Sacheinlagen

Sacheinlagen sind eine Form der Kapitaleinlage, bei der Unternehmer bewegliche oder unbewegliche Gegenstände, Rechte oder Forderungen in ein Unternehmen einbringen. Diese Einlagen sind vor allem bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften von Bedeutung und unterliegen spezifischen rechtlichen und buchhalterischen Anforderungen. Für Existenzgründer ist es essenziell, die Besonderheiten von Sacheinlagen zu kennen, da diese je nach Unternehmensform eine Rolle spielen können.

Zuletzt aktualisiert am 23.06.2025

Zusammenfassung

Sacheinlagen im Überblick

Sacheinlagen sind Einlagen, die statt in Geldform mit Vermögensgegenständen geleistet werden.

  • Sie umfassen bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte oder Forderungen.
  • Sacheinlagen müssen in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
  • Arten von Sacheinlagen sind materielle und immaterielle Vermögensgegenstände, Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen.
  • Die Bewertung erfolgt nach objektiven Kriterien wie dem tatsächlichen Zeitwert.
  • Je nach Unternehmensform gelten unterschiedliche Regelungen und Anforderungen.

Definition

Was sind Sacheinlagen?

Sacheinlagen sind Einlagen, die statt in Geldform in Form von Gegenständen, Rechten oder Forderungen in ein Unternehmen eingebracht werden. Beispiele hierfür sind Maschinen, Gebäude, Grundstücke oder Patente. Diese Einlagen erhöhen das Kapital eines Unternehmens und können sowohl bei Kapital- als auch bei Personengesellschaften genutzt werden.

Wichtig ist, dass Sacheinlagen auf die jeweilige Unternehmensform übertragbar sind. Ihre Behandlung und Bewertung richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, die sich je nach Gesellschaftsform unterscheiden.

Arten der Sacheinlagen

Sacheinlagen können in fünf Hauptgruppen unterteilt werden:

  • Materielle Sacheinlagen: Hierbei handelt es sich um physische Vermögensgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude.
  • Immaterielle Sacheinlagen: Dazu zählen Rechte wie Patente, Lizenzen oder Urheberrechte.
  • Dienstleistungen: Diese sind nur bei Personengesellschaften zulässig, wie z. B. die entgeltlose Geschäftsführung.
  • Nutzungsüberlassungen: Vermögensgegenstände werden der Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen, ohne das Eigentum zu übertragen.
  • Verdeckte Sacheinlagen: Liegen vor, wenn eine vereinbarte Bareinlage durch Sachwerte ersetzt wird.

Regelungen für verschiedene Unternehmensformen

Die Behandlung von Sacheinlagen variiert je nach Gesellschaftsform: 

Aktiengesellschaft (AG)

Der Gegenstand der Sacheinlage sowie der Nennbetrag der Aktien müssen in der Satzung dokumentiert werden. Fehlen diese Angaben, sind Vereinbarungen über Sacheinlagen unwirksam (§§ 27 und 28 AktG). 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Der Gegenstand der Sacheinlage und der Betrag des Geschäftsanteils müssen gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag aufgeführt sein. 

Personengesellschaft

Einbringungswerte können unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB angesetzt werden. Bei der Bilanzierung wird geprüft, ob der Wert bestehen bleibt oder eine Abschreibung erforderlich ist.

Bewertung von Sacheinlagen

Die Bewertung von Sacheinlagen erfolgt nach objektiven Kriterien, wobei der tatsächliche Zeitwert zum Zeitpunkt der Anmeldung im Handelsregister entscheidend ist (§ 9 Abs. 1 GmbHG).

Wichtige Faktoren, die in den Sachgründungsbericht einfließen:

  • Nutzungsmöglichkeiten
  • Zustand des Vermögensgegenstands
  • Marktpreis
  • Gutachterliche Bewertungen
  • Herstellungs- und Anschaffungskosten

Warum ist das Thema Sacheinlagen für Existenzgründer wichtig?

Existenzgründer sollten sich intensiv mit Sacheinlagen beschäftigen, da diese je nach Gesellschaftsform essenziell sein können. Insbesondere bei der Gründung von GmbHs oder Aktiengesellschaften sind Sacheinlagen oft notwendig, um das Startkapital aufzubringen. Eine genaue Dokumentation und Bewertung sind hier unerlässlich, um rechtliche und steuerliche Vorgaben zu erfüllen.