Zusammenfassung
Steuerlich absetzbare Sonderausgaben im Überblick
- Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen.
- Uneingeschränkt abzugsfähig sind z. B. Steuerberatungskosten, Kirchensteuer und Rentenzahlungen.
- Begrenzte Abzugsfähigkeit gilt für Schulgeld, Unterhaltsleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.
- Vorsorgeaufwendungen beinhalten u. a. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung.
- Kinderbetreuungskosten sind in bestimmten Altersstufen voll absetzbar.
- Pauschbeträge erleichtern die steuerliche Berücksichtigung bestimmter Sonderausgaben.
Definition
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen, wenn sie in der Steuererklärung angegeben werden. Zu den Sonderausgaben zählen u. a. Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen oder Kinderbetreuungskosten. Sie werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, unabhängig von der Art der Einkünfte.
Welche Arten von Sonderausgaben gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Sonderausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Sie lassen sich in die zwei folgenden Hauptkategorien unterteilen.
Uneingeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben
Einige Ausgaben sind ohne Einschränkung steuerlich absetzbar. Dazu gehören insbesondere:
- Steuerberatungskosten, da sie im direkten Zusammenhang mit der Einkommensteuer stehen
- Kirchensteuer, sofern sie tatsächlich gezahlt wurde
- Renten- und dauernde Lastenzahlungen, sofern sie im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen erfolgen
- Beiträge zu bestimmten Versicherungen, insbesondere zu Vorsorgeversicherungen
Begrenzte Abzugsfähigkeit bestimmter Sonderausgaben
Einige Sonderausgaben sind nur unter bestimmten Bedingungen oder bis zu einem festgelegten Höchstbetrag absetzbar. Dazu gehören:
- Fort- und Weiterbildungskosten, wenn sie nicht als Werbungskosten gelten
- Schulgeldzahlungen für private Schulen, bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Kosten
- Unterhaltsleistungen, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind
- Kosten für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, z. B. für Haushaltshilfen
Wie funktioniert der Sonderausgaben-Pauschbetrag?
Das Einkommensteuergesetz (§ 10c EStG) sieht für einige Sonderausgaben Pauschbeträge vor. Das bedeutet, dass bestimmte Beträge ohne Nachweis abgezogen werden können. Jeder Steuerpflichtige erhält automatisch einen Pauschbetrag von 36 Euro, Ehepaare erhalten 72 Euro. Wer jedoch höhere Sonderausgaben hat, muss diese einzeln nachweisen.
Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen?
Vorsorgeaufwendungen sind ein wichtiger Teil der Sonderausgaben. Dazu zählen:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zu bestimmten Lebensversicherungen
Diese Ausgaben sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig.
Allgemeine Sonderausgaben
Neben den Vorsorgeaufwendungen gibt es allgemeine Sonderausgaben. Dazu gehören:
- Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehepartner
- Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren
- bestimmte Spenden und Mitgliedsbeiträge
Diese Kosten können je nach individueller Situation steuerlich geltend gemacht werden; so können Sie also häufig auch Spenden steuerlich absetzen, wenn diese beispielsweise mildtätig, gemeinnützig und/oder kirchlich sind.