfandgegenstand zur Verwertung berechtigt.
- Das Pfandrecht gilt für bewegliche und unbewegliche Gegenstände sowie für Rechte und Forderungen.
- Es gibt vertragliche und gesetzliche Formen des Pfandrechts.
- Beide Parteien müssen sich über die Pfandregelung einigen, die verschiedene Optionen vorsieht.
- Bei der Verwertung von Pfandgegenständen erfolgt häufig eine öffentliche Versteigerung.
Definition
Was ist das Pfandrecht?
Das Pfandrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient dazu, Forderungen durch einen Pfandgegenstand zu sichern. Wenn ein Schuldner eine Forderung nicht begleicht, hinterlegt er einen Gegenstand als Pfand, der dann vom Gläubiger einbehalten wird, bis die Forderung erfüllt ist. Dieser Pfandgegenstand kann sowohl ein physisches Objekt als auch ein immaterielles Gut sein, wie etwa ein wertvolles Dokument. Das Pfandrecht besteht, solange die zugrunde liegende Forderung nicht beglichen wurde. Erst wenn die Forderung ausgeglichen ist, erlischt das Pfandrecht.
Kreditsicherheiten
- Bürgschaft
- Schuldbeitritt
- Garantie
- Pfandrecht
- Eigentumsvorbehalt
- Sicherübereignung
- Hypothek
Arten des Pfandrechts
Vertragliches Pfandrecht
Das vertragliche Pfandrecht entsteht durch die Vereinbarung einer Vertragsklausel. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Darlehen gewährt wird und als Sicherheit für das Darlehen ein Pfand hinterlegt wird. In vielen modernen Verträgen tritt automatisch das sogenannte AGB-Pfandrecht in Kraft, das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken verankert ist.
Gesetzliches Pfandrecht
Das gesetzliche Pfandrecht bedarf keines zusätzlichen Vertrags, da die entsprechenden Regelungen bereits im BGB festgelegt sind. Es existieren zwei Formen des gesetzlichen Pfandrechts:
- Gesetzliches Besitzpfandrecht: Der Pfandgegenstand befindet sich im Besitz des Gläubigers, wie es bei Werksunternehmen oder Kommissionären der Fall ist.
- Besitzloses gesetzliches Pfandrecht: Der Pfandgegenstand bleibt im Besitz des Schuldners, wird jedoch als Pfand für eine Forderung verwendet. Dies trifft zum Beispiel auf Vermieter und Verpächter zu.
Vereinbarung des Pfandrechts an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten
Unabhängig davon, ob es sich um ein vertragliches oder gesetzliches Pfandrecht handelt, muss eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner erzielt werden, wie das Pfandrecht an beweglichen Sachen geregelt wird. Es gibt mehrere Optionen für die Regelung:
Pfandgegenstand im Besitz des Verpfänders
In diesem Fall bleibt der Pfandgegenstand im Besitz des Schuldners, wird aber an den Gläubiger übergeben und geht somit in den mittelbaren Besitz des Gläubigers über.
Pfandgegenstand im Besitz der Gläubiger
Der Pfandgegenstand wird dem Gläubiger direkt übergeben, wobei der Besitz des Gegenstandes nun vollständig beim Gläubiger liegt.
Pfandgegenstand weiterhin im Besitz des Verpfänders
Es erfolgt keine Übergabe des Pfandgegenstandes, stattdessen wird durch einen Vertrag ein Mitbesitzrecht vereinbart. Dies bedeutet, dass keiner der beiden Parteien den Pfandgegenstand ohne Zustimmung der anderen Seite veräußern kann.
Pfandgegenstand im Besitz des Verpfänders
Der Pfandgegenstand wird dem Gläubiger direkt übergeben, wobei der Besitz des Gegenstandes nun vollständig beim Gläubiger liegt.
Pfandgegenstand im Besitz einer dritten Person
In dieser Variante muss der Schuldner dem Gläubiger eine Abtretungserklärung vorlegen, die es dem Gläubiger erlaubt, den Pfandgegenstand von einer dritten Person zu übernehmen.
Verpfändung von Forderungen
Die Verpfändung von Forderungen erfolgt ähnlich wie die Verpfändung von Sachgegenständen. Eine besondere Anforderung hierbei ist, dass die Verpfändung der Forderung durch eine Pfandanzeige dem Gläubiger mitgeteilt werden muss.
Verpfändung von Wertpapieren
Bei Wertpapieren, die Inhaber- oder Orderpapiere sind, muss der Pfandgegenstand dem Gläubiger übergeben werden. Orderpapiere müssen zudem indossiert sein. Bei Rektapapieren entsteht das Pfandrecht durch die Verpfändung des darin enthaltenen Rechts, inklusive des Rechts des Gläubigers auf Übergabe der Papiere. Das Pfandrecht muss einem Drittschuldner durch eine Pfandanzeige mitgeteilt werden.
Pfandrechte auf Wertpapiere werden in der Regel durch einen freihändigen Verkauf verwertet. Eine Preissteigerung durch Mitbieten ist hier nicht möglich.
Beispiele und Anwendung des Pfandrechts
Ein typisches Beispiel für die Anwendung des Pfandrechts ist das Vermieterpfandrecht. Vermieter haben das Recht, Gegenstände von Mietern einzubehalten, die diese in die Mieträume eingebracht haben, wenn ausstehende Mietforderungen bestehen. Weitere klassische Beispiele sind die Hypothek und die Grundschuld, bei denen Immobilien als Pfand verwendet werden.
Das Pfandrecht kann jedoch nur verwertet werden, wenn die „Pfandreife“ eingetreten ist. Dies bedeutet, dass die Frist für die Forderung abgelaufen ist und der Gläubiger die Pfandverwertung angekündigt hat. Bei Privatpersonen darf die Verwertung frühestens einen Monat, bei Kaufleuten eine Woche nach der Androhung erfolgen. Bei der Verwertung des Pfandgegenstands erlischt das Pfandrecht automatisch. Es erlischt auch, wenn die zugrunde liegende Forderung nicht mehr besteht oder der Pfandgegenstand an den Schuldner zurückgegeben wird.