AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Verkaufstheken und Verkaufsstände

Verkaufstheken und Verkaufsstände sind typische Ausstattungselemente im Einzelhandel und in der Gastronomie. Für ihre steuerliche Abschreibung (AfA) ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums maßgeblich. Sie gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Verkaufstheken und Verkaufsständen:

Die AfA-Tabelle weist unterschiedliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern aus:

  • Verkaufstheken: 10 Jahre
  • Verkaufsstände: 8 Jahre

Diese Werte basieren auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung und gelten als Orientierung für die jährliche Abschreibung. Du kannst auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn du diese glaubhaft nachweisen kannst – etwa durch ein Gutachten oder durch branchenspezifische Belege. Gerade bei Verkaufsständen, die häufig transportiert oder im Freien genutzt werden, kann die tatsächliche Abnutzung höher sein.

Die tatsächliche Dauer der Nutzung hängt stark von der Bauweise und vom Einsatzbereich ab. Sprich im Zweifel mit deinem Steuerberater, bevor du von den Standardwerten der AfA-Tabelle abweichst.

Wenn du die jährliche Abschreibung für Verkaufstheken oder Verkaufsstände berechnen möchtest, nutze den AfA-Rechner von Lexware. Damit ermittelst du schnell den passenden Abschreibungsbetrag.

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