AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Fräsmaschine

Die Abschreibung einer Fräsmaschine richtet sich nach ihrer Bauart und Nutzung. In der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums sind unterschiedliche Nutzungsdauern für stationäre, mobile und CNC-gesteuerte Varianten von Fräsmaschinen vorgesehen. Die Angaben gelten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Grundlage ist die AV-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter.

Bitte beachten bei der Abschreibung von Fräsmaschinen:

Die jeweils angegebene Nutzungsdauer einer Fräsmaschine basiert auf typischen Einsatzszenarien und Erfahrungen aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Richtwert für die planmäßige Abschreibung.

Für die AfA von Fräsmaschinen gelten folgende Werte:

  • Stationäre Fräsmaschinen: 15 Jahre
  • Mobile Fräsmaschinen: 8 Jahre
  • CNC-Fräsmaschinen: 5 Jahre

Eine individuell kürzere Nutzungsdauer, etwa bei intensiver Beanspruchung oder abweichender technischer Auslegung, kann ebenfalls berücksichtigt werden, sofern du diese nachvollziehbar begründest. In vielen Fällen hängt die Abschreibungsdauer auch von der Branche und der Nutzung ab. Lasse dir daher im Zweifelsfall durch deinen Steuerberater beraten.

Wenn du die Abschreibung einer Fräsmaschine – ob stationär, mobil oder CNC-gesteuert – schnell berechnen möchtest, nutze den AfA-Rechner von Lexware.

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