AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Kläranlagen

Kläranlagen mit Zu- und Ableitung gelten als abnutzbare Anlagegüter und werden nach ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt diese bei solchen Anlagen 20 Jahre. Die zugrunde liegende Tabelle zur AfA ist auf alle Wirtschaftsgüter anwendbar, die seit dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Das muss bei der Abschreibung von Kläranlagen beachtet werden:

Die angegebene Nutzungsdauer basiert auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie stellt eine Richtgröße dar, wie lange eine Kläranlage in der Praxis wirtschaftlich einsetzbar ist.

Wenn du eine verkürzte Nutzungsdauer belegen kannst – etwa durch technische Abnutzung oder besondere Einsatzbedingungen – darfst du diesen abweichenden Wert in der Abschreibung ansetzen. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann je nach Branche oder Belastung variieren. Besprich deine individuelle Situation vorab mit deinem Steuerberater.

Nutze den AfA-Rechner von Lexware, um die Abschreibung von Kläranlagen bequem zu berechnen.

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