AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Kompressoren

Kompressoren zählen zu den typischen Investitionsgütern in Werkstatt und Industrie und müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) liegt diese bei 14 Jahren. Die Regelung gilt für alle Kompressoren, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Bitte beachten Sie bei der Abschreibung von Kompressoren:

Die angegebene Dauer von 14 Jahren basiert auf praktischen Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie gibt einen durchschnittlichen Zeitraum für die wirtschaftliche Nutzung vor. Wird ein Kompressor allerdings unter besonders hoher Belastung oder in anspruchsvollen Umgebungen eingesetzt, kann eine verkürzte Nutzungsdauer steuerlich berücksichtigt werden – sofern sie nachvollziehbar begründet ist.

Da die AfA-Tabelle als Verwaltungshilfe dient und keine gesetzlich verbindliche Regelung darstellt, können je nach Einsatzbereich abweichende Werte angesetzt werden. Für eine korrekte Abschreibung empfiehlt sich die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

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